Ist schon klar, der Unterschied ist, dass beim Rundfunk nicht der "Fahrgast" zum Zielort befördert wird, denn Zielort beim Rundfunk ist der "Fahrgast" befördert wird eine Information im weitesten Sinne.
Wie geht hier das Vertragsverhältnis? Und Achtung es geht nicht um den Transport, sondern um den
individuellen Vorteil aus der Information im weitesten Sinne. Denn der Rundfunkbeitrag soll nicht für den Transport anfallen, sondern den theoretisch individuellen Vorteil abgelten, also völlig unabhängig vom Transport sein. Der findet so gesehen auch ohne einzusteigen statt, kommt aber erst mit dem Einschalten an. Wobei das Einschalten mangels Gerät gerade egal sein soll, weil die Möglichkeit besteht eines zu haben oder sich zu beschaffen. Naja der Vorteil soll also unabhängig vom Einschalten theoretisch vorhanden sein, besser gesagt die Möglichkeit den Rundfunk in der beschriebenen Form nutzen zu können. Fraglich bliebe ob dafür ein Vertrag notwendig sein muss. Aktuell wird behauptet, es sei eine per Gesetz auferlegte Schuld.
Ganz wie ein Gesetz, welches zu einen Beitrag für die Finanzierung von Brücken verpflichten könnte, also wegen der Möglichkeit der Nutzung im Sinne Springen von einer Brücke . Es könnten Anstalten gegründet werden um den Vorteil, welche Brücken bieten, zu bebeitragen. Dieser Vorteil ist theoretisch immer vorhanden und würde sich bei der Nutzung individualisieren. Es bestünde keine Pflicht zu Nutzung. Das Angebot drängt sich auch nicht auf. Es gäbe dann sicherlich auch private Anbieter von Brücken, welche das Springen mittels Werbung finanzieren.
So einem unmittelbar offensichtlichen Fehler im Gesetz würde vielleicht keiner Folge leisten. Beim Rundfunk ist das irgendwie anders, Millionen leisten Folge. Schade halt. Es könnte so einfach sein. Vielleicht müssen wir mehr Brücken bauen, damit Bürger es besser verstehen. Gegen einen Brückenbeitrag würde sich sicherlich eine Mehrheit finden oder?
Und nein, von Schwarzspringern oder Sprungkarte sprechen wir hier besser nicht, sonst kommt noch einer auf blöde Gedanken.
--OT--
Interessant wäre der Versand von Sprungbescheiden ;-). Ähm Feststellungsbescheiden, welche feststellen, dass der Sprungbeitrag noch nicht bezahlt wurde.
Aber ganz wichtig, noch vor dem Bescheid sollte wohl so eine "Zahlungsinformation" kommen. Davor noch die Bestätigung der Anmeldung.
Wie dem auch sei irgendwas in der Art.
Ihre Sprungbeiträge sind zu zahlen ....
Das würde sicherlich lustig, wenn die Rechtsgrundlage für das Schreiben
gleich mit dabei steht.
-Art. 5 GG Pressefreiheit, jeder darf Anbieter sein. Irgendwo sollte vielleicht sehr deutlich sichtbar "Lektüre" oder "Freiexemplar" stehen. Vielleicht in grau. Nicht das es, deswegen nicht zu Anzeigen wegen "Schabernacks" kommt, aber könnte ja später nützlich sein.-