Das Sammeln der Infos über Landesmedienanstalten wird immer wichtiger.
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Die Info-Spürnasen des Forums sind ja wachsam! Wieder ein Super-Fund.
Die Medienanstalten sollen durch den neuen Staatsvertrag ein weltweit wirkendes Lizenz- und Bußgeldsystem-Privileg für alles Deutschsprachige im Internet verliehen erhalten. Das ist also der säkular wichtige Entscheid, in Deutschland nach 80 Jahren Medienfreiheit zurückzukehren zur Zensur
Dieser neue Politik-Skandal rund um ARD, ZDF,... ist also noch viel schlimmer als der der Rundfunkabgabe. Da soll dann endgültig der Rechtsstaat zu einem Objekt des Politiker-Beliebens degradiert werden?
Zukünftig kann dann eine CDU-Politikern im Saarland über die winzige dortige Medienagentur alle weltweit existierenden Websites in deutscher Sprache mit Verfahren wegen Fake-News stummschalten, sofern beispielsweise Wahrheiten bezüglich der Grenzenöffnung 2015ff nicht mit ARD-ZDF-Meinungsfixierung übereinstimmen?
Ausdehnung Saarland 50km x 50km, Bundesland Berlin 30kmx30km.
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Kernaufgabe der Medienanstalten soll die Subventionierung der regionalen privaten Kleinmedien sein (die dann aber nur "regional" dürfen, damit niemand davon organisch zum Wettbewerber wachsen kann - all Ding hat seine Logik...).
Berlin braucht das nicht ... deshalb besteht nur 1 solche Anstalt für Berlin und Brandenburg.
Wieso die rundum 10 km größere Ausdehnung des Saarlands das braucht? Welche Unzahl von privaten Sendern ist da zu beaufsichtigen und zu subventionieren?
Die Leiter der Medienanstalten erhalten wohl im Mittel rund 200 000 Euro? Wer weiß es präziser, wer weiß es für das Saarland?
Denn das Erstaunliche bei ARD, ZDF,... ist, dass die Spitzengehälter der winzigen Sender keineswegs entsprechend winzig sind.
Politik und SR
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Das Saarland ist wohl das einzige Bundesland, bei dem der Verbraucherschutzverein sogar im Rahmen von Gesetzgebung einen Platz im Rundfunkrat hat, meine ich mich zu erinnern. Allerdings sind Verbraucherschutzvereine die Vertreter von allen, also nach den Regeln der Mengenlehre nicht Vertreter von gesellschaftlichen "Gruppen". Dürfen die dort überhaupt Sitz haben?
Aber wenn sie nicht dürfen, was macht man gegen das Gesetz?
Das Bundesverfassungsgericht würde vorab Beschwerde beim Landesverfassungsgericht verlangen; das hat dafür aber Anwaltspflicht, wohl der einzige Fall bundesweit. Wer will sein Geld opfern für die schwierigen Streite zu Gunsten der Allgemeinheit?
In Sachen Rundfunkabgabe ist im Bereich des SR
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Verschiedenes vorgekommen, was besonders bedenklich erscheint,
so der von @marga oft ins Forum eingebrachte Vorgang,
aber auch anderes, nur hier bekannt, nicht öffentlich, eine ziemlich heftige Sache, die noch fortzusetzen sein wird.
Wegen der in diesem Thread belegten großartigen "Staatsferne" kann man sich ja sparen, ein Eingreifen der staatlichen Rechtsaufsicht zu beantragen?
Dies wurde hier stichwortartig zur Komplettierung gelistet und ist dicht an der Sünde des OFF TOPIC.
Denn dies ist im Forums-Segment "Aktuelles". Also sollte hier besser keine eigentliche Diskussion folgen, sondern auch allenfalls Kurzformatiges.