"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
Bürger:
Eine Änderung des "Beitragsschuldners" dürfte jetzt kaum möglich sein bzw. nicht die aufgelaufenen Beträge betreffen, denn dazu ist ja schon ein "Schuldner" festgelegt samt allen Bescheiden bis hin zum Vollstreckungsersuchen, welches sich gegen Person A richtet.
Die Rundfunkanstalten simmen i.d.R. mit den Ersuchen bereits einer Ratenzahlung über 12 Monate zu.
Auch wenn dies nach bisheriger Kenntnis mit Zusatzgebühren verbunden sein könnte, könnte dies im Notfall versucht werden, anstatt der Verbrennungsmaschine den Batzen Geld als Ganzes in den Rachen zu werfen.
Jedenfalls dürfte eine derartige Ratenzahlungsvereinbarung (mit der Vollstreckungsstelle) die akut angedrohten Maßnahmen abwenden - und gäbe gleichzeitig etwas Zeitaufschub, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Sobald die Rechtsmittel entsprechend gediehen sind, könnte die Ratenzahlung*** ggf. vorerst eingestellt werden bis zur abschließenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung.
***Edit "Bürger": Siehe Hinweise im Folgekommentar.
ope23:
--- Zitat von: Bürger am 10. September 2021, 15:06 ---Sobald die Rechtsmittel entsprechend gediehen sind, könnte die Ratenzahlung ggf. vorerst eingestellt werden
--- Ende Zitat ---
Hier ist hinzuweisen, dass dann umgehend ein Versuch der LRA erfolgen könnte, den kompletten Restbetrag per Vollstreckung einzutreiben (und nicht nur die "nächste" Rate). Vgl. dazu schwarzen und blauen Text in
Ratenzahlungsplan nicht eingehalten > Forderung nun auf einmal alles?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35551.0
Edit "Bürger": Danke - prinzipiell berechtigter Hinweis. Ich vergaß, darauf hinzuweisen, dass das nicht eigenmächtig/ nicht ohne Abstimmung mit der Vollstreckungsstelle erfolgen sollte bzw. hatte nicht explizit darauf hingewiesen, dass eine Einstellung der Ratenzahlung natürlich nur dann ggf. erfolgen könnte, wenn man etwas "handfestes" gerichtliches in der Hand hat.
Auch ist die Ratenzahlung an die Vollstreckungsstelle etwas anderes, als eine direkte Ratenzahlung an die Rundfunkanstalt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
querkopf:
Bevor jetzt ein weiterer Fall von Erzwingungshaft entsteht, gilt es, die Zeit bis zum angekündigten Verhaftungstermin nicht mit Diskussionen zu verschwenden, sondern konkrete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Verhaftung abgewehrt und die Vollstreckung vorerst zum Erliegen gebracht werden kann.
Hierzu bitte ich um die folgenden Angaben:
Grundsätzlich: aus welcher Motivation wird die Zahlung verweigert (keine Geräte, grundsätzliche Erwägungen,...)? Dies hat möglicherweise Einfluß auf die vor Gericht vorzubringenden Argumente
Bitte stelle hier das Bild einer Forderungsaufstellung der Stadtkasse ein. Diese Forderungsaufstellung muß sich z. B. auf dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls (den muß die Stadtkasse Dir zusenden) befinden, aber auch auf allen anderen Vollstreckungsschreiben der Stadtkasse.
Die Verhaftung kann nur durch eine sofortige Klage vor dem VG gegen die Stadtkasse auf Unterlassung der Vollstreckung abgewendet werden. Beispiel dafür ist der Fall Robert Schröter - siehe u.a. unter
Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35140.0
Eine weitere Auseinandersetzung mit der Stadtkasse wird zu keinem Ergebnis führen, da die Stadtkasse von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns regelmäßig überzeugt ist, obwohl die grundlegenden Voraussetzungen für die Vollstreckung nicht vorliegen: es gibt regelmäßig keinen Leistungsbescheid, ohne den aber nach § 6 VwVG NRW die Vollstreckung gar nicht beginnen darf.
Wichtig: Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, es muß jetzt sofort gehandelt werden.
Markus KA:
Nur ein Hinweis:
Aus den bisherigen Beiträgen könnte man daraus schließen, dass eine fiktive Vollstreckung zwei Jahre ohne nennenswerte Rechtsmittel blockiert werden konnte.
Auf erforderliche Rechtsmittel wurde in diesen zwei Jahren mehrmals in diesem Thread in den vorherigen Beiträgen hingewiesen.
In fiktiven Fällen hätte man möglicherweise eine Vollstreckung bereits mit der frühen Anwendung von Rechtsmitteln noch länger blockieren bzw. effektiver abwehren können.
Es steht natürlich jeder Person frei, welchen Weg der Gegenwehr beschritten werden soll.
DerOlaf:
Hallo an alle,
wollte nur mal kurz den aktuellen Stand bei Fiktiver Person A mitteilen:
Der Haftbefehl konnte erst einmal ausgesetzt werden, da der Verwaltungsakt dem Schuldner nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.
Ein weiteres Schreiben ging an die Stadt, u.a. wird auf die fehlenden Leistungsbescheide hingewiesen, wodurch die ganze Vollstreckung nicht rechtens ist.
Der Nächste Schritt wird eine Klage gegen die Stadt werden, mit der Absicht dass diese die Vollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen einstellen und an den WDR zurückweist.
Wenn es Neuigkeiten zum fiktiven Fall gibt, werde ich mich wieder melden.
Gruß
DerOlaf
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