"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
DerOlaf:
Hallo an alle Zahlungsverweigerer.
Bei Person A ist am 11.09.2019 der Vollstrecker gewesen. Person A war zu der Zeit im Urlaub, weshalb Sie nicht angetroffen wurde.
Daher wollte der Vollstrecker am 25.09.2019 erneut vorbei kommen.
Der Vollstreckungsankündigung vom 17.05.2019 wurde Widersprochen, da Person A allen Festsetzungsbescheiden fristgerecht widersprochen hat und auch keine "Mahnung-Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erhalten hat. Eine Antwort hat Person A vom Vollstrecker nie erhalten.
Daher war Person A etwas überrascht als Sie aus dem Urlaub kam und Post vom Vollstrecker im Briefkasten hatte.
Gleich darauf hat Person A erneut ein Schreiben an die GEZ sowie den Vollstrecker gesendet.
Heute kam ein Brief indem direkt eine Vermögensauskunft wegen Zahlungsunwilligkeit beantragt werden soll.
Anbei die Schreiben.
So wie ich das verstehe, hat Person A in keinem Wort irgendetwas von Zahlungsunwillig geschrieben.
Wie kann Person A am besten vorgehen?
Falls es zu einer Erzwingungshaft kommen sollte, da die Vermögensauskunft nicht abgegeben wird, würde Person A es gerne soweit wie möglich Öffentlich machen damit es wirksam Medial eingesetzt werden kann.
Person A (weiblich) hat 3 Kinder im Alter von 4, 3 und 0 Jahren.
Hat jemand Infos an wen man sich da wenden kann?
Wäre über möglichst schnelle Hilfe dankbar.
Gruß
DerOlaf
Markus KA:
--- Zitat von: DerOlaf am 17. September 2019, 15:01 ---Gleich darauf hat Person A erneut ein Schreiben an die GEZ sowie den Vollstrecker gesendet.
...
Wie kann Person A am besten vorgehen?
--- Ende Zitat ---
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, nicht an die GEZ/BS, sondern an die verantwortliche Landesrundfunkanstalt und an die Stadtkasse bzw. Behördenleiter (Bürgermeister) ein Schreiben (z.B. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO) zu senden, in dem mit dem laufenden Widerspruchsverfahren begründet worden sein könnte.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich Untätigkeitklage gegen die verantwortliche Rundfunkanstalt eingereicht worden sein könnte, nachdem seit dem erste Widerspruch auf einen Festsetzungsbescheid länger als drei Monate vergangen gewesen sein könnten.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich Akteneinsicht bei der Stadkasse beantragt worden sein könnten um den genauen Sachverhalt erfahren zu können.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich weitere verwaltungsrechtliche Schritte gegen die Stadtkasse (Bürgermeister) eingeleitet worden sein könnten, um den Sachverhalt gerichtlich klären zu können.
Das Forum rät vorsorglich von angeblich "medienwirsamen" Provokationen wie z.B. Erzwingungshaft ab.
Der Einsatz von Rechtsmitteln und deren Erfahrungsaustausch im Forum könnten für den GEZ-Boykott wirkungsvoller sein.
Weitere Infos zum betreffenden Bundesland siehe auch:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463
Weitere Hinweise zum vorliegenden Thema z.B.:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214
Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641
HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595
Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124
NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667
Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516
Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993
Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291
art18GG:
Ich denke auch, dass Mann/Frau/Divers erst alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen sollte und in jedem Fall auf schriftliche Korrespondenz in der Sache bestehen sollte. Es handelt sich bei solchen Dokumenten schließlich um wichtige Beweismittel.
Sofern es dann doch hart auf hart kommen sollte, kann Mann/Frau/Divers sich vielleicht an die Bürgerinitiative Rundfunk-frei wenden. Dort besteht offensichtlich ein Hilfsangebot bei der Androhung eines Haftbefehls. Siehe hierzu weiter:
Rundfunk-frei: GRUND, AKTIV ZU WERDEN:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html
DerOlaf:
Hallo,
Fiktive Person A würde evtl. erst einmal Akteneinsicht beantragen um zu sehen was der Vollstreckungsbehörde überhaupt vorliegt.
Ein kurzes Schreiben an den Vollstrecker könnte sich dann so anhören:
--- Zitat ---Sehr gehrter Herr XXXXXXX,
hiermit weise ich meine „Zahlungsunwilligkeit“ eindeutig zurück. Wie in meinem Schreiben vom 14.09.2019 zu entnehmen ist geht es lediglich um fehlerhafte Voraussetzung für eine Vollstreckung.
Um weitere rechtliche Schritte zu prüfen, beantrage ich hiermit Akteneinsicht für den Fall
Antrag auf Akteneinsicht:
hiermit beantrage die Akteneinsicht in folgende mich betreffenden Fall: [xxxxxxxxxx].
Ich und mein Ehepartner möchten die Akte bei Ihnen persönlich in Augenschein nehmen.
Ich Bitte um Rückmeldung wann und wo wir die betreffende Akte einsehen können.
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
Kann Person A dies so schreiben oder sich besser an eine andere Stelle wenden.
Gruß
DerOlaf
Markus KA:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen,
- der BS ist keine Behörde, wie im fiktiven Antwortschreiben des Einstiegsbeitrages formuliert.
Hierbei könnte sich Gedanken über die Zulässigkeit der "Amts"-hilfe gemacht werden.
- alle Anträge könnten dem Bürgermeister als den verantwortlichen Behördenleiter per Einschreiben Einwurf gesendet oder mit Zeugen eingeworfen worden sein.
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