"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
Bürger:
Siehe der Thementreue wegen ausgegliederte Anmerkungen zu WDR und Nordrhein-Westfalen unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg197664.html#msg197664
DerOlaf:
Hallo an Alle GEZ-Verweigerer,
die fiktive Person A hat eine Frage.
Person A hat mittlerweile zwei Vollstreckungsankündigungen der Stadt Gladbeck bekommen. Die erste konnte abgewehrt werden.
Bei Ankündigung der zweiten Vollstreckung wurde erneut Widerspruch bei der Stadt Gladbeck eingelegt mit der Begründung das die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das war im April 2020.
Nach einreichen der Steuererklärung für das Jahr 2019 konnte sich Person A über eine schöne Erstattung der Elternbeiträge freuen. Mit erschrecken stellte Person A jedoch fest, das über 600 Euro, bei der Erstattung auf das Konto, fehlten. Nach mehreren Anrufen bei der Stadt fand Person A raus das die Vollstreckungsbehörde die 600 Euro einbehalten, und an die GEZ überwiesen, hat.
Kann die Stadt trotz fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen einfach das Geld einbehalten?
Der Vollstreckungsbeamte meinte nur das diese nur das machen was die GEZ schreibt und nicht verpflichtet sind zu kontrollieren ob die Forderungen der GEZ berechtigt sind oder nicht.
Ich hoffe jemand hatte ähnliche Erfahrungen und kann Person A Hilfe beim weiteren vorgehen geben.
Gruß an alle GEZ-Verweigerer
Olaf
DerOlaf:
Guten Morgen,
evtl. hat ja jemand kurzfristig noch einen Tip für die fiktive Person.
Person A hat morgen früh einen Termin beim Vollstrecker um eine Akteneinsicht vorzunehmen.
Laut dem Vollstrecker liegt wohl jedoch nur ein Vollstreckungsgesuch vor (1 Seite).
Gibt es irgend welche bestimmten Sachen worauf Person A achten soll, oder ggf. ansprechen sollte?
Gruß
Olaf
Zeitungsbezahler:
Akteneinsicht.
Man darf sich alles durchlesen und (kostenpflichtig) Kopien davon fertigen, blöd wenn keine Möglichkeit zum Kopieren zur Verfügung gestellt wird. Deshalb kann Papier auch abfotografiert werden. Man darf natürlich nichts anderes als die Akten fotografieren, den Beweis dafür kann man ja auch guten Gewissens freiwillig erbringen.
Wichtig wäre die Frage, ob die Akten vollständig sind und eine bejahende Antwort darauf.
Mithilfe der angesehenen und duplizierten Unterlagen könnte eine Rückforderung der unterschlagenen Gelder in die Wege geleitet werden, und zwar nicht beim Rundfunk, sondern beim Vollstrecker, denn den Betroffenen interessiert es nicht die Bohne, wo das gepfändete Geld gerade ist, der Rundfunk könnte es schließlich auch schon längst ausgegeben haben. Haftbar ist einzig und alleine der Vollstrecker, wenn die Vollstreckung rechtswidrig war. Das kann aus formalen Gründen der Fall sein, aus sachlichen Gründen, wegen des falschen Betroffenen, wegen Vollstreckungshindernissen...
DerOlaf:
@Zeitungsbezahler
Danke für die Antwort.
Was würde denn alles zu einer Vollständigen Akte gehören?
Ich denke wenn er mir wirklich nur eine Seite zeigen sollte, wie am Telefon erzählt, ist diese bestimmt nicht vollständig :D
Es müssten doch sicherlich auch die jeweiligen Festsetzungsbescheide sowie eine Mahnung an mich vorhanden sein, welche die Einleitung einer Vollstreckung ankündigt.
Ich werde auf alle Fälle, die eine Seite welche er hat, kopieren lassen oder ggf. abfotografieren.
Gruß
Olaf
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