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WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr

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Zeitungsbezahler:
Was gehört zur vollständigen Akte?
Na erstmal muß die Ursprungs-"Behörde" einen Antrag auf Vollstreckung gestellt haben und behaupten, daß der angeforderte Betrag vollstreckbar ist, es also keine Vollstreckungshindernisse durch Nichtkenntnis des Schuldners, Widerspruch, Klage, Teilzahlung, Überzahlung, falschen Vollstreckungsbetrag oder sonstige Gründe gibt, deshalb widerspricht man ja unter Verweis auf Vollstreckungshindernisse der Vollstreckung beim Vollstrecker.
In unserem Falle muß also die "zuständige Rundfunkanstalt" (laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) diesen Antrag gestellt haben, der stünde das Geld ja zu. Also nix Beitragsservice!
Dann darf natürlich nur das vollstreckt werden, was dem Betroffenen nachweislich an Bescheiden zugegangen ist, die rechtswirksam geworden sind, also keine zusätzlichen Fantasieforderungen (Mahngebühren z.B., außer sie wurden mittels separatem Bescheid rechtswirksam).
Wenn die "Behörde" also behauptet, der Betrag sei vollstreckbar, so darf der Vollstrecker das zunächst glauben.
Der Vollstrecker darf seine Dienstleistung auf den Vollstreckungsbetrag draufsatteln, dieser muß aber separat ausgewiesen sein.
Sollte gegen die Vollstreckung Widerspruch eingelegt worden sein, so dürfte auch der eigene Schriftwechsel auftauchen, die Einschätzung des Sachbearbeiters auf solche Schreiben sollte sich ebenso in den Akten der Vollstreckungsbehörde finden lassen, denn es muß ja eine Grundlage geben, auf der die Vollstreckung trotz Einwandes weitergeführt werden soll/will/darf, wenn die fehlt, dann ist schonmal nicht ordentlich gearbeitet worden oder es fehlt eine wichtige Unterlage. Wenn der Betroffene Widerspruch gegen die Vollstreckung eingelegt hat, so hat die Vollstreckungsbehörde dieses Vollstreckungshindernis zu prüfen, da diese bei Fehlhandlung haftbar ist.
Sollte man also beweisen können (ggf. mittels Gerichtsurteil), daß die Vollstreckung rechtswidrig war, so wäre die Vollstreckungsbehörde zum Schadenersatz verpflichtet, hier hat RA Bölk schonmal Erfolg bei einer Bank gehabt, die den Pfändungsbetrag an den Schundfunk überwiesen hat und seinem Kunden aus dem Vermögen der Bank den gestohlenen Betrag wieder zurückzahlen mußte.***


***Edit "Bürger": Gemeint sein dürfte
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Bitte in solchen Fällen selbst heraussuchen. Die Moderatoren sind auf die Unterstützung angewiesen.

Markus KA:
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass das Vollstreckungsersuchen lediglich in elektronischer Form oder dann als ein DIN A4 Blatt mit geringer Information vorliegt.
Lediglich die Adresse des Betroffenen, der Zeitraum und der Betrag könnten vorgelegen haben.

Hierzu noch ein ergänzender Hinweis:
Rechtsmittel gg. Vollstreckungsersuchen > Widerspruch an Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33855.msg206156.html#msg206156

Edit "Markus KA":
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass bei der Vorgehensweise gegen eine Vollstreckung zwischen der einer Stadtkasse und einem Gerichtsvollzieher unterschieden und beachtet werden muss. Die Vorgehensweisen könnten nicht identisch sein.

DerOlaf:
Super, vielen Dank schon mal.
Dann werde ich morgen die Akteneinsicht vornehmen und mir alles genau anschauen und ggf. direkt kopieren lassen.

Ich werde berichten welche Unterlagen die Vollstreckungsbehörde vorliegen hatte.

Gruß
Olaf

noGez99:
Eine schnelle Antwort in Stichpunkten:

- Immer freundlich bleiben, auch wenn der Vollstrecker ruppig ist. Er macht halt nur seine Arbeit und wird von Dir gestört.

- Zuhause schon mal probieren, wie das Fotografieren geht. Ist nicht so einfach das gerade und gut ausgeleuchtet zu machen.

- Beim Gerichtsvollzieher kann man beim Gericht Erinnerung einlegen, wie das bei der Stadtkasse ist weiß ich nicht.
Aber Vorsicht, das geht nur einmal, daher muss da alles drin stehen was bemängelt wird.

- Die Vollstreckungsvoraussetzungen müssen alle erfüllt sein, und das muss von der Vollstreckungsstelle auf Antrag geprüft werden.
Vielleicht ein Schreiben unterschreiben lassen (mal so ins Blaue formuliert):

--- Zitat --- Der Vollstecker hat sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen geprüft und bestätigt, dass sie wirksam vorliegen:
Er bestätigt, dass wirksame Verwaltungsakte vorliegen.
Er bestätigt, dass die Verwaltungsakte wirksam bekanntgegeben wurden.
Er bestätigt, dass ein Leistungsgebot vorliegt.
Er bestätigt, dass der Schuldner wirksam gemaht wurde.
Er bestätigt, dass EMRK Art. 10 von Ihm eingehalten wird.
Er bestätigt, dass GrCh Art. 11 von Ihm eingehalten wird.

Insbesondere wurde er daruf hingewiesen, dass die Bescheide vor dem xx.xx.2020 (Bundesland?) keine wirksamen Verwaltungsakte sind, da vollautomatisch erstellt.
Aufklärung über das Instrument der Erinnerung/Beschwerde/Widerspruch? ist erfolgt (genau beschreiben was Du tun kannst)

--- Ende Zitat ---

Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist:
Wer jetzt noch zahlt ist selbst schuld! GEZ-Boykott ist so einfach - Update Nr. 3 - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=gpYQ13JcaOg

Direktlink zu Upload:
https://www.gleichberechtigt.net/gez-vollstr-gelber-brief-upload/

--- Gesamtschuld
Alle Personen in der Wohnung sind Gesamtschuldner. Aber wie kannst Du Das Geld von den anderen eintreiben, wenn die Schuldnergemeinschaft nicht definiert ist? Daher einen Antrag auf Aufteilung der Schuld auf den eigenen Anteil stellen (müsste auch gehen wenn man alleine da wohnt, dann wird die Schuld halt auf eine Person aufgeteilt).
Man kann einen Antrag auf Aufteilung der Schuld nach § 268 AO stellen.
Den kann der BS nicht bearbeiten.
(vorsicht mit dem Antrag das geht eventuell nur einmal, wie die Erinnerung oben. Da muss dann alles drinstehen.)

DerOlaf:
Guten Morgen,

fiktive Person A war heute Morgen beim Vollstrecker und hat die Akteneinsicht vorgenommen.
Der Vollstrecker war sehr nett und ist selber gegen die Zwangsgebühren, ist jedoch leider der Ansicht, dass der Apparat, der dahintersteht, zu mächtig ist, um dagegen vorgehen zu können. Er meinte, dass gefühlt 70-80% der Vollstreckungen von der GEZ kommen.

Folgende zwei Seiten wurden kopiert und mitgenommen.

Ist es rechtens, dass die GEZ sich die Kosten für eine vorherige versuchte Vollstreckung, welche abgewehrt wurde (§766 ZPO, danach nichts mehr von der Vollstreckungsbehörde gehört), von Person A bezahlen lässt?

Das weitere Vorgehen der Person A wäre jetzt an den Bürgermeister der Stadt:
- Beschwerde einzureichen und dabei einige Punkte auflisten
* keine Widerspruchbescheide auf meine Widersprüche
* Vollstreckungsersuch wurde vor dem 1. Juni 2020 ausgestellt und ist dadurch nicht rechtens da maschinell/ vollautomatisiert erstellt
* keine Mahnung mit Ankündigung einer Vollstreckung von der GEZ erhalten

Am 10.01.2020 sowie am 20.02.2020 wurde der GEZ mitgeteilt, dass man den Beitrag gerne in bar zahlen würde, was die GEZ, wie erwartet, ablehnte.
Hat dies evtl. auch irgendwelche Vorteile um die Vollstreckung im nachhinein für fehlerhaft zu erklären?

Fiktive Person A hat auch bis heute nichts schriftliches von der Stadt Gladbeck erhalten, wo etwas über die vollzogene Vollstreckung der Elternbeiträge steht. Dies hat Person A  nur durch viele Telefonate herausgefunden.

Gruß
Olaf

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