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Autor Thema: [Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleich  (Gelesen 4224 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

wann werden wir (hier) wach und tätig bzgl.
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html
und der dort angedachten Etablierung eines nunmehr dauerhaft wiederholten "einmaligen" Meldedatenabgleichs?

Habe bereits alle 16 Landesdatenschutzbeauftragte angemailt und um Stellungnahme gebeten; eine Handvoll hat bereits (niederschmetternde) Antwort/en gegeben.

Hier beispielsweise Auszug aus der Antwort des "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland":
Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Juli 2019.

Zum von Ihnen geschilderten Sachverhalt hat sich die Datenschutzkonferenz (DSK) und damit auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland als Mitglied der DSK in einem Beschluss vom 26. April 2019 klar positioniert:
[...]
Wir teilen Ihre Bedenken, halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die durch uns vorgebrachten Bedenken auf den fortschreitenden Gesetzgebungsprozess noch einen entscheidenden Einfluss haben werden. Für diesen Fall verbliebe lediglich die Möglichkeit einer nachgelagerten Überprüfung der genannten Regelungen durch die zuständigen Gerichte.
[...]



DSK Datenschutzkonferenz, 26.04.2019
Beschluss:
Geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags stoppen


Zitat von: DSK Datenschutzkonferenz, Beschluss 26.04.2019, regelm. Meldeabgleich stoppen
Zukünftig sollen nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV) regelmäßig alle vier Jahre Meldedaten sämtlicher volljähriger Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt zur Sicherstellung der Aktualität des dortigen Datenbestandes übermittelt werden. [...]

Bereits der im Jahr 2013 durchgeführte vollständige Meldedatenabgleich war seinerzeit auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen (vgl. Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 11. Oktober 2010). Die DSK stellte ihre Bedenken nur deshalb teilweise zurück, weil lediglich ein einmaliger Meldedatenabgleich vorgenommen werden sollte, um den Start in das neue Beitragsmodell zu erleichtern. Mit der nun vorgesehenen Regelung wären die - bereits damals zweifelhaften - Zusicherungen des Gesetzgebers, dass es sich bei den anlasslosen vollständigen Meldedatenabgleichen aus den Jahren 2013 und 2018 um einmalige Vorgänge handeln würde, endgültig hinfällig.

Gegen die geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs bestehen weiterhin grundlegende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken.

Ein solcher Abgleich stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar und gerät in Konflikt mit den Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

[...]

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, den geplanten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich nicht einzuführen, da gegen die vorgesehenen Regelungen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und diese die Maßstäbe der DS-GVO nicht ausreichend berücksichtigen.

Weiterlesen unter
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html
Beschluss als PDF (3 Seiten, ~250kB)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf

Allein: das sind "zahnlose (Papier-)Tiger"!

Der 23. RÄStV wird zur Zeit/demnächst in den Landtagen gelesen/beraten und anschl. DURCHGEWUNKEN???

Was das noch stoppen könnte: umgehend!!!

mit ALLEN Landtagsabgeordneten in ALLEN 16 Landtagen in Kontakt treten und sie darum bitten den 23. RÄStV NICHT durchzuwinken.

Gruß
Kurt


Hinweis: Die oben verlinkte Stellungnahme/ oben verlinkter "Beschluss" ist nicht von "irgendwem", sondern von der DSK - Datenschutzkonferenz - das ist geballte Ladung "aus dem Bundesdatenschutzbeauftragten, den Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer und dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht" - vgl.
Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_der_unabh%C3%A4ngigen_Datenschutzbeh%C3%B6rden_des_Bundes_und_der_L%C3%A4nder
Dieser Forderung von renommierter Stelle gilt es öffentlich und massiv Unterstützung und Nachdruck zu verleihen.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Regelungen z. Bestandsdatenauskunft verfassungswidr., 1 BvR 1873/13, 27.5.20
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Querverweise aus aktuellem Anlass... >:(

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2022
- 1 BvR 1296/21 -, Rn. 1-21,

http://www.bverfg.de/e/rk20220121_1bvr129621.html

BVerfG 1 BvR 1296/21 - Beschwerde gegen den Meldedatenabgleich nicht angenommen (04/2022)
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Zum dritten Mal in zehn Jahren - Großer Meldedatenabgleich mit dem BS (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36645.0


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