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Autor Thema: Zum dritten Mal in zehn Jahren - Großer Meldedatenabgleich mit dem BS  (Gelesen 2410 mal)

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n-tv.de, 26.10.2022

Zum dritten Mal in zehn Jahren
Beitragsservice nimmt großen Abgleich von Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor

ntv.de, dpa

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt zum dritten Mal in zehn Jahren einen großen Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor. Ziel sei es "zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird", teilte die Einrichtung in Köln am Mittwoch mit. Ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter werden dafür mit den Bestandsdaten abgeglichen. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet - nach 2013 und 2018 - zum inzwischen dritten Mal statt.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.n-tv.de/ticker/Beitragsservice-nimmt-grossen-Abgleich-von-Meldedaten-aller-Erwachsenen-in-Deutschland-vor-article23676370.html


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
[Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31890.0
DSK Datenschutzkonferenz, 26.04.2019
Beschluss:
Geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags stoppen


Zitat von: DSK Datenschutzkonferenz, Beschluss 26.04.2019, regelm. Meldeabgleich stoppen
Zukünftig sollen nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV) regelmäßig alle vier Jahre Meldedaten sämtlicher volljähriger Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt zur Sicherstellung der Aktualität des dortigen Datenbestandes übermittelt werden. [...]

Bereits der im Jahr 2013 durchgeführte vollständige Meldedatenabgleich war seinerzeit auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen (vgl. Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 11. Oktober 2010). Die DSK stellte ihre Bedenken nur deshalb teilweise zurück, weil lediglich ein einmaliger Meldedatenabgleich vorgenommen werden sollte, um den Start in das neue Beitragsmodell zu erleichtern. Mit der nun vorgesehenen Regelung wären die - bereits damals zweifelhaften - Zusicherungen des Gesetzgebers, dass es sich bei den anlasslosen vollständigen Meldedatenabgleichen aus den Jahren 2013 und 2018 um einmalige Vorgänge handeln würde, endgültig hinfällig.

Gegen die geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs bestehen weiterhin grundlegende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken.

Ein solcher Abgleich stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle
Selbstbestimmung
dar und gerät in Konflikt mit den Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

[...]

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, den geplanten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich nicht einzuführen, da gegen die vorgesehenen Regelungen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und diese die Maßstäbe der DS-GVO nicht ausreichend berücksichtigen.

Weiterlesen unter
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html
Beschluss als PDF (3 Seiten, ~250kB)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.




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An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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tagesspiegel.de, 27.10.2022

Meldedatenabgleich für Rundfunkbeitrag:
Dem Schwarzseher auf der Spur

Von Joachim Huber
Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten starten mit einem Meldedatenabgleich die Suche nach Haushalten, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Am 6. November beginnt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern mit seinen Bestandsdaten abzugleichen, wie der Beitragsservice am Donnerstag in Köln mitteilte.

Beitragsgerechtigkeit als Ziel
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/meldedatenabgleich-fur-rundfunkbeitrag-dem-schwarzseher-auf-der-spur-8804893.html

Einige weitere Meldungen zum Thema:

giga.de
Rundfunkbeitrag geprellt? Beitragsservice nimmt Gratis-Gucker ins Visier
https://www.giga.de/news/rundfunkbeitrag-geprellt-beitragsservice-nimmt-gratis-gucker-ins-visier/

Tageblatt.de
Schwarzsehern“ droht Post: Rundfunkbeitrag wird geprüft
https://www.tageblatt.de/lokales/landkreis-stade_artikel,-schwarzsehern-droht-post-rundfunkbeitrag-wird-gepr%C3%BCft-_arid,2672275.html

msn.com
Meldedatenabgleich für Rundfunkbeitrag: Dem Schwarzseher auf der Spur
https://www.msn.com/de-de/finance/top-stories/meldedatenabgleich-f-c3-bcr-rundfunkbeitrag-dem-schwarzseher-auf-der-spur/ar-AA13reRT

focus.de
ARD und ZDF suchen bei Meldeämtern nach fehlenden Beitragszahlern
https://www.focus.de/kultur/medien/bundesweiter-abgleich-ard-und-zdf-suchen-bei-meldeaemtern-nach-fehlenden-beitragszahlern_id_171529119.html

meedia.de
Beitragsservice gleicht Daten mit Einwohnermeldeämtern ab
https://meedia.de/2022/10/27/beitragsservice-gleicht-daten-mit-einwohnermeldeaemtern-ab/

wa.de
Post vom Beitragsservice: Wer den Brief ignoriert, zahlt im schlimmsten Fall doppelt
https://www.wa.de/verbraucher/gez-rundfunkbeitrag-bezahlen-post-brief-zahlen-beitragsservice-oeffentlich-rechtliche-ard-zdf-91878186.html


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich!

Ahh, die "freie Presse" als Sprachrohr des BeitraXservus und die "Schwarzseher"!
Na Mensch, der Begriff "Schwarzseher" müsste eigentlich einen grünen Shitstorm wegen Rassismus auslösen!
Dass die "freie Presse" einen Zusammenhang mit dem Sehen der ARD-ZDF-TV-Veranstaltungen und der 3. bundesweiten Rasterfahndung herstellt, zeigt mal wieder, die haben gar keine Ahnung und sind nur ARD-ZDF-Sprachrohr!
Der Ndrangheta-Schutzgeld-BeitraX wird für das Wohnen erhoben und nicht für das Fernsehen!
"Schwarzseher" jibbet 2022 im Jahr des rbb-Skandals nicht mehr!
Weil die Zuschauer auch nur noch ROT sehen!!!!
Von der DSGVO hat die "freie Presse" auch niX mitbekommen!!!!
Die "automatische Anmeldung" ist nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO RECHTSWIDRIG!!!!
Aber das kann ja die "freie Presse" und Sprachrohr des NSA-BeitraXservus nicht wissen!!!!
Der Skandal um ARD, ZDF und Deutschlandradio geht jetzt in die nächste Runde!

Herzlich Willkommen
zur 3. bundesweiten Rasterfahndung
des NSA BeitraXservus!
 

Grund für die Skandale beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die völlig fehlende Kontrolle!
Und ein "Organ" sitzt dabei in der 1. Reihe!

Herzlichen Glückwunsch BVerfG!

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2022
- 1 BvR 1296/21 -, Rn. 1-21,

http://www.bverfg.de/e/rk20220121_1bvr129621.html

BVerfG 1 BvR 1296/21 - Beschwerde gegen den Meldedatenabgleich nicht angenommen (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36000.0

Ca. 72,9 Millionen Meldedatensätze fliegen im November 2022 zum NSA-BeitraXservus und ihr verneint eine allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerden!?! Habt ihr die Entscheidung in einer Pizzeria getroffen oder bei Schlesinger in der Wohnung!?!

 >:(


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Siehe bitte auch wichtige Ergänzung im Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
[Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleich
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DSK Datenschutzkonferenz, 26.04.2019
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Zitat von: DSK Datenschutzkonferenz, Beschluss 26.04.2019, regelm. Meldeabgleich stoppen
Zukünftig sollen nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV) regelmäßig alle vier Jahre Meldedaten sämtlicher volljähriger Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt zur Sicherstellung der Aktualität des dortigen Datenbestandes übermittelt werden. [...]

Bereits der im Jahr 2013 durchgeführte vollständige Meldedatenabgleich war seinerzeit auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen (vgl. Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 11. Oktober 2010). Die DSK stellte ihre Bedenken nur deshalb teilweise zurück, weil lediglich ein einmaliger Meldedatenabgleich vorgenommen werden sollte, um den Start in das neue Beitragsmodell zu erleichtern. Mit der nun vorgesehenen Regelung wären die - bereits damals zweifelhaften - Zusicherungen des Gesetzgebers, dass es sich bei den anlasslosen vollständigen Meldedatenabgleichen aus den Jahren 2013 und 2018 um einmalige Vorgänge handeln würde, endgültig hinfällig.

Gegen die geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs bestehen weiterhin grundlegende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken.

Ein solcher Abgleich stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle
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[...]

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, den geplanten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich nicht einzuführen, da gegen die vorgesehenen Regelungen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und diese die Maßstäbe der DS-GVO nicht ausreichend berücksichtigen.

Weiterlesen unter
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html
Beschluss als PDF (3 Seiten, ~250kB)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der zweite Meldedatenabgliech 2018 war nachweislich ein Schuß in den Ofen - "368 Tsd. voll beitragspflichtige Wohnungen".
Aus dem Evaluierungsbericht der Länder zum zweiten Meldedatenabgleich geht nicht hervor, wieviele der neu ermittelten Wohnungen der Zahlung nachkommen oder kostenintensive Klagen- oder/und Vollstreckungsverfahren geführt werden.

Evaluierungsbericht der Länder gem. § 14 Abs. 9a RBStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33314.0.html

Man vergleicht hierzu Baufertigstellungen von Wohnungen in den Jahren

2013: 215.000
2014: 245.000
2015: 248.000
2016: 278.000
2017: 285.000

Gesamt:1.271.000

2018: 287.000
2019: 293.000
2020: 306.000
2021: 293.000
Zitat
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Juni 2022 insgesamt 161 177 Wohnungen genehmigt.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/08/PD22_350_3111.html

Gesamt: 1.340.177

Baufertigstellungen von Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden* in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2021
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39008/umfrage/baufertigstellungen-von-wohnungen-in-deutschland/

Sozialer Wohnungsbau
Neubau von Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau in Deutschland von 2006 bis 2021
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1054904/umfrage/neubau-von-mietwohnungen-im-sozialen-wohnungsbau-in-deutschland/
2018: 27.000
2019: 25.000
2020: 23.000
2021: 22.000
2022: 20.000 (angenommen)

Gesamt: 117.000 Sozialwohnungen


Man könnte davon ausgehen, dass der dritte Meldedatenabgleich, im Verhältnis zu den errichteten Wohnungen, genauso schlecht ausfällt wie der zweite Meldedatenabgleich.

In Anbetracht der aktuellen Ereignisse und wirtschaftlichen Situation kann davon ausgegangen werden, dass sich Betroffene über  eine rückwirkende Forderung  ca. 640,- Euro (3 Jahre, siehe Thema Verjährung) nicht unbedingt freuen werden.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert zu sparen, erhalten ca. 300,- Euro und sollen  220,- Euro Zwangsbeitrag bezahlen.

Möglicherweise wäre es sinnvoller, den Zwangsbeitrag und seine kostenintensive Meldedatenabgleiche abzuschaffen, auch der bürokratischen Aufwand bei der Organisation von Krisenhilfen kann so vermieden werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

r
  • Beiträge: 1
Muss man auf die Anfrage in deutsch antworten?
Ich frage für einen fiktiven Freund, der nur thailändisch kann.


Edit "Bürger": Hier in den Pressemeldungen bitte keine Einzelfall-Diskussionen.
Im Übrigen "muss" niemand irgendwas - außer mit den Konsequenzen leben ;)
"In Zeiten von Datenschutz" würde man doch einer Stelle, die den Anschein erwecken will, "offiziell" zu sein, welche jedoch namentlich nirgendwo öffentlich bekanntgemacht und noch dazu "nicht rechtsfähig" ist, nicht irgendwelche persönlichen Daten herausgeben oder durch eine Antwort auch nur implizit den Zugang eines solchen sehr wahrscheinlich nur formlos mit einfacher Briefpost versendeten und obendrein gesetzlich überhaupt nicht vorgesehenen, rechtsunverbindlichen Schreibens und damit auch die Anschriftsdaten bestätigen... ::)
Es wird Zeit, sich zunächst erst einmal eingehend mit den Inhalten des Forums und dem prinzipiellen Ablauf zu beschäftigen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0


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Z
  • Beiträge: 1.563
Ich gebe zu, ich bin inzwischen ein Schwarzseher!
Ich sehe für die Zukunft Deutschlands SCHWARZ!


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