"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Niedersachsen

LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft

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d-angel2001:

--- Zitat von: seppl am 12. August 2019, 11:14 ---Das das "Abschreiben" aus dem Internet verwaltungsrechtlich verboten ist, wage ich zu bezweifeln. Wir sind doch nicht in der Schule  ::)

--- Ende Zitat ---

Absolut korrekt. Und umso ulkiger wenn der BS seinerseits mit einem offenkundig plumpen universal Musterschreiben antwortet  ;D
Allerdings besonders amüsant, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht das Schreiben zu lesen. Eine derartige Antwort könnte genau so gut mittels Stichwort-Analyse ein Computer verfassen.

d-angel2001:

--- Zitat von: Kurt am 12. August 2019, 11:20 ---Oh - sorry: ich bezog mich auf eine "Vollstreckungsankündigung"einer Stadt-/Gemeindekasse.

--- Ende Zitat ---

Alles gut - war evtl. etwas missverständlich. Das ganze wurde Ansatzweise ohne die Frage wie man eine Auskunftspflicht erwirken kann schon mal hier mit Eingang des Schreibens abgehandelt:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.msg196007.html#msg196007

Es geht um diesen Schreiben das Zurückgewiesen wurde - hier geht es nun um den Umgang mit der unzulänglichen Antwort.

seppl:
Das ist keine Reaktion auf den Widerspruch, sondern ganz normale Massenpost des Beitragsservice im automatisierten Ablauf. Ich sehe immer wieder, wie dies Verwirrung stiftet. Bitte die Post IMMER an die zuständige LRA richten, NICHT an den BS! Und schauen, wo sie herkommt!

d-angel2001:

--- Zitat von: seppl am 12. August 2019, 11:37 ---Ich sehe immer wieder, wie dies Verwirrung stiftet. Bitte die Post IMMER an die zuständige LRA richten, NICHT an den BS! Und schauen, wo sie herkommt!

--- Ende Zitat ---

Person A sendet selbstverständlich sämtliches Schriftgut per FAX (über Festnetz-Nummern & mit Sendenachweis) an die LRA und den BS.

d-angel2001:

--- Zitat von: seppl am 12. August 2019, 11:37 ---Das ist keine Reaktion auf den Widerspruch, sondern ganz normale Massenpost des Beitragsservice im automatisierten Ablauf.

--- Ende Zitat ---

Zur Entwirrung der Antwort-Schriftsatz (siehe unten!).

Zur Erläuterung:
Weder in bisherigen Gerichtsverfahren noch Widerspruchsbescheiden hat die LRA die Frage beantwortet, wie der BS eine Beleihung hoheitlicher Rechte in Anspruch nehmen kann. Es wird stets auf den üblichen Passus im Rundfunkstaatsvertrag verwiesen - der jedoch keinerlei rechtliche Substanz für eine Beleihung hoheitlicher Rechte darlegt, ausführt oder gar vermuten lässt (es ist von nicht näher benannten "Aufgaben" nicht "hoheitlichen Verwaltungsakten" die Rede).

Ebenfalls unterliegen die Verfasser einem groben Irrtum bezüglich der "zurück gezogenen Klage", da das Gericht ein separates Verfahren in Bezug auf vermeintliche Verfehlungen der Stadtkasse separat eingeleitet hat. Da dies nunmehr ein Jahr nach der bereits "abgesegneten" Vollstreckung mündlich einberaumt wurde sah Person A keine gründe weitere Energie zu investieren und hat die Klage zurück gezogen. Dies betraf die LRA aber nicht direkt sondern "bestenfalls" als beigeladene. In sofern dichten sich die Verfasser bei der LRA groben Unfug zurecht.


Person A fordert nicht mehr und nicht weniger als Auskunft darüber:

Worauf die Rechtsauffassung der LRA fußt, dass der BS Verwaltungsakte (u.a. auch Vollstreckungsersuchen und Widerspruchsbescheide!) erlassen/erstellen darf. Hierzu liegt Person A u.a. ein Schreiben der LRA vor in dem behauptet wird der BS dürfe neben der LRA auch selbst Widerspruchsbescheide erstellen. Ebenfalls liegt Person A ein (inzwischen abgehandeltes) Vollstreckungsersuchen vor, das den NDR Hamburg mit Anschrift/Postfach in Köln betitelt.

Die LRA verweigert Auskunft, ob diese eine Zweigstelle in Köln betreibt welche das Postfach betreibt oder ob hier ebenfalls der zu befugte BS derartige Verwaltungsakte/Schriftverkehr mit Vollstreckungsorganen führt. Dies sind definitiv Verwaltungsakte zu denen allenfals die LRA selbst befugt ist.
Jegliche Anfragen hierzu wurden im direkten Schriftverkehr als auch vor gericht "geblockt" bzw. so beantwortet das im Grunde keine konkrete Aussage zu der eigentlichen Frage gegeben war.

Person A ist der Meinung - wenn dies alles "rechtens" ist sollte die LRA wohl in der Lage sein dies in einem simplen Schreiben mit Darlegung der Rechtsgrundlage für die Beleihung hoheitlicher Rechte oder Aussage über eine Zweigstelle in Köln beantworten können? Die Tatsache, dass selbige statt dessen nur herum druckst und alles unternimmt um keine Antwort hierzu zu geben lässt den Umkehrschluss zu dass dies gar nicht erwünscht ist.

Womöglich da keine schlafenden Hunde geweckt werden sollen?


Zu den übrigen Punkten u.a. widerechtlichen Mahngebühren (ältere Mahnschreiben durch "ARD ZDF Deutschlandradio") sowie die in der Vollstreckungsankündigung benannten Zeiträume für die bereits eine Befreiung vorliegt (u.a. sogar schon vor Gericht Anhängig war!) wird grob ignoriert.

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