"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Niedersachsen

LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft

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Schluss-mit-lustig:
[OT]

Es gibt im Übrigen auch Änderungsvereinbarungen dazu.

Jedenfalls liegt einer Person S eine vor. Siehe:
Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ <-> "Beitragseinzug"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18192.msg154935.html#msg154935

In dieser haben sich nicht einmal alle Intendanten und Intendösen der "LRAen" bemüht zu unterzeichnen, sondern für alle diese lediglich der anno dazumailige ARD-Vorsitzende. Man bedenke hier, dass die ARD auch die steurfinanzierte "Deutsche Welle" beinhaltet. Man kann sich hier also fragen, ob ein ARD-Vorsitzender kraft seines Amtes eigentlich dazu befugt sein dürfte diese Vereinbarung für sämtliche "LRAen" abzuändern, schließlich ist das kein "ARD-Ding" gewesen.

Das aber nur beiläufig.

[/OT]

Kurt:
[OT]
@Schluss-mit-lustig

bzgl. der o. a. Änderungsvereinbarungen:


--- Zitat ---Geschäftsführende ARD-Anstalt
Für jeweils ein Jahr von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewähltes ARD-Mitglied, das in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zeichnet. Wiederwahl auf ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich. Der Intendant der geschäftsführenden Anstalt ist Vorsitzender der ARD. Der Vorsitzende führt, unterstützt durch das ARD-Generalsekretariat, die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Am Ende seiner Geschäftsführungszeit erstattet er der Hauptversammlung einen Schlussbericht. An den Vorsitz der ARD gebunden sind einzelne Federführungen sowie die Leitung der Ständigen Fachkommissionen, die jeweils beim zuständigen Direktor der geschäftsführenden Anstalt liegt.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ARD_Vorsitzende_r____Geschaeftsfuehrende_ARD_Anstalt/487920/index.html

In den Jahren 2013-2015 war der NDR, vertreten durch den Intendanten Lutz Marmor, die "Geschäftsführende ARD-Anstalt"

Die "Deutsche Welle" hat IMHO mit der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" respektive Änderungen an ebendieser keinerlei Berührungspunkte.

Gruß
Kurt
[/OT]

Schluss-mit-lustig:
[OT]

@Kurt

Eben!

Drum ist ja die Marmorzeichnung fragwürdig.

[/OT]

Jetzt ist aber gut mit OT hier. Sorry @Mods.

cecil:

--- Zitat von: d-angel2001 am 13. August 2019, 11:06 ---...Wenn das NDR Justiziariat also meint man müsse Person A einen rechtlich zustehenden Widerspruch verweigern, ...
--- Ende Zitat ---

... könnte man theoretisch und ggfs. immer noch so etwas wie "Untätigkeitsklage" erheben, wenn nach drei Monaten - trotz mehrfacher Nachfrage* - keine Bearbeitung erfolgte?

Natürlich haben wir solche Fragen (hoheitliche Rechte) hier vielfach diskutiert. Diese Argumente sind sicherlich zig-fach in Klagebegründungen aufgenommen worden. Hat jemand je eine vernünftige Antwort bekommen? Auf die sog "Verwaltungsvereinbarung" dürfte in den wenigsten Fällen jemand von der Gegenseite oder von den Richter/innen je eingangen sein. Ist es deshalb verboten, solche Fragen überhaupt  erst zu stellen?

*Alles, was an Einwänden vorgetragen wird, verstärkt unseren Boykott. Jedes Schreiben, jede Anfrage, jeder Widerspruch, jede Klage, jedes Argument, jede Nachfrage...!

Vgl. hierzu auch zum Beispiel - heute im Forum entdeckte Anregung  8)

Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.msg196477.html#msg196477

Man könnte davon ausgehen, dass der Widerstand nichts bringt. Man könnte aber genauso gut irgendwann überrascht feststellen, dass genau dieses unser Treiben dem Rundfunkbeitrag, also der örR-Finanzierung in seiner jetzigen Form, eines Tages den Garaus macht.

In diesem Sinne


--- Zitat von: Bürger am 01. April 2019, 03:25 ---Dranbleiben. Weitermachen.
Jeder soweit wie er sich selbst und seinem persönlichen Umfeld zumuten kann.
--- Ende Zitat ---

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