Beim Überdenken ergibt sich ganz Neues:
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(1) Fehlende Abtretungs-Information gegenüber den Schuldnern
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Die nicht rechtsfähige Kölner Mediensteuer-Inkasso-Zentrale (Etablissement- T-Bezeichnung "Beitrags"-"Service") hat die Forderungen der Rundfunkabgabe offenkundig als Eigenforderung bilanziert:
"Wertberichtigungen" (auch solche, die irrig "Rückstellungen" genannt wurden) wurden dort bilanziert und nicht bei den 9 ARD-Anstalten.
Dann aber hätten alle Mahnungen und Bescheide von einer Abtretungserklärung begleitet sein müssen. So müssen es ja beispielsweise Inkasso-Unternehmen machen, sofern sie Forderungen im eigenen Namen kassieren.
(2) Fehlende Rückabtretung im Vollstreckungsfall
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Bei Vollstreckungen wird es interessant:
- Entweder nimmt man an, dass der Vollstrecker die ARD-Landesanstalt ist. Dann fehlt es an der Rückabtretung.
- Oder man nimmt an, dass der "BTS", Köln, der Auftraggeber der Vollstreckungsstelle ist. Dann fehlte es an der Information des Schuldners wie auch der Vollstreckungsstelle über die Erst-Abtretung.
(3) Hilft das beim VG-Verfahren? Kaum.
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Das Prinzip beim VG ist: Der Bürger soll sich nicht mit juristischen Schlitzohr-Tricks einer politisch und gesetzgeberisch gewollten Zahlungspflicht entziehen.
Dem stimmen wir zu? - "Jein." - Wenn ihr euch dennoch beim VG auf die vorbeschrriebenen Formal-Fehler beruft, dann könnt ihr ja mal auf folgende analoge Nicht-Inkassos wegen Formal-Aspekten verweisen.
(1) Beispielsweise sind wir Bürger dagegen, dass Wohnungs-Großkonzene und routinierte Investoren in Deutschland ohne Grunderwerbsteuer kaufen können, während "einfache Bürger" diese immer zahlen müssen - sogar beim eigengenutzten Wohneigentum. Diese Unzumutbarkeit, gibt es die in irgendeinem anderen modernen Rechtsstaat der Erde?
(3) Beispielsweise sind wir Bürger dagegen, dass man die Steuerlast töten kann, indem man eine neu gegründete Gesellschaft noch vor Jahresultimo untergehen lässt. Wie viel Mühe verwendet der Staat darauf, die dies wiederkehrend koordinierenden Hintermänner zur Besteuerung heranzuziehen, insbesondere bei dem wohl fehlenden Zehntel der Mehrwertsteuer-Inkassolücke?
(3) Und auch, wir Bürger sind wohl dafür, dass Internet-Monopol-"Riesen" - Facebook usw. - nationale Steuern zahlen müssen, weil nur sie dafür bei uns Geld verdienen - eine übliche, also beträchtliche Inlandsteuern zahlen müssen. So geht das ab 2019 in Frankreich. Wieso geht das nicht in Deutschland?
(4) Hilft das aufgezeigte Abtretungs-Problem gegen Vollstreckung?
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Bei Vollstreckungen muss alles haargenau stimmig sein.
Also sind die eingangs beschriebenen Lücken der Schuldner-Information als Einwand vorzutragen und wir werden erst dann wissen, wie die Vollstreckungsstellen reagieren und wie "das Imperium zurück schlägt" - oder es jedenfalls versucht und vielleicht scheitern wird.
Wer gegen Vollstreckung opponiert, tut übrigens vielleicht immer gut daran, rund 50 bis 100 Seiten frühere Schriftsätze oder wissenschaftliche Gutachten gegen die Rundfunkabgabe beizufügen? - Wenn er dann Rückgabe der Akte an den Gläubiger für Nachkontrolle der Legitimation beantragt, ist der Vollstrecker dann vielleicht froh, die 100 Seiten gar nicht erst sichten zu müssen?
Es ist gegen Vollstreckungen auch immer gut,
- nicht nur die Fehlerhaftigkeit zu monieren
- sondern auch einen zu erwartenden Schaden aus eventuell irrriger Vollstreckung zu vermerkten (Schufa, Kreditkündigung usw.).
Hierbei kann man sich auf die Ausführungen einer Stadtkämmerin berufen, die die Vollstreckung der Rundfunkabgabe für das Stadtgebiet untersagte nicht zuletzt wegen der ungeklärten Legitimität vieler Forderungen und der daraus resultierenden Haftpflicht-Gefahr für die Kommune.
Man beachte auch dei Aufklärungspflicht (?) des Gerichtsvollziehers gegenüber Geringverdienern, soweit diese an sich über eine - vom Gläubiger rechtsfehlerhaft verweigerte - Härtefallprüfung hätten befreit werden müssen. Vielleicht kann es nie schaden, dies dem Gerichtsvollzieher im Widerspruch zu kommunizieren?
(5) Die "NRW-Truppe" ist zur Zeit wohl bundesweit am besten aufgestellt bezüglich der Vollstreckungs-Analyse "Rundfunkabgabe"?
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Getagt wird am kommenden Sonntag in Düsseldorf:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13677.msg196151.html#msg196151 Wir werden sehen, wie die Vordenker dort das hier Vorgetragene für geeignet halten, in Widerspruchs-Beispieltexte zu integrieren.
Ergebnisse gibt es hier im Forum,
weitere Hilfen gegen Vollstreckung anderweitig im Internet.
(Ein Forum ist keine "Linkfarm" - Näheres nur per PM.)
(6) Weiterreichende Konsequenzen denkbar? Alle Nichtzuschauer-Abgabe stornierpflichtig?
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Der Landesrechnungshof hat mit der wohl mit dem Kölner "BTS" getroffenen Vereinbarung
"alles ist Wertberichtigung, nichts ist Rückstellung"
wohl endgültig die Forderungen der Rundfunkabgabe als "Abtretung an den Kölner 'BTS'" rechtlich verankert für 2013 bis 2018.
Damit kann auch die Frage gestellt werden, ob alles Zwangsinkasso gegenüber Nichtzuschauern rückwirkend fehlerhaft ist und zu stornieren wäre - aus anderem Rechtsgrund ferner ebenso das Inkasso gegen Geringverdiener.
Bei tatsächlichen Fernseh-Zuschauern von ARD, ZDF,... wäre die Abgabe alternativ legitimierbar aus dem zivilrechtlichen Konstrukt der "Bereicherung", wäre also nicht rückzahlpflichtig.
Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 könnte diese eventuelle Stornierpflicht nicht ohne weiteres aufheben. In Sachen Abtretung bestreitet der Bürger ja nicht den Anspruch selber, sondern die fehlende Gläubiger-Legitimation.
Wie weit man damit in Widersprüchen kommt, bleibe hier einmal offen gelassen.
Der Gegner mag über ein paar neue Textbausteine nachdenken und die schauen wir uns dann analysierend sehr gründlich an.
(7) Nicht gesichtet wurde, ob die Abtretungs-Frage im Forum bereits behandelt wurde.
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Die unklare Stellung des Kölner "BTS" wurde bereits "unendlich-fach" erörtert. Aber auch bereits diese recht spezielle Frage der fehlenden Abtretungen?
So richtig effizient wird es sowieso erst
(a) durch die aktuelle Vereinbarung, alles (!) Ausfallrisiko beim "BTS" ab 2019 als "Wertberichtigung" zu buchen und die bisherige Form "Rückstellung" als fehlerhaft anzuerkennen für 2013 bis 2018.
(b) und die Praxis, dass der Landesrechnungshof NRW die Rundfunkabgabe als "Teil der eigenen Bilanz des BTS" klassifiziert, indem er die Prüfung hierauf mit erstreckt.
( 8 ) Nun Nachtrag zum "OFF-TOPIC" des finanziellen Anspruches der Streiter für den Rechtsstaat:
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- bitte in diesem Thread nicht zur Diskussion darüber ausweiten - bei Interesse neuen Thread dafür - hier nur kurz gefasste Vervollsträndigung der vorherigen Schlussinfo -
Das Forum hat rund 200 000 Beiträge. Bei pauschal 20 Euro pro Beitrag ergibt das für "Geschäftsführung ohne Auftrag"
- rund 4 Millionen Euro Anspruch? (Anteilig zu zahlen an die jeweiligen Beitrags-Autoren.)
Hinzu kommen die Ansprüche einer anderen Plattform im Netz, bisher rund 0,4 Millionen Euro.
Alles Sonstige summiert führt zu insgesamt 5 bis 10 Millionen Euro Bürgeraufwand gegen diesen (Meinung @pjotre : ) Politik- und Justizskandel der vorsätzlichen punktuellen Verletzung des Rechtsstaats.
@pjotre stellt dem sodann gegenüber, dass die von ihm in Meinungsfreiheit vorgetragenen Meinungen der Manipulation zur Erzeugung der Verletzung ähnlich viel gekostet habe, nämlich 5 bis 10 Millionen Euro, finanziert aus der Rundfunkabgabe oder teils aus dem Steuer-Haushalt. Also sei die Bürger-Gegenforderung allein deshalb schon im ersten Anschein legitim.
Für die ganz konkrete Annullierung der eigenen Rundfunkabgabe-"Pflicht" mit Gegenforderung wie bezeichnet gibt es irgendwo im Internet Briefbeispiele. Bisher hat das Imperium in keinem einzigen Anwender-Fall "zurück geschlagen". Wie das auf Dauer ausgeht, bleibt abzuwarten. Sind die Anwender hierdurch die Rundfunkabgabe los geworden? Temporär? Dauerhaft?
Das ist rechtlich gesehen vielschichtig und wurde hier summarisch reduzierend berichtet. Mindestens eines ist damit erreicht, gleichgültig, wie jemand es in eigenen Schriftsätzen formuliert, nämlich die Klarstellung:
Wir sind nicht "Rundfunkabgabe-Verweigerer", sondern "Rechtsstaat-Verteidiger". Wer den ARD-ZDF-Kram glotzen will, und dafür sogar zahlen will, insoweit ist die Rundfunkabgabe uns ziemlich (nicht völlig) egal. Der Zwang "für alle" ist der rechtsstaatliche Sündenfall.