Auch wenn es einem fiktiven Besucher nicht darum geht, an dieser Stelle Wahlwerbung zu machen - & ein Herr Dr. Gauland als Mitunterzeichner des hier in Rede stehenden AfD-Antrags vom Herbst 2018 gerät in anderen Kontexten mit seinen Äußerungen ja durchaus schon mal etwas ins Abseits - möchte ein fiktiver Besucher hier den Link auf das zugrundeliegende Dokument notiert wissen, damit man sich selbst ein Bild vom Hintergrund machen kann:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdfUnter dem anderen Link des Beitrags von Koll. Kurt (#4):
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2410/241070.html hätte man die Dokumentadresse nur mit hohem Aufwand gefunden - ganz abgesehen davon (was natürlich harmlose Ursachen haben wird), dass schon seit einiger Zeit der Aufruf der letztgenannten Adresse "Error 403 - Ein Fehler ist aufgetreten" als Ergebnis abliefert.
Aus Sicht eines fiktiven Besuchers wäre die Lektüre des Antrags im Wortlaut jedenfalls durchaus geeignet, das unter #5 vom Koll. PitB benannte, der antragstellenden Partei von den anderen Parteien im Bundestag (leider inkl. der Linkspartei, die doch sonst immer auf die Verfassung schwört, sich aber wohl mittlerweile ansehnlichenteils auch im "Anpassungsprozeß" befindet (wie weiland die Grünen?)) vorgeworfene "undemokratische Verhalten" eindrucksvoll zu beleuchten.
Wie gesagt - es geht nicht um Wahlwerbung, aber Recht sollte schon Recht bleiben:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdfPS: Weitergehendes Wissen wie etwa aus der Vorlage bezogen könnte doch durchaus mal in Situationen wie denen von Interesse sein, wo man so etwas serviert bekommt
und den Weg vor den EGMR erwägt auf Grundlage verfassungsgerichtlicher Willkürausübung und damit Mißachtung elementarster Grundsätze der europäischen Rechtsordnung.
Denn so etwas muss doch wohl bereits jeder verstandesmäßig normal begabte Bürger als blanken Hohn & schlicht hanebüchen ansehen, dass also nicht etwa die Denkarbeit die zu vermindernde Belastung des Bundesverfassungsgerichts ausmacht, sondern offensichtlich lediglich die bloße Verschriftlichung des bereits Gedachten (vgl. Absatz 3: "Die Nichtannahme...dient der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts" ggü. Absatz 4: "...umfassend geprüft und...beschieden wurde). Den Aspekt der besonderen finanziellen Belastung in Form der Kosten zusätzlicher 0,001 cm
3 Druckertinte oder 0,01 mg Toner hat der fiktive Besucher hier beiseite gelassen :->>>).