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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kurt am 04. Mai 2019, 11:54

Titel: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: Kurt am 04. Mai 2019, 11:54
In Fortsetzung zu
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603

und in Bezug auf
§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93d.html
Zitat
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

hier nun zum dort erwähnten Entwurf des
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht)


Schutz des BVerfG vor dem Vorwurf der Willkür durch Wiedereinführung einer Pflicht zur Begründung von Nichtannahmebeschlüssen zu Verfassungsbeschwerden und Einführung einer Veröffentlichungspflicht; Änderung § 93d Bundesverfassungsgerichtsgesetz   

Vorgangsablauf

BT - Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der AfD
05.11.2018 - BT-Drucksache 19/5492

BT - 1. Beratung
08.11.2018 - BT-Plenarprotokoll 19/61, S. 6862A - 6863C

BT - Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
05.04.2019 - BT-Drucksache 19/9092

*****
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

[..]

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.

C. Alternativen
Keine.
*****
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2410/241070.html


PS: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 8)
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: PitB am 04. Mai 2019, 23:39
Ich bin jetzt zwar kein Freund oder Anhänger der antragstellenden Partei. Ich bekomme es aber langsam nicht mehr hin, wenn alle anderen Parteien der einen ein undemokratisches Verhalten vorwerfen und selbst so undemokratisch sind, daß es höher nicht mehr geht (siehe auch Präsidiumsposten).
Eine bessere Wahlwerbung kann gar nicht mehr gemacht werden.
Die Steigbügelhalter aus der Zeit von vor 100 Jahren sitzen genau wieder da, wo sie eigentlich gar nicht sitzen sollten.
Schade, daß eine gewisse Zeit der deutschen Geschichte in den Schulen immer in den Großen Ferien behandelt worden ist (nämlich gar nicht) und mittlerweile diese "lästigen" Fächer zu Klamaukstunden zusammengefaßt worden sind.
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: Besucher am 05. Mai 2019, 13:29
Auch wenn es einem fiktiven Besucher nicht darum geht, an dieser Stelle Wahlwerbung zu machen - & ein Herr Dr. Gauland als Mitunterzeichner des hier in Rede stehenden AfD-Antrags vom Herbst 2018 gerät in anderen Kontexten mit seinen Äußerungen ja durchaus schon mal etwas ins Abseits - möchte ein fiktiver Besucher hier den Link auf das zugrundeliegende Dokument notiert wissen, damit man sich selbst ein Bild vom Hintergrund machen kann: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf

Unter dem anderen Link des Beitrags von Koll. Kurt (#4):  http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2410/241070.html hätte man die Dokumentadresse nur mit hohem Aufwand gefunden - ganz abgesehen davon (was natürlich harmlose Ursachen haben wird), dass schon seit einiger Zeit der Aufruf der letztgenannten Adresse "Error 403 - Ein Fehler ist aufgetreten" als Ergebnis abliefert.

Aus Sicht eines fiktiven Besuchers wäre die Lektüre des Antrags im Wortlaut jedenfalls durchaus geeignet, das unter #5 vom Koll. PitB benannte, der antragstellenden Partei von den anderen Parteien im Bundestag (leider inkl. der Linkspartei, die doch sonst immer auf die Verfassung schwört, sich aber wohl mittlerweile ansehnlichenteils auch im "Anpassungsprozeß" befindet (wie weiland die Grünen?)) vorgeworfene "undemokratische Verhalten" eindrucksvoll zu beleuchten.

Wie gesagt - es geht nicht um Wahlwerbung, aber Recht sollte schon Recht bleiben: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf

PS: Weitergehendes Wissen wie etwa aus der Vorlage bezogen könnte doch durchaus mal in Situationen wie denen von Interesse sein, wo man so etwas serviert bekommt
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26780.0;attach=20425)
und den Weg vor den EGMR erwägt auf Grundlage verfassungsgerichtlicher Willkürausübung und damit Mißachtung elementarster Grundsätze der europäischen Rechtsordnung.

Denn so etwas muss doch wohl bereits jeder verstandesmäßig normal begabte Bürger als blanken Hohn & schlicht hanebüchen ansehen, dass also nicht etwa die Denkarbeit die zu vermindernde Belastung des Bundesverfassungsgerichts ausmacht, sondern offensichtlich lediglich die bloße Verschriftlichung des bereits Gedachten  (vgl. Absatz 3: "Die Nichtannahme...dient der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts" ggü. Absatz 4: "...umfassend geprüft und...beschieden wurde). Den Aspekt der besonderen finanziellen Belastung in Form der Kosten zusätzlicher 0,001 cm3 Druckertinte oder 0,01 mg Toner hat der fiktive Besucher hier beiseite gelassen :->>>).
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: Bürger am 05. Mai 2019, 22:53
Danke für den Fund bzw. die Mitverfolgung!

1) Wäre es für jemanden möglich, in Bezug auf
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
a) die Zusammensetzung
b) das Abstimmungsergebnis
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
hier noch öffentlich zu dokumentieren?

2) Ebenfalls wichtig wäre, wesentliche Inhalte/ Kern-Auszüge
a) des Gesetzentwurfes sowie auch von
b) Ausschuss-Bericht/ Beschlussempfehlung
hier öffentlich wiederzugeben (ggf. zu Vergleichszwecken einander gegenübergestellt),
um diese dann jeweils konkret diskutieren zu können.

Danke für allerseitige sachlich-konstruktive Mitwirkung!
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: Philosoph am 10. Mai 2019, 12:15
Die Dokumentation der Beschlussfassung und Abstimmung scheint in dem Dokument (Anhang) vorzuliegen.
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: LECTOR am 10. August 2019, 15:07
Durchaus lesenswert, wie die Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung dieses Antrags begründen. Ohne dass sie überhaupt Kenntnis von den Verfassungsbeschwerden haben können, sprechen sie davon, dass es "jährlich eingehende 5.000 offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerden" gäbe, welche das Gericht an der Arbeit hindern würden.

Gewohnt 'kompetent' sind die Ausführungen der SpaßPartei
Zitat
Die Fraktion der SPD wandte sich gegen den Eindruck, der sich aus dem Gesetzesentwurf ergebe, das Bundesverfassungsgericht könne willkürlich Verfassungsbeschwerden ablehnen. Dies sei nicht der Fall und stelle das Gericht in ein Licht, in das es nicht gehöre.

Aber auch die ansonsten doch sehr auf die Freiheitsrechte der Bürger erpichten Freidemokraten können in dem Gesetzesvorschlag lediglich Obstruktives erkennen:
Zitat
Die Fraktion der FDP kritisierte den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD angesichts der hohen Anzahl von 5.000 offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden im Jahr als offenkundig obstruktiv. Wenn man eine Begründungspflicht für den Fall der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde fordere, obwohl man sich bewusst sei, dass solche Begründungen auch im Spruchkörper konsentiert werden müssten, gehe es einem nur darum, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu behindern und den Staatshaushalt mit dem dann erforderlich werdenden Stellenaufwuchs beim Bundesverfassungsgericht zu belasten.

Bemerkenswert ist auch die Einhelligkeit der Ablehung dieses Gesetzesentwurfes, wenn es heißt:
Zitat
Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich den Anmerkungen der Fraktion der SPD vollumfänglich an.
[...]
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich den Ausführungen der Fraktion der FDP an [...]

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass bei der Kapitalistischen Einheitspartei CDUSPDFDPLINKEGRÜNE die Verwaltungsvereinfachung den Vorrang genießt vor den Grundrechten der Bürger.

Demgegenüber sollte man sich die Ausführungen der antragstellenden Fraktion der AfD vergegenwärtigen:
Zitat
Aus Gründen des rechtlichen Gehörs müsse daher auch bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden entsprechend des Richteralltages an den Instanzgerichten eine kurze Begründung der Entscheidung möglich sein. Zumal das eigentliche Absetzen einer Entscheidung als letzter Akt und damit das Festhalten der tragenden Gründe für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde den geringsten Aufwand verursachten.

Das Dokument ist einsehbar unter
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9092
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909092.pdf
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: pinguin am 26. März 2024, 18:21
Es ist gut möglich, daß die fehlende Begründungspflicht von Nichtannahmebeschlüssen mit den Vorgaben der Unionsnormen in Auslegung durch den EuGH betreffs wegen

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12016P%2FTXT

Zitat
Artikel 47

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

unvereinbar ist, denn es wurde seitens des EuGH bereits entschieden, daß

EuGH C-430/21 - Auch Urteile des BVerfG sind dem EuGH zwecks Prüfung vorlegbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35990.0

D.h., bei einem unbegründeten Nichtannahmebeschluß fehlt die Möglichkeit der wirksamen Ausübung des "Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf", um gegen diesen Nichtannahmebeschluß vor dem EuGH angehen zu können, da man ja nicht weiß, warum die Nichtannahme erfolgt ist?

Wurde bereits ersucht, via EuGH klären zu lassen, ob alle Gerichte aller Instanzen incl. Verfassungsgerichte zur Begründung sämtlicher ihrer gerichtlichen Entscheidungen verpflichtet sind?
Titel: Re: Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
Beitrag von: pjotre am 27. März 2024, 21:16
Dies ganz wichtige Forumsthema wurde verlinkt
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Und es wurde dies kommentiert, insbesondere wegen des ebenso wichtigen Kommentars von @pinguin .
Ich hoffe, alles ist o.k., wie es gemacht wurde? Eventuelle Änderungswünschte am besten per PM.

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