Archiv > Pressemeldungen März 2019
"Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden"
Cali:
Hallo zusammen,
ich finde die ständigen Hinweise auf die EU-Rechtsprechung extrem wichtig, denn wenn wir die nicht mal für uns nutzen und anwenden, warum sollten dann Politiker, Richter und Intendanten sie für voll nehmen und anwenden?
In meinen Augen ist die EU-Rechtsprechung der einzige legitime Hebel zum ansetzen, aber wir sind so "dumm" und nutzen das nicht effektiv sondern palavern lieber darüber, dass es eh nix bringt...
Die Klage von einer mir bekannten Person, rein auf EU-Recht basierend, liegt dem Verwaltungsgericht seit Januar 2016 vor, und es ist bis heute nichts passiert. In der Zwischenzeit wurden wie viele Wischiwaschi-Klagen abgewiesen ???
Ich denke das Sollte mal zum Nachdenken anregen, warum ausgerechnet so eine EU Rechts Klage nicht weiter kommt und permanent Ignoriert wird!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit...
Cali
pinguin:
--- Zitat von: Shuzi am 28. April 2019, 23:05 ---Rechtssicherheit entsteht nicht durch Vertiefung in Forenbeiträgen, deren Inhalt von der derzeitigen Rechtsprechung ignoriert wird. ::)
--- Ende Zitat ---
Nun, dann ignoriert die niedere Rechtsprechung auch BVerfG, BGH und EGMR und stellt sich damit außerhalb des Bundesrechts auf; seitens der höheren Rechtsprechung auf Bundesebene hat es längst genug Hinweise in Form von Urteilen und Beschlüssen, die im Forum thematisiert worden sind; aber einlesen müsste Ihr Euch schon selber.
@Cali
Die EU-Rechtsprechung braucht es hier gar nicht mal; die ist primär für's Beihilferecht relevant, was aber nur Wettbewerber der ÖRR und die Printmedien betrifft.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier in den Pressemeldungen keine inhaltlichen Details vertiefen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden
und im Wesentlichen den Artikel des Einstiegsbeitrags zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
drboe:
--- Zitat von: Cali am 29. April 2019, 10:08 ---Die Klage von einer mir bekannten Person, rein auf EU Rechtbasierend liegt dem Verwaltungs Gericht seid Januar 2016 vor und es ist bisheute nichts passiert, in der zwischenzeit wurden wie viele Wischiwaschi Klagen abgewiesen ???
--- Ende Zitat ---
Juristische Mühlen malen langsam und angeblich fein. An Letzterem bestehen immerhin einige Zweifel. Ich habe bereits im April 2014 eine der von dir leichtfertig als "Wischiwaschi" bezeichnete Klage ohne jedes EU-Brimborium eingereicht. Erst Ende 2018 und im Feb. 2019 bekam die Sache dann etwas Drive. Die dir bekannte Person liegt mithin im "Rennen" um langsame Entscheidung derzeit gut 1 1/2 Jahre hinten. Man sollte daher aktuell noch eher nicht darauf wetten, dass die fragliche Person weiter kommt als bisherige Kläger. Dafür fehlt es an jedem Beleg. M. E. geht und ging es auch nie darum den "Beitrag" auf die lange Bank zu schieben, sondern darum, ihn zu beseitigen.
Zudem liegt das Problem nicht unbedingt in einer schlechten bzw. unvollständigen Argumentation der Kläger. Schließlich gab es ausreichend Gelegenheit aus dem Scheitern diverser Beitragsgegner zu lernen. Vielmehr ignorieren die Richter bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht systematisch sämtliche Argumente, die den sogn. Rundfunkbeitrag betreffen und von der frühreren Gebühr unterscheiden. Sei es die Natur der Abgabe, der geänderte Kreis der Belasteten, die datenschutzrechtlichen Probleme etc., wobei unter Missachtung auch etablierte Grundsätze einzig dem Zweck gehuldigt wird, eine teure Propagandaschleuder per Zwang zu finanzieren.
M. Boettcher
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier in den Pressemeldungen keine inhaltlichen Details vertiefen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden
und im Wesentlichen den Artikel des Einstiegsbeitrags zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
ChrisLPZ:
Sehenswerter Vortrag von Norbert Härings rechtlichem Vertreter im Bargeldprozess RA Carlos A Gebauer vom 8. März 2018 (zeitlich vor dem BVerwG-Beschluss)
Bargeld: Eine Handvoll Menschenwürde / Carlos A. Gebauer (Roland Baader-Treffen 2018)
https://invidio.us/watch?v=bwHdGhqIHHs
oder
https://www.youtube.com/watch?v=bwHdGhqIHHs
--- Zitat von: Carlos A. Gebauer; min 5:00 ---Sie wissen nicht, was sie tun und Robert Lemke hat einmal gesagt: „In einer Rundfunkanstalt seien die Toiletten die einzigen Räume, wo die Leute wirklich wüssten, was sie tun“
--- Ende Zitat ---
In der Datenbank des EuGH scheint das anhängige Verfahren mit der Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts zu "BVerwG 6 C 5.18" vom 27.03.2019 (noch?) nicht eingetragen zu sein. Zumindest kann ich sie nicht finden.
http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf
(Anm.: Sie haben es anscheinend noch nicht geschafft eine SSL-Verschlüsselung (https) ihrer Datenbank umzusetzen. Bemerkenswert.)
Hat jemand nähere Informationen?
Blitzbirne:
Person B hat nach diesem o.g. Urteil einen Widerspruch verfasst und um Barzahlung gebeten, um einer wiederholten Zwangsvollstreckung zuvorzukommen.
Der BS schickt nur ein Infoschreiben (kein Widerspruch Bescheid!) mit dem Hinweis, dass keine Barzahlung vorgesehen ist. Person b soll nun laut letztmaliger Mahnung die versäumten Beträge überweisen, da ansonsten wieder vollstreckt wird.
Wie soll man dem begegnen, da man doch unter Vorbehalt zahlen würde...
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