Archiv > Pressemeldungen März 2019
"Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden"
pinguin:
--- Zitat von: ChrisLPZ am 22. Mai 2019, 10:22 ---In der Datenbank des EuGH scheint das anhängige Verfahren mit der Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts zu "BVerwG 6 C 5.18" vom 27.03.2019 (noch?) nicht eingetragen zu sein. Zumindest kann ich sie nicht finden.
Hat jemand nähere Informationen?
--- Ende Zitat ---
Wird wohl noch einige Wochen dauern? Zumindest bis zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, (via EUR-Lex), wo erst jetzt, am 20. Mai '19 eine Vorlage des BVerwG vom 11. Februar '19 veröffentlicht worden ist.
Hinsichtlich "Bargeld" hat es derzeit am EuGH nur eine einzige Klage in Arbeit; auf Grund einer Vorlage des BFH, (C-42/18).
Es ist also zu vermuten, daß seitens des BVerwG noch gar keine aktuelle Vorlage erfolgt ist.
tokiomotel:
--- Zitat von: Blitzbirne am 22. Mai 2019, 16:37 ---Wir soll man dem begegnen, da man doch unter Vorbehalt zahlen würde...
--- Ende Zitat ---
Wie ist denn deine bisherige Zwangsvollstreckung abgelaufen? Hast dem GV die Kohle bar in die Hand gedrückt, überwiesen oder wurdest gepfändet? Nun stell dich mal nicht so an! Der örR will die Kohle unbar haben, der GV krallt sie sich dagegen gern in bar und spielt den geilen Lieferant zum örR. Wo ist das Problem ;D, beim GV hast du doch deine Barzahlung, die Kohle wird sogar an der Haustür abgeholt. >:D >:D Unter Vorbehalt wirst eh von keinem was bestätigt bekommen. Auf dieser Welle der verkappten Bargeldzahlung mit schwimmen zu wollen ist nun aber auch eh das letzte Zipfelchen der Versuchung. Potz di Blitz nochmal..
ChrisLPZ:
--- Zitat von: pinguin am 22. Mai 2019, 17:17 ---Wir wohl noch einige Wochen dauern? Zumindest bis zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, (via EUR-Lex), wo erst jetzt, am 20. Mai '19 eine Vorlage des BVerwG vom 11. Februar '19 veröffentlicht worden ist.
Hinsichtlich "Bargeld" hat es derzeit am EuGH nur eine einzige Klage in Arbeit; auf Grund einer Vorlage des BFH, (C-42/18).
Es ist also zu vermuten, daß seitens des BVerwG noch gar keine aktuelle Vorlage erfolgt ist.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Recherche.
3-4 Monate Verzögerung sind dann wohl als normal einzustufen (?).
Bürger:
Warum nicht schriftlich direkt beim BVerwG den Verfahrensstand und die "Zeitschiene" abfragen? ;)
Die Auskunft sollte kostenfrei erfolgen - und fragen allein kostet auch nichts (außer natürlich Zeit usw.).
Winston:
Der hypothetische H spielt jetzt seit 2 Jahren (nach abgewiesener Klage) das Spiel "ich zahl' nix an euch Sackgesichter außer auf Vollstreckungsbescheid" mit dem Betrübsservice. Wenn der H jetzt nach der nächsten Androhung der Zwangsvollstreckung sagen würde "geht nix, ich würd' ja sooo gerne bar zahlen, kann aber leider nicht und der EuGH muss erst sagen, ob ich darfen dürfte oder nicht" - hätte der H dann konstruktiv zur Verzögerung der allgemeinen Gleichschaltungsverblödung beigetragen oder eher nicht?
Cheers,
H(ust)
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