Zur weiteren Info, hier die Satzung des SWR:
§ 17 Übergangsvorschriften
(1) Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bei der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – bestehende Teilnehmernummern werden ab dem 01.01.2013 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle als Beitragsnummern fortgeführt.
(2) Eine der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels SEPA-Basislastschrift.
Achtung dieser Link führt zu ARD, ZDF DR!Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5035/Satzung_des_Suedwestrundfunks.pdfDas ist gut zu wissen, aber wird wohl nicht genügen, dass der BS es sich damit so einfach machen kann.
Ein Fehlen einer SEPA Vorankündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines SEPA Lastschriftmandates.
Die SEPA Vorankündigung dient der Liquiditätsplanung des Verbrauchers um die entsprechende Deckung auf dem Konto vorzuhalten.
Unterbleibt die SEPA Vorankündigung trägt der Zahlungsempfänger jedoch den daraus resultierenden Schaden.
Annahmen zur rechtlichen Auslegung
Eine Nichteinhaltung der nach den SEPA Regularien vorgeschriebenen Fristen für die Versendung einer SEPA Vorabinformation berechtigt nicht zu SEPA Lastschriftrückgaben.
Ein Risiko besteht eventuell in Regressforderungen aus Schäden durch Unterschreitung der vom BGH empfohlenen SEPA Vorankündigungsfrist von 5 Tagen.
Dieses Risiko besteht bereits unabhängig von den SEPA Regularien und stellt somit keine Risikoerhöhung dar.
Das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man voraussichtlich insgesamt als gering eingestuften, dennoch könnte es diesbezüglich zu Aktivitäten von z.B. Verbraucherschutzverbänden kommen.
Grundsätzliche Voraussetzung für Regressansprüche:
Einvernehmliche Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen hält einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht Stand
...
Vor einem SEPA Lastschrifteinzug muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen fristgerecht über den beabsichtigten SEPA Lastschrifteinzug in Textform mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und dem Fälligkeitsdatum informieren.
Quelle: SEPA Vorabinformation - SEPA Pre-notification
https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/Der "Rot" markierte Text ist das von user @marga angesprochene "Unterrichten" des Verbrauchers.
Wer kann Angaben darüber machen, dass dies bei der "Übergangsregelung von Lastschrift auf SEPA" bei den wie in der Satzung des SWR zitierten Vorgehensweise, dass ...
(...) Eine der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels SEPA-Basislastschrift. (...)
... die Verbraucher (Inhaber einer Wohnung ab dem 01.01.2013) davon unterrichtet wurden?
Der Weg des Zugangs dieser Unterrichtung ist gesetzlich nicht geregelt. Muss aber erfolgen.
Besteht die Möglichkeit, dass der Zwangsrundfunkbeitragsschuldner das SEPA Verfahren einstellen kann, weil eine "Unterrichtung über das neue Verfahren seitens des BS" ihm/ihr nicht zugegangen ist?
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)