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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: marga am 28. Januar 2019, 11:42

Titel: So kassiert uns seit dem 01.01.2013 der "Beitragsservice" ab!
Beitrag von: marga am 28. Januar 2019, 11:42
So kassiert uns seitdem 01.01.2013 der Beitragsservice ab!

Eine kurze Rückschau auf die Gründung des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“

Aufgrund des Bezugs, des ab 01.01.2013 erfolgten Wechsels von der Gebühr (Besitz eines Empfangsgerätes für elektromagnetische Wellen) zum Beitrag (innehaben einer Wohnung) wäre es nicht zwingend nötig gewesen, jeden vorigen Gebührenzahler schriftlich darauf aufmerksam zu machen und die bestehenden Lastschriftverfahren der zahlenden Gebührenzahler auf ein „neues Lastschriftverfahren“ umzustellen, weil jetzt Beitrag und nicht mehr Gebühr?

Nach Meinung einer fiktiven Person haben das 99% der Lastschriftzahler gar nicht mitbekommen, dass sie ab dem 01.01.2013 für das Innehaben einer Wohnung von ihrem Konto Euros abgezogen bekommen und zwar nicht mehr von der GEZ sondern vom BS.

Der BS als völlig neue GbR gegründet, die mit der ursprünglichen GEZ absolut nichts mehr zu tun hat, hätte die Lastschriftverfahren umstellen müssen, weil neuer Eigentümer.

Und der BS wurde erst 11 Monate nach dem 01.01.2013 gegründet.   
Laut Unterschriften der Intendanten genau am 25.11.2013.   


Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug
Quelle: https://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_scan.pdf

Weiterlesen auch gerne hier:
Ist der BS nach RStV als Tochterunternehmen des ÖRR gegründet?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29114.msg182706.html#msg182706

und hier:
Quelle: Bild.de https://www.bild.de/ratgeber/recht/gez/beitragsservice-ard-zdf-neue-gebuehr-25891698.bild.html (https://www.bild.de/ratgeber/recht/gez/beitragsservice-ard-zdf-neue-gebuehr-25891698.bild.html)

PS. Anmerkung:
Zitat
Übergangsregelung für bestehende Einzugsermächtigungen
Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden.
Zu beachten ist dabei, dass der Lastschrifteinreicher den Zahler vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten hat.
Quelle: haufe.de https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/hintergruende-und-auswirkungen-des-sepa-standards/aus-einzugsermaechtigung-wird-mandat_240_196312.html

Nun zur Fragestellung:
Wurden die neuen "Zwangsrundfunkbeitragsschuldner" während dem "Übergang" auf dieses neue Verfahren unterrichtet?
  ::)
Titel: Re: So kassiert uns seit dem 01.01.2013 der "Beitragsservice" ab!
Beitrag von: marga am 28. Januar 2019, 14:59
Zur weiteren Info, hier die Satzung des SWR:

Zitat
§ 17 Übergangsvorschriften
(1) Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bei der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – bestehende  Teilnehmernummern werden ab dem  01.01.2013  bei  der  in  §  2 genannten gemeinsamen Stelle als Beitragsnummern fortgeführt.

(2) Eine der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels  Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem  01.01.2013 auch  zum  Einzug  geschuldeter  Rundfunkbeiträge mittels SEPA-Basislastschrift.
Achtung dieser Link führt zu ARD, ZDF DR!
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5035/Satzung_des_Suedwestrundfunks.pdf (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5035/Satzung_des_Suedwestrundfunks.pdf)

Das ist gut zu wissen, aber wird wohl nicht genügen, dass der BS es sich damit so einfach machen kann.

Zitat
Ein Fehlen einer SEPA Vorankündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines SEPA Lastschriftmandates.
Die SEPA Vorankündigung dient der Liquiditätsplanung des Verbrauchers um die entsprechende Deckung auf dem Konto vorzuhalten.
Unterbleibt die SEPA Vorankündigung trägt der Zahlungsempfänger jedoch den daraus resultierenden Schaden.

Annahmen zur rechtlichen Auslegung

Eine Nichteinhaltung der nach den SEPA Regularien vorgeschriebenen Fristen für die Versendung einer SEPA Vorabinformation berechtigt nicht zu SEPA Lastschriftrückgaben.

Ein Risiko besteht eventuell in Regressforderungen aus Schäden durch Unterschreitung der vom BGH empfohlenen SEPA Vorankündigungsfrist von 5 Tagen.
Dieses Risiko besteht bereits unabhängig von den SEPA Regularien und stellt somit keine Risikoerhöhung dar.

Das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man voraussichtlich insgesamt als gering eingestuften, dennoch könnte es diesbezüglich zu Aktivitäten von z.B. Verbraucherschutzverbänden kommen.

Grundsätzliche Voraussetzung für Regressansprüche:
Einvernehmliche Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen hält einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht Stand
...
Vor einem SEPA Lastschrifteinzug muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen fristgerecht über den beabsichtigten SEPA Lastschrifteinzug in Textform mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und dem Fälligkeitsdatum informieren.
Quelle: SEPA Vorabinformation - SEPA Pre-notification
https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/ (https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/)


Der "Rot" markierte Text ist das von user @marga angesprochene "Unterrichten" des Verbrauchers.

Wer kann  Angaben darüber machen, dass dies bei der "Übergangsregelung von Lastschrift auf SEPA" bei den wie in der Satzung des SWR zitierten Vorgehensweise, dass ...
Zitat
(...) Eine der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – erteilte  Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels  Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem  01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter  Rundfunkbeiträge mittels SEPA-Basislastschrift. (...)
... die Verbraucher (Inhaber einer Wohnung ab dem 01.01.2013) davon unterrichtet wurden?
Der Weg des Zugangs dieser Unterrichtung ist gesetzlich nicht geregelt. Muss aber erfolgen.
Besteht die Möglichkeit, dass der Zwangsrundfunkbeitragsschuldner das SEPA Verfahren einstellen kann, weil eine "Unterrichtung über das neue Verfahren seitens des BS" ihm/ihr nicht zugegangen ist?

Titel: Re: So kassiert uns seit dem 01.01.2013 der "Beitragsservice" ab!
Beitrag von: PersonX am 28. Januar 2019, 15:18
Zum Thema SEPA gibt es ein älteres Thema unter

Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html

Inklusive Beispiel mit Versuch und Dokumentation zum Verlauf.
Titel: Re: So kassiert uns seit dem 01.01.2013 der "Beitragsservice" ab!
Beitrag von: marga am 28. Januar 2019, 15:36
Liebe Moderatoren, sollten sich Überschneidungen ergeben haben, eventuell dieses Thema löschen!
Oder anhängen an  folgenden Beitrag von wertem user @PersonX
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html


Edit "Bürger":
Thread muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.