Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17
EuGH : Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
empfangsverhüter:
Dann kann das Forum ja jetzt endlich dicht machen.
Leute - aufwachen! Es wird und es kann keine Gerechtigkeit im Sinne der Beitragsverweigerer geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, gerade in seiner derzeigen überdeutlich manipulativen Art, staatstragend und damit uneingeschränkt auf der Linie der EU.
Lev:
Mein Gott, ist das traurig. :'(
--- Zitat von: pinguin am 13. Dezember 2018, 16:19 ---
Das Einzige, was diese Entscheidung erkennen läßt, ist, daß bei der Ausarbeitung der Vorlagefragen nicht sorgfältig genug gearbeitet worden ist.
Diese Entscheidung behandelt nämlich mangels offenbar sorgfältiger Vorlagebegründung nicht jene Elemente des Art. 11 Charta, wie auch des Art. 10 EMRK.
Es ist übrigens die zweite Entscheidung, die mit einer Entscheidung des EGMR kollidiert.
--- Ende Zitat ---
"Was ich nicht versteh, darf so auch nicht sein!" >>> Dann hat der Tag ja wieder Struktur.
__________________Die unmögliche Tatsache_______________________________
...
Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!
Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
"Christian Morgenstern-Palmström"
Schöne Grüße an P.
Lev
empfangsverhüter:
--- Zitat von: Blitzbirne am 13. Dezember 2018, 11:42 ---Wie geht's also weiter? Was sind die nächsten Schritte?
--- Ende Zitat ---
* Massenhaften Boykott organisieren - Beispielsweise durch einfache Anleitungen zur Beitragsverweigerung. Viele potentielle Verweigerer wissen überhaupt nicht, wie sie damit anfangen sollen und fürchten, gleich das Haus unterm Arsch weggepfändet zu bekommen.
* Politische Argumente im Diskurs um den Zwangsbeitrag zulassen. Ich vermute, dass ein großer Teil, wenn nicht gar die Mehrheit der Beitragsverweigerer den Beitrag aus politischen Gründen verweigert. Auf den Demos und in Medienauftritten wird alles politische peinlichst vermieden. Auffällig!.
Ich habe mich schon vor einigen Monaten aus diesem Forum verabschiedet, da ich es verdächtig finde, dass hier und auf den Demos von "GEZ-Boykott" politische Aspekte tabuisiert werden und immer alles auf Interpretationen von Paragrafen hinausläuft. Wohin das regelmäßig führt, sehen wir ja. Mit dem Urteil des EUGh sollte das jetzt allen klar geworden sein.
--- Zitat von: sonne2016 am 13. Dezember 2018, 12:58 ---Das viele Geheule wird auch in Zukunft nichts mehr bringen. Dieser Staat im Staate wurde seit vielen Jahrzehnten nicht nur durchs Tun, sondern gleichermaßen durchs Nichtstun legitimiert. Wer nun mit einem anderen Urteil gerechnet hat, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts, dem ist ja sowieso nicht wirklich zu helfen.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so. Der Massenboykott muss organsiert werden.
cook:
Es war zu erwarten. Ich glaube auch, dass es nichts geändert hätte, wenn Rittinger und Co. ordentlich vorgetragen hätten.
Wenigstens mutet der EuGH uns nicht langatmige, in sich widersprüchliche Begründungen wie das BVerfG zu.
--- Zitat von: Urteil Rechtssache C-492/17 ---62 Drittens geht aus den in die Debatte vor dem Gerichtshof eingebrachten Gesichtspunkten nicht hervor, dass das Rundfunkbeitragsgesetz den öffentlichen Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Sender oder die Tätigkeiten dieser Sender, die mit dem Rundfunkbeitrag subventioniert werden können, geändert hätte.
--- Ende Zitat ---
Das ist sehr deutlich übervorsichtig formuliert: hätte der EuGH anders entschieden, wenn er gesagt bekommen hätte, dass mittlerweile der Auftrag des ÖRR auf das Internet ausgeweitet wurde?? Auch diese Frage ist noch offen >:D
Das wesentliche Argument gegen den Rundfunkbeitrag, das von den deutschen Gerichten weggewischt wurde, um die Vorlagefpflicht zu umgehen, wird bestätigt:
--- Zitat von: Urteil Rechtssache C-492/17 ---63 Viertens hat das Rundfunkbeitragsgesetz den Entstehungsgrund für die Beitragspflicht geändert.
--- Ende Zitat ---
Leider wird die Verwaltungsvereinfachung als Motiv geschluckt, obwohl auch den Luxemburger Richtern klar sein dürfte, dass das vorgeschoben ist.
Dann wird die 20%-Grenze hart eingepflügt, bezogen auf den Zeitpunkt des Beihilfenkompromisses. Immerhin ein klares Signal, dass es nicht endlos nach oben weiter gehen kann.
beat:
--- Zitat von: empfangsverhüter am 13. Dezember 2018, 18:09 ---
--- Zitat von: Blitzbirne am 13. Dezember 2018, 11:42 ---Wie geht's also weiter? Was sind die nächsten Schritte?
--- Ende Zitat ---
...
Sehe ich auch so. Der Massenboykott muss organsiert werden.
--- Ende Zitat ---
Das Problem dürfte sein, dass die Leute einfach zu faul sind, ihr Lastschriftenmandat zu kündigen oder noch schlimmer, gerne den Rundfunk nutzen und es ihnen egal ist, dass 1.4 Millionen zwangsvollstreckt werden.
Genau wie eine Mehrheit zu faul oder ängstlich ist, vielleicht auch zu zufrieden mit dem Status quo, als dass sie was wesentliches politisch ändern möchte.
Es fehlt nicht an der Organisation, es fehlt am nachhaltigen Willen eines relevanten Anteils der Bevölkerung.
Das Urteil reiht sich ein in die vorherigen. Gesetz wurde ignoriert und Recht gebeugt, um das politisch erwünschte Urteil im Sinne des Rundfunks und gemäss Ansage der Regierung gegen die gesetzlich begründeten Rechte der Kläger durchzusetzen:
Mit der Neueinführung eines Beitrags hat sich nichts wesentliches in der Rundfunkfinanzierung geändert. Eine Ungleichbehandlung in der Beitragserhebung liegt nicht vor. Ein individuell zurechenbarer Vorteil für den Beitrag ist gegeben, auch beim Nichtnutzer. Eine Beitragserhebung pro volljährigem Kopf wäre verwaltungstechnisch komplexer als eine Erhebung pro bewohnter Wohnung. Die Erde ist eine Scheibe.
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