Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17
EuGH : Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
SoDoofBinIchNicht:
--- Zitat von: Frühlingserwachen am 13. Dezember 2018, 12:52 ---
--- Zitat ---Das ist der Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich. Ein paar gelbe Westen haben gereicht, dass die Staatsmacht zurückrudert...
--- Ende Zitat ---
In Frankreich waren genau nicht ein paar Gelbwesten auf der Straße, sondern ein paar Hunderttausend im ganzen Land. Das ist der Unterschied zu Deutschland.
Wieviel Infostände oder anderweitig nach außen gerichtete Aktionen zum Rundfunkbeitrag gab es in Deutschland ? Wurde da jemals in einer Zeitung oder Nachrichtensendung darüber berichtet ?
--- Ende Zitat ---
Ich frag mich schon seit längerem, wieso es eigentlich nicht mal Demos und Protestaufmärsche bei den Rundfunkanstalten selber gibt.? Da würden die doch direkt mal ein bißchen anders dreinschauen, wenn direkt draußen vor ihrem Gebäude protestiert wird - auch wenn es nur eine Handvoll ist. Ich kann mich an ein Erlebnis in den USA erinnern, als kurz vor dem Irak-Krieg 2003 ca 100(?) Leute sich vor dem CNN-Hauptquartier in New York City versammelten und lautstark gegen die unkritische Kriegsberichterstattung protestierten - man konnte die während der Live-Studio-Übertragungen hören! Auf einmal war die Berichterstattung von CNN ein ganz anderer Ton als die Monate zuvor!! Da hatte ich mir auch gedacht, wow, die Leute haben ja doch Macht.
--- Zitat ---Würden in Deutschland soviel auf die Straße gehen, wie kürzlich bei den Protesten gegen den Wohnungsmangel, bekäme das schon eine andere Dimension. Ich denke der RF-Beitrag müsste sich ca. auf 30€ hoch schrauben, bis es etwas mehr Proteste gäbe. Aber Hunderttausende wie in Frankreich totzdem nicht. der Deutsche schaut einfach zu gern in die Mattscheibe.
--- Ende Zitat ---
Ja, auch wenn er dabei verdummt.
Wie auch immer, ich hatte es bereits geahnt/befürchtet, dass der EuGH so entscheiden würde. Wir wissen ja schließlich, dass die Seilschaften und Brüder/Schwesternschaften bis ins EU-Netzwerk gehen. Grade da! Die ganze EU ist doch deren Erfindung. Logo, dass da die Hauptsäule BRD nicht umgekrempelt werden darf. Zumindest nicht in einem solchen Maße, wie eine festgestellte Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ausgelöst hätte. Die Geldeinnahmen sind anscheinend zu überlebenswichtig für das ganze System (und wir wissen nicht, wo es überall hinfließt!!)! Fragt sich nur: Wie stark ist auch der EGMR korrupt? Unsere letzte Hoffnung! Zumindest was der Rechtsweg angeht! Nun sollte man vielleicht auch mal andere Wege überlegen!
SoDoofBinIchNicht:
Hmm, mir fällt auf, dass in den bisherigen News-Artikeln keine Zitate des Urteils aufgeführt werden. Finden sich da doch einige kritische Sachen? Vielleicht gibt es ja doch ein paar Happen, die man in Zukunft benutzen könnte.
Adeline:
Wieder ein Zeichen, dass wir nicht auf die Regierenden und ihre Gefolgschaften hoffen können. Stichwort: Gelbwesten. Die Menschen müssen aufwachen. Deshalb gibt es aus unseren Reihen das Buch „Stimmungsbarometer:Rundfunkzwangsabgabe“. Aber wer kennt es schon? Paragraphen zählen mehr als Menschsein. Wen wundert es da, wenn "Gewissen", als Zeichen von Menschsein bei den Gerichten auf kein Verständnis stößt.
Ich habe gerade einen „Weihnachtsbrief“ an Stadtkassen vorbereitet, ausgehend von dem Milgram-Experiment (S.231 des Buches), den Rechtswissenschaftlichen Abhandlungen und Kommentaren zum BVerfG-Urteil vom 18.7.2018 [Sammelthread] und der Entscheidung der Stadtkasse Zossen.
„Meine“ Stadtkasse bekommt eine Karte von mir "Wieder 365 Tage, um die Welt zu verändern. Frohes Neues!"
Aus meiner Sicht sind die Stadtkassen von dem Unrecht Mitbetroffene und keine Gegner. Die Mitarbeiter könnten auch die Gelben Westen anziehen. Ich möchte nicht in der Rolle stecken, anderen Menschen wissentlich großes Unrecht antun zu müssen, Pflichtteilnehmer an einem bundesweiten „Milgram-Experiment“ zu sein.
Nichtgucker:
Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte darüber zu urteilen, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine unzulässige staatliche Beihilfe handelt. Dies wurde verneint. Schließllich kommt das Geld ja nicht vom Staat aus den Steuereinnahmen, sondern direkt von den Wohnungsinhabern.
Offen ist weiterhin, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR darüber urteilt, dass die bloße Tatsache der Wohnungsinhaberschaft eine Beitragspflicht auslösen soll. Schutz vor Nässe, Kälte, Wind usw. ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wenn Grundbedürfnisse bebeitragt werden dürfen, bekommen wir vielleicht auch bald einen Beitrag für Luft ...
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29234.0
pinguin:
@Adeline
Das Einzige, was diese Entscheidung erkennen läßt, ist, daß bei der Ausarbeitung der Vorlagefragen nicht sorgfältig genug gearbeitet worden ist.
Diese Entscheidung behandelt nämlich mangels offenbar sorgfältiger Vorlagebegründung nicht jene Elemente des Art. 11 Charta, wie auch des Art. 10 EMRK.
Es ist übrigens die zweite Entscheidung, die mit einer Entscheidung des EGMR kollidiert.
EGMR-Rechtssache Österreichischer Rundfunk vs. Austria trifft die eindeutige Aussage, daß eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine nichtstaatliche Organisation darstellt.
Wenn der EuGH jetzte die Aussage bestätigt, bzw. nicht widerlegt, weil es ja schon immer so war, daß der SWR eine Behörde sei, steht das der Aussage des EGMR schon irgendwie entgegen, denn eine nichtstaatliche Organisation kann keine Behörde sein.
In dem Maße, wie dem SWR Behördencharakter zugebilligt wird, darf er sich allerdings nicht auf die Konvention stützen, denn das dürfen nur natürliche Personen und nichtstaatliche Organisationen.
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