Ich habe hier ein leicht rechenbares Beispiel aufgestellt und daher "z.B. 5 Euro" geschrieben. Zudem ist mir noch ein Tippfehler auf dem Taschenrechner unterlaufen, wodurch ich statt 4,37 Euro dann 4,76 Euro geschrieben habe. Sorry ...
Das Prinzip ist aber das Gleiche, wenn man mit den realen 5,83 Euro rechnet und die Zahl der Mitbewohner ungleich drei ist. Grundsätzlich ist es besser, mit den zur Zeit gültigen Zahlen zu operieren. Daher nun eine Verbesserung meiner Ausführungen:
Das käme auf den Einzelfall an: Wenn die Privilegierung darin besteht, dass derjenige nur einen Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro entrichten muss und mit drei anderen Leuten in einer Wohnung wohnt, ergäbe sich ein auf ihn entfallender Anteil aus der Gesamtschuld von von 17,50 : 4 = 4,37 Euro. Diese 4,37 Euro wären dann voll zu entrichten, weil sie unterhalb seiner individuellen Belastungsgrenze (Privilegierung) von 5,83 Euro liegen. Bei einem einzigen Mitbewohnern würde dagegen der auf ihn entfallende Anteil aus der Gesamtschuld 17,50 : 2 = 8,75 Euro betragen, so dass aufgrund seiner individuellen Belastungsgrenze (Privilegierung) von 5,83 Euro auch nur diese 5,83 Euro eingefordert werden dürften.