"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bremen

Anträge auf Aufteilung der Gesamtschuld werden individuell bearbeitet (§ 268 AO)

<< < (5/6) > >>

Bürger:

--- Zitat von: hankhug am 07. Dezember 2018, 16:27 ---Wenn nun aber der Wohnungsinhaber aktiv die anderen Gesamtschuldner bekannt gibt, ist ja die Frage, ob der Beitragsservice/die LRA die Aufteilung der Gesamtschuld ablehnen darf.

--- Ende Zitat ---

VORSICHT!

Daran schließt sich nämlich die Frage an, ob man
a) eine Verpflichtung
b) eine Befugnis
c) eine Befähigung
hat, über die eigenen persönlichen Daten hinausgehende Daten Dritter (Namen der Mitbewohner, ggf. weitere Daten?!?) an irgendwelche Stellen herauszugeben.

Es ist nicht Aufgabe eines "Gesamtschuldners von Gesetzes" wegen, Datenbestände von Rundfunk-Anstalten Rundfunk-Sendern zu pflegen.
Es wäre Aufgabe der "verwaltenden Stelle", diese Daten zu ermitteln, zusammenzuführen usw. - allerdings (wie bereits erkannt) faktisch/ praktisch nicht durchführbar unter den gegebenen Umständen. Ein Systemfehler - von vielen.

Im Übrigen bleibt fraglich, ab wann ein mehr oder weniger regelmäßig/dauerhafter "Mitbewohner" überhaupt als "Mitschuldner" pflichtig ist - siehe u.a. unter
Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29381.0.html

--- Zitat von: Bürger am 26. November 2018, 02:59 ---[...]
Die Frage dazu lautet:

Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?

und zielt auf mehrere Aspekte hin, u.a.:

Ab welchem Zeitumfang ist
a) ein (Mit-)Bewohner/"Inhaber" einer Wohnung (gesamtschuldnerisch) beitragspflichtig?
b) eine temporär/ nicht regelmäßig genutzte (Zweit-)Wohnung als beitragspflichtige Wohnung gem. RBStV zu verstehen?
[...]

--- Ende Zitat ---

Man läuft mit der Weitergabe der Namen/Daten von Mitbewohnern Gefahr, datenschutzrechtliche Regressansprüche der Mitbewohner zu provozieren - das könnte sehr pikant werden...

...und wir laufen hier im Thread Gefahr, zu viele Themen gleichzeitig zu behandeln.

Natürlich ist alles irgendwie miteinander verwoben, aber wir sollten versuchen, die Themen aufzudröseln und ggf. in gut aufbereiteten eigenständigen Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff zielorientiert zu vertiefen.
Bestenfalls ergeben sich daraus an die Antwort von Radio Bremen anknüpfende weitere Nachfragen zur praktischen Umsetzung.

Hier bitte vornehmlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Anträge auf Aufteilung der Gesamtschuld werden individuell bearbeitet (§ 268 AO)
und insbesondere die Antwort des Radio Bremen im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

seppl:
Ja bitte! Es sollen hier die Bremer Mitstreiter etwas für ihren Bereich enwickeln. Es verschwimmt, wenn allgemeine Diskussionen, die alle Bundesländer betreffen, Überhand nehmen.

Also bitte, Bremer! Ihr seid dran. Ich habe nur die Frage an RB gestellt und die Antwort veröffentlicht.

Zurück nach Bremen:

Anträge auf Aufteilung der Gesamtschuld werden individuell bearbeitet (§ 268 AO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29471.msg184991.html#msg184991

Nichtgucker:
Wir sollten tatsächlich darauf achten was in Bremen passiertt, falls dort ein Antrag auf Teilung der Gesamtschuld gestellt wird. Nach dem Antwortschreiben handelt es sich aber um eine fiktive Anfrage, da von "etwaigen Anträgen" gesprochen wird.

Zitat aus dem Schreiben von Radio Bremen:


--- Zitat ---Bei Radio Bremen existiert keine Dienstanweisung, die Regelungen zu der Behandlung von Anträgen nach §268 AO enthält. Eine Prüfung etwaiger Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiigen Einzelfalles.
--- Ende Zitat ---

Es soll dann auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles abgestellt werden. Demnach dürfte bei Behauptung, es läge eine Gesamtschuld vor, abzuklären sein, ob dies den Tatsachen entspricht. Jeder, der in einem Verfahren für ihn positive Tatsachen behauptet, muss diese belegen. Daher müsste der zur Zahlung aufgeforderte Bewohner seine Mitbewohner namentlich benennen - wie soll er ansonsten die Existenz einer Gesamtschuld nachweisen ? Er hat hierzu auch ein rechtfertigendes Interesse, wenn er einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld stellt, so dass es kein Datenschutzproblem geben dürfte.

Bürger:

--- Zitat von: Nichtgucker am 07. Dezember 2018, 17:47 ---Es soll dann auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles abgestellt werden. Demnach dürfte bei Behauptung, es läge eine Gesamtschuld vor, abzuklären sein, ob dies den Tatsachen entspricht. Jeder, der in einem Verfahren für ihn positive Tatsachen behauptet, muss diese belegen. Daher müsste der zur Zahlung aufgeforderte Bewohner seine Mitbewohner namentlich benennen - wie soll er ansonsten die Existenz einer Gesamtschuld nachweisen? Er hat hierzu auch ein rechtfertigendes Interesse, wenn er einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld stellt, so dass es kein Datenschutzproblem geben dürfte.

--- Ende Zitat ---
Bevor das hier zu voreiligen, mglw. zu laschen Auslegungen kommt, sei nochmals gewarnt, dies auf die leichte Schulter zu nehmen und Aufgaben wahrzunehmen, die einem nicht obliegen - siehe u.a. auch unter
Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181533.html#msg181533

--- Zitat von: Bürger am 04. Oktober 2018, 00:49 ---[...]
Auch weiß man ja nicht, ob - wenn man irgendwann seit 3 Jahre keinen Kontakt mehr hat - nicht zwischenzeitlich eine Auskunftssperre vermerkt ist, welche man bei Auskunft übergehen würde.
Datenschutzrechtlich, mglw. gar strafrechtlich mehr als nur höchst bedenklich.
[...]

--- Ende Zitat ---
Es kann nicht sein, dass die Betroffenen Systemfehler (hier der Gesamtschuld, Datenbestände usw.) heilen - mglw. unter Verstoß gegen andere Gesetze.
Es kann nicht sein, dass Betroffene - zumal ohne klare gesetzliche Regelungen oder auch nur Dienstanweisungen - jegliche als mögliche Mitbewohner/ Teil-Schuldner ggf. in Frage kommende oder auch nur vom Betroffenen selbst vermutete Personen, die die Wohnung betreten und ggf. mehr oder weniger dauerhaft/ regelmäßig in der Wohnung verweilen, zu "verpfeifen".
Das käme einer Dauerüberwachung/ -denunziation gleich...
...als "Helfershelfer" nicht-behördlicher Rundfunk-Sender.
Der Wahnsinn!

Im Übrigen müssen sich nicht bei allen "WGs" die jeweiligen Mitglieder wirklich beim Namen kennen, denn es gibt auch WGs, in welchen die (mglw. ständig wechselnden) Mitglieder eigenständige Mietverträge oder sonstige Vereinbarungen mit dem Vermieter haben und sich ggf. aufgrund unterschiedlichen Lebens-Rhythmus mglw. nicht mal zu Gesicht bekommen.
Alles Szenarien, die bei dem Systemfehler "Anknüpfung an die Wohnung" und "Beitragsnummer auf die Person" keine Berücksichtigung finden.

Es bedarf der Klärung, wie wir mit diesem Thread weiterverfahren wollen,
wenn wir nicht wollen, dass er sich verfährt...

hankhug:

--- Zitat von: Bürger am 07. Dezember 2018, 17:03 ---Man läuft mit der Weitergabe der Namen/Daten von Mitbewohnern Gefahr, datenschutzrechtliche Regressansprüche der Mitbewohner zu provozieren - das könnte sehr pikant werden...

--- Ende Zitat ---
Das ist natürlich richtig. Die Weitergabe geht nur mit Einverständnis der Mitbewohner, aber das sollte ja in einzelnen Fällen möglich sein, in denen die Bewohner die Absicht haben, das System auf die Probe zu stellen (insbesondere wenn einzelne Bewohner in mehreren Wohnungen gemeldet sind). Und hiermit zurück nach Bremen ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln