@"drboe", "faust", "PersonX",
Eure letzten 3 Beiträge bezogen sich auf Sachen, die absolut nichts mehr mit dem Ausgangsthema zu tun haben. Schade. Es geht in diesem Thread nämlich um reine Formalitäten. Ein Bescheid muss so eindeutig sein, dass ein Nicht-Eingeweihter erkennen kann, worum es geht. Sonst ist er nichtig. Alles andere um die Gesamtschuldnerschaft herum ist hier nur ablenkend.
Man könnte den Richter bei der Verhandlung fragen, ob er erkennen kann, ob es sich bei dem Schuldner der klagt, um einen Einzel- oder Gesamtschuldner handelt. Er müsste sagen: "Es geht um einen Einzelschuldner", was nach der Statistik mehrheitlich falsch sein würde. Die daraus folgende Vollstreckung nach dem Urteil baut auf einem Einzelschuldner auf. Bei einer Gesamtschuldnerschaft müssten aber alle beteiligten Schuldner darauf hingewiesen werden, dass nun bei einem von ihnen vollstreckt wird und dass sie nicht mehr an ihn zahlen dürfen. Das geschieht nicht. Diese Formalität ist m.M.n. ein sehr wichtiger Angriffspunkt, so dass ich nicht möchte, dass weit vom Thema abgeschwiffen wird. Ich bitte um Verständnis!
seppl/Mod
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)