Die Pfändungsfrei-Grenzen sind bedeutsam,
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sofern man "Ewigkeiten" lang versäumte, geeignete Befreiungsanträge zu stellen.
Vollstreckung ist ja nur ein Ergebnis von "Treibenlassen" statt zu kämpfen. Wer beizeiten und noch ohne VG-Klage sein Fell derart teuer streitig verkauft, dass es den Gegner 10 000 Euro Juristenkosten kosten würde, der dürfte in aller Regel in Ruhe gelassen werden.
Nun zur Strategiefrage:
Die Härtefall-Regelung für die Rundfunkabgabe ist in der gesetzlichen Logik nicht mit diesen Grenzen verknüpfbar.
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Insofern ist ein Befreiungsantrag nötig, der jeden Inkassobetrug sofort ausschließt, indem schon im Antrag sämtlich Rechtsgrundlagen aufgeführt sind. Dann wissen ARD-Juristen, wenn sie es "wieder mal versuchen würden", hätten sie ganz konkret zu befürchten, dass das Verwaltungsgericht die Akte an die Staatsanwaltschaft abgeben könnte,
- um sich die Arbeit zu vereinfachen
- und gegen sich selbst den Vorwurf der Rechtsbeugung zu verhindern.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts spielt insofern dort hinein,
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als analoge Anwendung eingefordert werden kann, sofern im Einzelfall das Existenzminimum überschritten wird.
Ein analoges Pilotverfahren über die analoge Sozialdaten-Verwertung wird übrigens gerade geführt, von hier begleitet durch eine Person X mit geeigneter "Aktivlegitimation", und ist bei einer Landesregierung anhängig, Fristsetzung bis August 2019.
Danach wohl geeignet für sofortige Verfassungsbeschwerde, danach EGMR-Verfahren.
Nicht vom Forum "spenden-akkreditiert", deshalb im Forum keine weiteren Angaben.
Komplette Briefbeispiele für Befreiung von Geringverdienern, die all dies integrieren,
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auch die Analogiesache (eventuell befreibar nämlich beispielsweise bis zu rund 1500 Euro Monatseinkommen bei Einzelhaushalt),
diese Texte sind im Internet kostenlos abrufbar. Der Volltext erfordert das Einloggen per E-Mail-Adresse.
Es umfasst sofort Befreiung / Rückzahlung für alles seit 2013 und für die Zukunft, so lange weiterhin Geringverdiener unterhalb der Grenzen.
Statistischer Befund: Praktisch 0 Prozent der dergestalt Befreibaren sendet solche Anträge auf Befreiung.
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Konkret, sofern man per PM oder E-Mail dafür in Betracht kommende Geringverdiener informiert, so kann man den Nichtabruf der Volltext-Variante ersehen,
also den demnach fehlenden Willen,
- die Gesamttexte überhaupt zu lesen,
- die rund 20 Seiten in die Textverarbeitung zu kopieren,
- mit oder ohne Änderung,
- Absender und Intendant usw. einzufügen und abzusenden.
Diese Nichtbereitschaft sogar schon für die Lesestufe des Volltextes ist für nahezu 100 % der geeignet Informierten als fest belegt anzusehen. - Die E-Mail-Adresse ist nötig (erfragt für die zweite Texthälfte), um bei Bedarf über rechtlich relevante Nachträge informieren zu können.
Unter diesen Umständen werden Hilferufe bezüglich der Pfändungsfreigrenze als seltsam empfunden.
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Nicht bezüglich des Einzelnen, dem diese Info möglicherweise bisher gar nicht vorlag.
Sehr wohl bezüglich des Gruppenverhaltens, das die Informationsverbreitung hemmt, weil ohne eigenen "Stallgeruch".
Wenn Leute ihre Rechte nur wahrnehmen, sofern im Kollektiv moralisch kraftgerüstet -
- Gruppentrieb als Mutmacher, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenkoh%C3%A4sionso müssen wir uns eben entschließen, im Kollektiv diese rückenstärkende Animierung zu liefern, damit die Einreich-Schwachen zu Einreichern mutieren.
Und dann sagt der Rechtsstaatsverteidiger sich ferner: Der Durchschnittsbürger ist zu schwach,
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seine Rechte mutig zu erstreiten, selbst wenn das kostenlos geht.
Es geht also letztlich vielleicht nur über einen Stellvertreterkrieg durch Kundige, wie man gegen einen Politik- und Justizskandal vorgehen kann.
Anwaltskompetenz schafft das nicht, oder muss ich einmal mehr auf das Debakel in diesem Sinn verweisen von VG, OVG, BVerwG, BVerfG bis EGMR?
Wirtschaftsrecht, Staatssystem, Rechtssystem und vor allem Strafrecht, alles in Kombination, ist betroffen, also eine völlig andere Kompetenzstruktur als die der "Schul-Juristerei".
Das Dilemma ist, diese Kompetenz gibt es wie die darunter liegende der üblichen anwaltlichen Vertretung nicht total kostenlos
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- und wo bei Bürgern die Kompetenz und Entschlussstärke fehlt, total kostenlose Briefbeispiele zu verwenden,
- da fehlt erst recht die Kompetenz, das Wie von NGO-Stellvertreterkriegen zu begreifen
- und also mit Spenden zu subventionieren.
Das gewagte rechtsfehlerhafte Geringverdiener-Inkasso
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- verletzte Rechte von rund 4 Millionen Haushalten - 10 Prozent der Bürger -
ist ein unerträglicher Skandal. Immer wieder neu, auch wenn es für die Eingeweihten als penetrant empfunden wird:
Wer gibt den geeignet Informierten das moralische Recht, den möglichen Zugang und Beistand für die vielen Betroffenen in Foren, bei Facebook usw. fortzulassen?
Dies wurde nicht geschrieben, um hier Diskussion mit längeren Texten zur Strategiefrage auszulösen. Bitte kurze Kommentare oder gar nicht. Längere Texte, vielleicht sogar kontrovers, das würde zu weit fort führen vom Thema des Threads.
1x ausführlich, das passt thematisch zum Thread-Thema. Wer darüber ausführlich diskutieren möchte, mag eionen neuen Thread dafür öffnen. Ich sehe allerdings wenig Sinn darin. Es wurde darüber viel erörtert. Es geht eigentlich nur noch um das Wollen oder Nichtwollen.