... zwei
kleine Überlegungen:
1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein.
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz
von vorn los? ).
Es gibt seitens DE keine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung dafür, dass man Änderungen vorgenommen und von den Änderungen die EU-Kommission nicht informiert hatte. Wenn der EuGH zum Schluss, dass das Zustandkommen des 15. RÄndStV EU-rechtswidrig war, ist das BVerfG irreperabel beschädigt, weil dort nur Unfähige oder Unwillige sitzen
2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen?
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt.
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen.
Wenn Pfändungen und Vollstreckungen nicht greifen, kann auch dein Führerschein eingezogen werden. Die Folterinstrumente der Behörden sind umfangreich

Hauptwohnung im privaten Bereich - ist der Beitrag nun Grundgesetzkonform oder nicht - "weitestgehend" wie vom obersten deutschen Gericht geschrieben ist eines obersten Gericht nicht würdig. Man kann auch nicht "weitestgehend" schwanger sein
Doch SO funktioniert Jura: alles was in den Naturwissenschaften unmöglich ist, funktioniert in der Welt der Juristen. Juristen lernen nicht, sondern plappern nach. Nach juristischer Definition ist "Waterbording" keine Folter, weil du daran nicht stirbst. Es geht und ging nie um "verfassungskonform" vs. "verfassungswidrig", sondern um "verfassungskonformer" vs. "verfassungswidriger"

Das soll dann bedeuten, die "realistische Nutzungsmöglichkeit" besteht darin, dass durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten die Möglichkeit der Nutzung gegeben ist? Aber auf das Empfangsgerät kommt es bei dieser Möglichkeit der Möglichkeit nicht an?
Ganz genau. ich zahle aber weiterhin meinen Provider in den Niederlanden, trotz Haupwohnsitz in DE
Was ich nicht verstehe, ist, dass das BVerfG klarstellt (bzw. unnötigerweise soweit geht!), dass ein Beitrag von allen Bürgern verlangt werden kann, also von der Allgemeinheit.
Genau dann ist es aber kein Beitrag.
Den Solidaritätszuschlag hast du auch geschluckt, also zahlst du jetzt den Rundfunkbeitrag bis zu deinem Tode und demnächst den privaten Rentenbeitrag für die Riesterrente und die Nahverkehrsabgabe.
Gib doch gleich der Regierung eine Generalvollmacht für dein Konto oder lasse dein Gehalt/Lohn an die Regierung überweisen.
Du hast weniger Menschenrechte als ein Flüchtling
