Eine Betriebsprüfung findet in der Regel nach einer Ankündigung statt. Mögliche Ausnahme: Verdacht auf Steuerhinterziehung. Bei denen, die ihre Unterlagen von einem Steuerberater führen lassen findet die bei eben diesem statt. Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. Was schon an der schieren Menge der Steuerpflichtigen liegt und der Tatsache, dass die Einnahmen in der Regel bekannt sind, so dass da nicht viel zu holen ist. Steuermindernde Angaben können daher am Schreibtisch im Finanzamt geprüft werden. Im Zweifel wird nicht anerkannt; der Steuerpflichtige kann ja Widerspruch einlegen. Dass das gut funktioniert belegt schon die Tatsache, dass man künftig auf die Einreichung von Unterlagen verzichtet.
Egal welches Verfahren für die Rundfunkfinanzierung gewählt wird, es muss sich rechnen. Wenn der Aufwand zur Kontrolle steigt, sinken Ertrag und Akzeptanz. Die GEZ-Kontrolleure gehörten sicher zu den meist gehassten Personen im Land. Was auch aus ihren Verhalten resultierte. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht zu einer Kopfsteuer kommen wird. Einmal weil man zur Zahlung über Einnahmen verfügen muss. Nicht jeder, der das 18 Lebensjahr vollenendet hat, hat Geld. Die "Steuer" müsste aber individuell festgelegt werden. Der Aufwand diese mit einer eigenen Inkassobude einzutreiben, regelmäßig zu prüfen ob Einnahmen vorhanden sind, Mahnungen, Vollstreckungen usw. wäre vermutlich zu hoch. Da wäre es deutlich einfacher, die Länder stellten die Mittel aus dem allgemeinen Steuereinnahmen und bekommen die Möglichkeit diese Ausgaben durch entsprechende Erhöhungen von Abgaben zu kompensieren. Vermutlich wird man aber mit aller Kraft an der Fiktion der Unabhängigkeit der Anstalten festhalten wollen, der Schwenk zur Steuerfinanzierung wäre das Eingeständnis, dass man über Jahrzehnte gelogen hat. D. h., dass uns der BS erhalten bleibt, womöglich auch die Wohnungssteuer. Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll. Zumal solche Prüfungen ja regelmäßig erfolgen müssten. Man kann aber nicht ständig 40 Mio Wohnungen überprüfen. Ohne Ausstiegsoption wird man m. E. schwerlich die bisherigen Bedingungen für einen "Beitrag" erfüllen können. Sollte das BVerfG den doch so wie er ist bestätigen, so wird das ein ziemlicher und unglaubwürdiger Eiertanz in der Begründung. Ich schliesse solche Verrenkungen aber nicht aus. Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.