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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 80919 mal)

D
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Da kommen wir doch auf einen gemeinsamen Nenner  :)

Du hast nämlich Recht: vor Gericht gibt es weder Recht noch Gerechtigkeit, sondern ein Urteil oder Beschluss.
Dem geht eine "Rechtsgüterabwägung" voraus.

Ich sehe nur nicht, wieso ich gezwungen werden soll, als zukünftiger Grundsicherungsrentner, die exorbitante Altersversorgung der ÖRR zu finanzieren ?
Ich werde KEINE ausreichende Rente mehr bekommen, soll aber Luxusrenten für den ÖRR bezahlen.  :o
Für mich persönlich ist der ÖRR ein Fass ohne Boden.  ;)

Laut der "tollen" KEF braucht der ÖRR auch nichts einzusparen

usw
usw
usw


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h
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In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).

Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Vergessen wird allerdings bei der Ansicht, dass mehr Beitragskonten zu mehr Verwaltungsaufwand führen würde:

Ausgangspunkt nach dem Meldedatenabgleich sind Personendaten. Diese könnten ohne Schwierigkeiten zur automatisierten Erzeugung von Beitragskonten verwendet werden (wie es auch jetzt schon der Fall ist, wenn sich die Personendatensätze keinem Beitragskonto zuordnen lassen).

Aktuell ist es so, dass diese Personendaten den Beitragskonten zugeordnet werden müssen. Das funktioniert aber nicht zuverlässig, weil die Meldedaten die Wohnungsinformation nicht durchgängig eindeutig enthalten. Es muss also - ggf.im aufwändigen Ping-Pong Briefwechsel mit dem BS- der Beitragspflichtige sich selbst erklären, zu welchem Beitragskonto er gehört.

Dazu kommt, dass, wenn der Beitragszahlende wegzieht und weitere Beitragspflichtige in der Wohnung verbleiben, aber diese sich nicht selbst anmelden, diese Wohnung vom Radar des BS verschwindet. Das ist auch laut BS der Grund für den aktuellen Meldedatenabgleich, für den Ergebnisse laut Geschäftsführer des BS im Jahr 2022(!!!) erwartet werden. Ab Tag 1 nach dem Meldedatenabgleich hat man diese Fälle übrigens von neuem, so dass auch der Meldedatenabgleich, obwohl mit extremem Aufwand verbunden, nur ein untaugliches Mittel zur Behebung dieses Ermittlungsdefizits ist.
Diese aufwändigen Meldedatenabgleiche werden also regelmäßig notwendig sein, um dieses Ermittlungsproblem punktuell einzudämmen.

Bei einem personenbezogenen Beitrag hätte man alle diese Probleme nicht. Beitragskonten könnten weitestgehend automatisiert verwaltet werden.
Laut Geschäftsbericht des BS ist übrigens der Automatisierungsgrad der Verwaltungsprozesse bei 59%. Für ein Massenverwaltungsverfahren ist das nach meiner Ansicht ein extrem schlechter Wert, was mich aber angesichts der obigen Punkte nicht wundert. Wenn man den Automatisierungsgrad nur auf 75% erhöhen könnte, was m.E. ein erreichbares Ziel wäre, ist der personenbezogene Beitrag verwaltungstechnisch schon besser als der wohnungsbezogene.

Damit will ich nicht sagen, dass eine Kopfpauschale grundsätzlich eine erstrebenswerte Lösung ist. Aber aus verwaltungstechnischer Sicht wäre m.E. ein personenbezogener Beitrag eindeutig einfacher zu verwalten als ein wohnungsbezogener Beitrag.


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D
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  • 1 BvR 2099/17
[...]
Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.
[...]

Wohl eher falsch gedacht, denn damit wäre die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gegeben. Ferner wird ein Steuerprüfer nie plötzlich vor der Tür stehen bzw. unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten wollen. Eine Steuerprüfung wird zuvor bekannt gegeben. Neben dem Termin wird dem Steuerpflichtigen u.a. der Zeitraum auf den sich die Prüfung bezieht und ggf. die Bereiche die konkret überprüft werden sollen bekannt gegeben (z.B. Reisekosten für die Jahre 2010-2012), damit der Steuerpflichtige die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen kann. Ferner hat der Steuerpflichtige die Wahl, wo die Steuerprüfung stattfinden soll. Vor Ort, also z.B. bei einem Freiberufler zu Hause, oder beim Finanzamt. Da die Prüfung je nach Umfang einige Tage in Anspruch nehmen kann, wird ein Freiberufler die Prüfung immer beim Finanzamt durchführen lassen.
Ich glaube, dass die Prüfung auf korrekte Einhaltung der Bedingungen für einen Heimarbeitsplatz durchaus unangekündigt versucht werden darf - aber eben nur mit Zustimmung des Betroffenen. Nix gewaltsame Türoffnung mit vorläufig vollstreckbaren Türöffnungskosten. Wenn man seine Zustimmung verweigert, dann verliert man aber im Zweifelsfall nur einen Vorteil gegenüber denen, die zwar daheim arbeiten (teilzeit, vollzeit, völlig egal), aber ihre arbeistbedingten Kosten - sprich das Arbeitszimmer -  nicht von der Steuer absetzen wollen. Das ist der maßgebliche Unterschied: ich muss denen mein Arbeitszimmer zeigen, damit ich eine (steuerliche) Vergünstigung bekomme. Ansonsten zahle ich rechtmäßig die üblichen Steuern wie alle anderen, so wie die Finanzverfassung seit Jahrzehnten erlaubt. Das Geld geht in den Fiskus und finanziert die Polizei, damit ich die rufen kann, wenn irgend ein Schwachsinniger versucht, meine Tür aufzubrechen - und nicht in die Intendantentasche. Das ist ewtas völlig anderes. Und das beste daran ist: keine Arbeit - keine Steuern, oder wie Bernd das Brot sagen würde: keine Arme, keine Kekse.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eine Betriebsprüfung findet in der Regel nach einer Ankündigung statt. Mögliche Ausnahme: Verdacht auf Steuerhinterziehung. Bei denen, die ihre Unterlagen von einem Steuerberater führen lassen findet die bei eben diesem statt. Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. Was schon an der schieren Menge der Steuerpflichtigen liegt und der Tatsache, dass die Einnahmen in der Regel bekannt sind, so dass da nicht viel zu holen ist. Steuermindernde Angaben können daher am Schreibtisch im Finanzamt geprüft werden. Im Zweifel wird nicht anerkannt; der Steuerpflichtige kann ja Widerspruch einlegen. Dass das gut funktioniert belegt schon die Tatsache, dass man künftig auf die Einreichung von Unterlagen verzichtet.

Egal welches Verfahren für die Rundfunkfinanzierung gewählt wird, es muss sich rechnen. Wenn der Aufwand zur Kontrolle steigt, sinken Ertrag und Akzeptanz. Die GEZ-Kontrolleure gehörten sicher zu den meist gehassten Personen im Land. Was auch aus ihren Verhalten resultierte. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht zu einer Kopfsteuer kommen wird. Einmal weil man zur Zahlung über Einnahmen verfügen muss. Nicht jeder, der das 18 Lebensjahr vollenendet hat, hat Geld. Die "Steuer" müsste aber individuell festgelegt werden. Der Aufwand diese mit einer eigenen Inkassobude einzutreiben, regelmäßig zu prüfen ob Einnahmen vorhanden sind, Mahnungen, Vollstreckungen usw. wäre vermutlich zu hoch. Da wäre es deutlich einfacher, die Länder stellten die Mittel aus dem allgemeinen Steuereinnahmen und bekommen die Möglichkeit diese Ausgaben durch entsprechende Erhöhungen von Abgaben zu kompensieren. Vermutlich wird man aber mit aller Kraft an der Fiktion der Unabhängigkeit der Anstalten festhalten wollen, der Schwenk zur Steuerfinanzierung wäre das Eingeständnis, dass man über Jahrzehnte gelogen hat. D. h., dass uns der BS erhalten bleibt, womöglich auch die Wohnungssteuer. Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll. Zumal solche Prüfungen ja regelmäßig erfolgen müssten. Man kann aber nicht ständig 40 Mio Wohnungen überprüfen. Ohne Ausstiegsoption wird man m. E. schwerlich die bisherigen Bedingungen für einen "Beitrag" erfüllen können. Sollte das BVerfG den doch so wie er ist bestätigen, so wird das ein ziemlicher und unglaubwürdiger Eiertanz in der Begründung. Ich schliesse solche Verrenkungen aber nicht aus. Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

1
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Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. M. Boettcher

Doch, nennt sich Nachschau. Kann durch die betroffene Person abgelehnt werden, ist dann aber zu dessen Nachteil auszulegen. Ob und wie oft die Nachschau vom FA eingesetzt wird, ist von Amt zu Amt stark unterschiedlich und liegt am jeweiligen Vorsteher.

zum 2. Absatz: 100% Zustimmung
besagtes Verhalten der GEZ-Kontrolleure war logische Folge der "erfolgsbasierten Entlohnung".  Ohne die Prämien wäre der Anreiz Rechtsbrüche zu begehen um Schwarzseher aufzuspüren nicht gegeben gewesen.
Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn ein BS-Beauftragter an meiner Tür klingelt, sich höflich vorstellt und dann prüft, ob meine Angaben bzgl der Nutzung des ÖR zutreffen. Meinetwegen auch unangekündigt. Das mag ärgerlich sein, aber das ist der Besuch des Schornsteinfegers auch. Mir fällt außer der Verschlüsselung (weiß der Teufel warum das so kategorisch ausgeschlossen wird) kein anderer Weg der Nachweisbringung ein.
Sollte aber ein pseudo-GEZheimagent nachts durch meinen Garten schleichen um mich heimlich zu beobachten sieht das schon ganz anders aus.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Doch, nennt sich Nachschau. Kann durch die betroffene Person abgelehnt werden, ist dann aber zu dessen Nachteil auszulegen.

Ja, gibt es, sogar ohne vorherigen Anmeldung, bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer. Das betrifft aber Unternehmen. Ich habe noch nie gehört bzw. gelesen, dass bei einer Privatperson in einem abhängigen Arbeitsverhältnis eine Prüfung von Steuerunterlagen in der Wohnung des Steuerzahlers stattgefunden hat. Wozu auch? Den Leuten werden in aller Regel mehr Steuern abgezogen, sie würden etwas zurück bekommen, selbst wenn sie keine weiteren Ausgeben geltend machen, und die anrechenbaren Belastungen lassen sich am Schreibtisch oder durch telefonische/schriftliche Rückfrage klären. Anbei zwei Zitate, die die Nachschau für Umsatz- und Lohnsteuer belegen. Wo ist das Gesetz/der Paragraph, der das für Lohnabhängige regelt?

Zitat
§ 42g EStG – Lohnsteuer-Nachschau

2) 1 Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. 2 Dazu können die mit der Nachschau Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. 3 Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

§ 27b UStG -  Umsatzsteuer-Nachschau
(1) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Und wenn das Finanzamt auf Unterlagen von Privatpersonen und die Vorort-Prüfung verzichtet, dann wird der BS nicht damit anfangen 40 Mio Wohnungen zu besuchen, noch dazu womöglich monatlich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

j
  • Beiträge: 265
Ich weiss nicht, ob es hier im Thread schon erwähnt wurde oder noch jemand in der mündlichen Verhandlung am 16.05. aufgefallen ist.

In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).

Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?

Ist verschieden denkbar.
Wenn es einen legalen weg drum herum gibt, dann gibt es keinen Grund daran zu zweifeln.

Ich sehe aktuell die Institution BS als höchst kritisch - und das ist hier im Forum eigentlich auch allgemein so - das dieser BS als etwas gesehen wird das nicht im Gesetz steht, eine zwischengeschaltete Zahl - Daten & Abmahnkrake, von der keiner so genau weiß was es ist.
Eine mitfanzierung ala Steuer oder eine einfache Bezahlung via Smartcard, ich sehe das wesentlich wengier komplex als das heutige System.
Ein online login und eine online PSP, oder angehängt an die Steuer - das sind am Ende Felder in einer Datenbank und etablierte Zahhlungskanäle.
Es sollte da kein Problem geben.

Sollte es zu einer Kopfsteuer kommen, ist das wichtigste das es einen Weg geben muss das ich als Nichtnutzer trotzdem internetfähige  Elektrogeräte haben kann ohne das eine etwaige konstruierte Abrufmöglichkeit von ÖRR zur Zahlungspflicht führt.
Im Grunde kann ich auch wieder behaupten ich hätte keine Geräte.
***

Es kann doch eingentlich nicht so schwer sein, ein System zu finden das ich diesen ausgearteten Rundfunkwahnsinn nicht mitfinanzieren muss.
Damit sind doch 90% der User hier im Forum schon zufrieden. Ich will keine 220€ im Jahr in ein 8,5 Mrd. schweres Medienimperium zahlen, das die Kohle zum Fenster rauswirft und mit Grundversorgung soviel zu tun hat wie der alte Dackel von Oma mit dem Wolf.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 15:41 von Markus KA«

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  • Cry for Justice
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.
Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden? Dabei kommt dann natürlich auch keine Kontrollfunktion zur Anwendung und es bleibt alles völlig anonym, so wie es @drboe gerne hätte. ;) Eine Überprüfung oder Nachweispflicht würde den @drboe aber ganz sicher erneut auf den Plan rufen. Was schwebt ihm den nun eigentlich genau vor? Einen Schritt vor und dabei zwei zurück vielleicht, zurück in die von ihm akzeptierte Version von vor 2013? >:(
 


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.
Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden?

Wie kommst du auf das schmale Brett, ich würde begrüssen, was Politiker, ÖR-Rundfunk und ggf. das BVerfG untereinander auskaspern? Vielleicht solltest du den Absatz - so lang ist der nicht - aus dem du zitierst, bis zum Ende lesen. Da steht nämlich auch

Zitat
Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.

Und falls dir das nicht bekannt ist oder du es nicht gefunden hast - du hast sicher intensiv gesucht - es ging um das Kriegsdienstverweigerungsrecht. Da steht in GG Artikel 12a:

Zitat
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Nun hatte man, also die damaligen Regierungsparteien CDU/ CSU und FDP,  aber wegen steigender Verweigerungszahlen den Ersatzdienst länger als den Wehrdienst ausgestaltet. Das BVerfG meinte dann, GG 12a sei so auszulegen, dass die Belastung durch den Ersatzdienst die Belastung durch den Wehrdienst nicht übersteigen dürfe und stellte zugleich fest, dass der Wehrdienst eine höhere Beanspruchung darstellt. Die schriftliche Begründung war meiner Erinnerung nach, dass Wehrdienstleistende auch an Wehrübungen teilnehmen müssten, was eine um ein Drittel höhere Dienstzeit im Ersatzdienst rechtfertige. Der Spiegel schrieb 20 = 15 und weiter:

Zitat von: Spiegel
Mit einer - für Rechtsnormen - seltenen sprachlichen Klarheit bestimmt Artikel 12a des Grundgesetzes, daß "die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen" darf. Doch dem höchsten deutschen Gericht ist es letzte Woche gelungen, den eindeutigen Satz in sein Gegenteil zu verkehren. Die Verfassungsvorschrift verbiete keineswegs, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter, daß "der zu leistende Zivildienst länger dauert als der tatsächlich durchschnittlich zu leistende Wehrdienst". Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts, dessen sprachliche und logische Absurdität von zwei Richtern in einer "abweichenden Meinung" offengelegt wird, erklärt für rechtens, daß der Grundwehrdienst fünfzehn Monate und der Zivildienst zwanzig Monate dauert.
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513989.html

Und seit dem ist klar, dass am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung, ein Gesetz und der Rechtsstaat am Allerwertesten vorbei geht. Demokratie? Das ich nicht lache. Was nicht passt wird passend gemacht. Und daher muss man auch beim offensichtlich verfassungswidrigen "Rundfunkbeitrag" mit den absurdesten Lösungen seitens des Gerichtes rechnen. Ggf. auch mit Scheinlösungen wie einer Kopfpauschale bis hin zur Bestätigung des Status quo.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2019, 20:31 von DumbTV«
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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Und seit dem ist klar, dass am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung, ein Gesetz und der Rechtsstaat am Allerwertesten vorbei geht. Demokratie? ... Was nicht passt wird passend gemacht. Und daher muss man auch beim offensichtlich verfassungswidrigen "Rundfunkbeitrag" mit den absurdesten Lösungen seitens des Gerichtes rechnen. Ggf. auch mit Scheinlösungen wie einer Kopfpauschale bis hin zur Bestätigung des Status quo.
M. Boettcher

Ich finde es wichtig, Tatsachen beim Namen zu benennen und würde mich der Aussage, dass dort am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung egal ist, zu einhundert Prozent anschliessen.

Das zitierte und augenscheinlich absurde Urteil über die Dauer von Wehr- und Ersatzdienst ist sicher nur ein Beispiel aus einer Unzahl. Exemplarisch fällt mir ein ebenfalls verfassungswidriges Urteil der dortigen Richter, dass aus meiner persönlichen Sicht nur von niederer Gesinnung motiviert gewesen sein kann, ein, das Urteil aus dem Jahre 1957, in dem das Bundesverfassungsgericht den § 175 StGB für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Damit erklärten die damaligen Richter des Verfassungsgerichts die Strafbarkeit männlicher Homosexualität als mit dem Grundgesetz vereinbar, u.a. weil diese nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in der Behandlung der Geschlechter verstosse (weibliche Homosexualität war straffrei), denn die ungleiche Behandlung liege in unterschiedlichen biologische Gegebenheiten begründet, u.a. dem „hemmungslosen Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes. Einer der Beschwerdeführer war vorher inhafltiert und verstarb bald nach Urteilspruch. Sicher war die verfassungswidrige und von diesem Gericht bestätigte Verfolgung des damaligen Beschwerdeführers für dessen späteren Tod mit ursächlich.

Vor diesem Hintergrund ist gut denkbar, dass auch jetzt festgelegt wird, dass die Erhebung eines Beitrags in gleicher Höhe von einer Person oder von drei oder mehr Bewohnern, zwar eine ungleiche Beitragshöhe ist, aber mit dem Gleichheitsgrundsatz bestens vereinbar. Das wäre im Vergleich zu den beiden oben genannten Urteilen in seiner Auswirkung auch noch direkt harmlos und nebensächlich, wenn natürlich sachlich genauso falsch.

Ein echtes Korrektiv im Sinne des Grundgesetzes ist von diesem Staatsorgan defintiv nicht zu erwarten, wenn auch nicht auszuschliessen ist, dass ein blindes Huhn in roter Robe mal ein Korn pickt.

Fazit: Wenn es nicht nur um den vergleichsweise harmlosen Rundfunkbeitrag geht, sondern um Wesentliches wie im Urteil zur Bestätigung der Strafbarkeit von männlicher Homosexualität von 1957, die damals hunderte, wenn nicht tausende in die Knäste brachte, andere in die Selbsttötung trieb, dann bleibt für den verfassungstreuen Bürger wohl nur die Flucht ins Ausland oder Handeln nach Art. 20, Abs 4 GG.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 21:50 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

a
  • Beiträge: 148
Gebühr - Beitrag - Kopfpauschale - Nasenspende..

wieder 5 Jahre durch die Instanzen klagen und wieder läuft das System 5 Jahre weiter, und weiter, und weiter, und weiter...
Mit Kopfpauschale und Nasenspende ist der Fortbestand schon mal 10 Jahre gesichert.
Beitrag ist es ja auch nur geworden, weil Gebühr nicht ging.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass das hoffentlich in Bälde zu erwartende Urteil des BVerfG wohl keine Ruhe in das brodelnde Fass zu bringen vermag. Es wird eine aus der Not geborene Schönheits-OP, welche dann unter Pfusch einzustufen sein wird. Bleibt dann halt die Frage in welchem Zeitfenster das dann weiterhin laufen wird. 5 Jahre waren schon eine Ewigkeit und so ganz sicher nur einmal möglich.


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
  • Beiträge: 43
Was uns erwartet, wenn das BVerfG in Bälde tagt, weiß ich natürlich nicht; jedenfalls kann es spannend werden, sollte man Dr. Sprißler aus Tübingen um seine Expertise bitten..

Das Schlimme an diesem Vertrag (RBS TV), der zwischen den Ministerprädidenten der deutschen Bundesländer ausgehandelt und von den Länderparlamenten ohne Parlarie, also Aussprache oder Diskussion unterschrieben wurde, ist, daß die deutsche Demokratie und die elemetar dazu erforderliche Gewaltenteilung nicht (mehr?) funktioniert und das System dadurch immer unglaubwürdiger wird.
Grüezi
Dan de Lion


____
Edit "ChrisLPZ":
Themenfremde Diskussion über den Ausdruck "in Bälde" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Baelde) hier und den Folgepostings der Übersicht halber entfernt. BVG durch BVerfG ersetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2018, 22:40 von ChrisLPZ«

j
  • Beiträge: 265
ich bin sogar der Meinung das eine Kopfpauschale ein Phyrrussieg oder ein Waterloo für uns alle wäre.

Denn dann ist der Weg aus dem ÖRR für Nichtnutzer blockiert, und es gibt weiterhin keine Möglichkeit mit den Füßen abzustimmen.
Der Weg ginge dann von vorne los.

Und glaubt mir, wenn der ÖRR irgendwie eine Art von Freiwilligkeit in seiner Finanzierung bekommt, dann können sie auch sparen.
Dann ist nichts mehr mit 20+ TV Sendern und 60+ Radios. Weil sich dann immer mehr Leute überlegen werden, ob dieser ÖRR aktuell 210€ im Jahr wert ist.


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  • Beiträge: 7.376
EuGH C-260(89
->
Es ist in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens, (auch nicht beim Rundfunk), die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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