Vielleicht, lieber @Philosoph, ist das letztere die entscheidende Frage, die aber u. U. doch so brisant gar nicht ist, wenn man sich als möglichen Aspekt vergegenwärtigt, dass ja (vgl. den Begriff "Grundversorgung" bzw. die einschlägigen Einlassungen der Vergangenheit des BVerfG, dass salopp gesagt der ÖRR (also die "Anstalten" mit ihren Intendanten-Sonnenkönigen an der Spitze) letztlich nicht nach Lust und Laune das alles so aufblasen darf, wie er möchte) es ganz wesentlich die finanzielle Masse ist, die alles so brisant macht, sowohl mit den 8 Mrd. € jährlich als Gesamtvolumen wie auf persönlicher Ebene mit den Siebzehnfuffzich pro Monat.
Es ist durchaus fraglich, ob es wegen etwa 2 Euro pro Monat (und auch ohne die Mehrfachabzocke von Privatpersonen wie der Unternehmen) einen derartigen Aufstand gegeben hätte, die zur Finanzierung eines ÖRR im Rahmen des klaren "Grundversorgungsauftrags" gedient hätten oder dienen würden - und nicht der massenweisen Volksverblödung & finanziellen Pamperung [als leistungsloses Grundeinkommen :->>] eines mittlerweile riesigen Konzerns und insbesondere dessen Vorständen und "Deputies" mit besagten 17,50 € monatl., sechsstelligen Jahresgehältern für Intendanten und deren HiWis und im Milliardenumfang für das Gesamtgebilde ÖRR.
Insgesamt hätte das BVerfG das Instrumentarium beisammen, das aktuelle Problem einer Lösung im Sinne von Recht und Gesetz zuzuführen. Es brauchte letztlich nur die Umsetzung dessen zu verfügen, was es ohnehin schon an verschiedener Stelle in entsprechenden Urteilen gesagt hatte. "Too big to fail" oder auch "Too big to jail" darf kein Kriterium sein, sonst wäre das ein ganz schlechtes Zeichen.
Unter Umständen - angesichts dessen, wie die Anstalten bzw. deren verantwortliche Leiter speziell in sensiblen bzw. akuten welt- / machtpolitischen Themenzusammenhängen bekanntlich tagtäglich auf die einschlägigen Bestimmungen des gesetzlichen Programmauftrags [immerhin auf dem Hintergrund der Erfahrungen des III. Reiches festgelegt] zu scheißen pflegen - hätte es natürlich irgendwann doch Widerstand auch dagegen gegeben, aber dann vllt. von Anfang an mit einem ganz anderen Fokus.
Etwa dem, wie es rechtens sein kann, dass es zwar einen eindeutigen gesetzlichen Programmauftrag an die ÖRR-Anstalten, also eine gesetzliche Bestimmung, gibt, aber ganz offensichtlich und objektiv keine Möglichkeit, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die letztlich verantwortlichen Senderintendanten zu erzwingen, also letztlich die ÖRR-"Anstalten" auch in dem Punkt wie Privatunternehmen agieren zu sehen - hier dann nach dem Gusto letztlich des Intendanten mit einem zwar formal zur Kontrolle beauftragen, aber offenbar sedierten bzw. ihm aus der Hand fressenden Rundfunk- oder Fernsehrat. Also "lustig, lustig, trallalala" jeden Tag aufs Neue die Indoktrination der Bürger u. a. in Richtung neuer, vom Westen der "Werte" beherrschter (neokolonialer) Weltordnung zu erleben, Hofberichterstattung für die staatlichen & gesellschaftlichen Eliten etc. pp. - was mit Aufklärung, der Befähigung des Bürgers, sich selbst ein Bild zu machen und damit die Heraufkunft neuen Totalitarismus' zu verhindern, nicht mal für fünf Pfennige zu tun hat. Ganz abgesehen davon, dass es nicht zu einem Rechtsstaat passen dürfte, zwar Gesetze zu haben, darunter aber solche, für die es gewissen gesellschaftlichen Entitäten ggü. keine Durchsetzungsmöglichkeit gibt, wie aktuell beim deutschen ÖRR und dessen hochbezahlten Funktionären (mit ihren überdies besten Kontakten und Gemeinsamkeiten mit der etablierten Politik).