Warum sollte der Bund denn seine Anteile verkaufen? Unionsrechtlich ist es jedenfalls nicht nötig, denn auch der Staat darf da Unternehmen haben.
Edit "Bürger": Die wettbewerbsrechtlichen Gründe der Monopolkommission stehen doch oben bzw. im verlinkten Artikel
Es soll hier auch weniger um den konkreten Verkauf von Aktien-Anteilen gehen.
Vielmehr ist die Meldung übertragen auf den sog. "Rundfunkbeitrag" und die bzgl. "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" so bemühte angebliche "Daseinsvorsorge" zu betrachten.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;