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Autor Thema: Abzocke von ERASMUS-Studenten (6 Monate) > mögliche Gegenwehr/ aussitzen?  (Gelesen 1382 mal)

  • Beiträge: 682
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ausgelöst durch die Meldung in dem folgenden Thema

Spanischer Marketing Blog: Musterbrief rundfunkbeitrag befreiung (07/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34053.0

habe ich mich mal ein wenig mit der Frage beschäftigt, weshalb ERASMUS-Studenten sich beim Beitragsservice vom Rundfunkbeitrag befreien lassen müssen.

Ein Bekannter aus Spanien hat mir hierzu in der Tat berichtet, dass viele Erasmus-Studenten, die für eine halbes Jahr zum Studieren nach Deutschland kommen, vom Beitragsservice angeschrieben werden, damit sie sich für den Rundfunkbeitrag anmelden. Hintergrund ist wohl das Meldeverfahren in Deutschland, in dem die Einwohnermeldeämter neue Daten direkt an den Beitragsservice weiterleiten, was wohl eine automatische Anmeldung in Gang setzt, die wahrscheinlich genauso vollautomatisch abläuft, wie bei den vollständig automatisierten Festsetzungsbescheiden.

Da mein Bekannter zu diesem Sachverhalt etwas in seinem spanischen Blog veröffentlichen möchte, wäre es hilfreich zu wissen, ob es für EU-Bürger wirklich notwendig ist, sich für einen befristeten Aufenthalt von 6 Monaten tatsächlich beim Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen. Dieses Problem der Datenweitergabe an den Beitragsservice dürfte wohl auch noch viele andere Menschen betreffen, die nur zeitweise nach Deutschland kommen. Hinzu kommt, dass Erasmus-Studenten lediglich ein kleines Stipendium zur Verfügung haben, weshalb sie eigentlich aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag zu befreien wären. Nach den aktuellen Begebenheiten müssten diese Studenten jedoch zum Sozialamt gehen, um dort einen Sozialleistungsbescheid zu beantragen, um diesen Bescheid dann beim Beitragsservice vorlegen zu können. Diese Prozedur überfordert in der Regel viele Menschen, die lediglich für sechs Monate nach Deutschland kommen, um die deutsche Sprache zu erlernen. Vielleicht gibt es die ein oder andere Idee, was man diesen Menschen raten könnte, damit sie einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland haben.

Jorge en contra de RBStV:   Tema: ¿Qué es el RBStV?
https://disenoweb-jorge.blogspot.com/2013/09/?m=0


Edit "Bürger": Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Abzocke von ERASMUS-Studenten" musste angepasst/ präzisiert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 20:11 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.306
@art18GG

Da wird das nationale Datenschutzproblem auf die europäische Ebene gehoben; wegen EuGH C-201/14, was hier thematisiert ist:

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg105965.html#msg105965

Herüberzitiert aus dem Eröffnungsbeitrag in 2015:

Zitat
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden
Das EMA darf die Daten ohne Genehmigung des Bürgers nicht herausgeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 18:24 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Über das Einwohnermeldegesetz muss hier nicht unbedingt vertieft diskutiert werden.

Der BS, die Hochschulen und Studentenberater halten den Erasmus-Studenten zunächst grundsätzlich für beitragspflichtig.

Ein Erasmus-Student ist zwar in Deutschland gemeldet, hat aber seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland. Er nutzt die Wohnung in Deutschland lediglich als Übernachtungsmöglichkeit. Dem Student ist oft nicht bekannt, dass das Mieten einer Wohnung in Deutschland mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrages verbunden ist. Im Heimatland des Studenten könnte es gar kein Rundfunkbeitrag oder -gebühr geben. Ein Erasmus-Student versteht auch meistens nicht unbedingt die deutsche Sprache, da in den meisten Hochschulen die Betreuung der ausländischen Studenten in Englisch stattfindet, somit auch kein Interesse am deutschen Rundfunk besteht. Der Student ist weder an Informationen noch sonstiger Unternehmensleistungen der Landesrundfunkanstalt interessiert.

Vielmehr stellt sich jedoch die Frage, was passiert wenn der Student als volljähriger Wohnungsinhaber nach den, dem Forum bekannten Rechtsmitteln, handelt?

Bis die Zwangsanmeldung abgeschlossen ist, Anträge auf Befreiung gestellt und Widersprüche eingelegt worden sind, könnte der Student Deutschland bereits wieder verlassen haben.

Enorme Unkosten für die LRA und möglicherweise auch eine erfolglose Vollstreckung könnten die Folgen sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 18:24 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.465
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn es wirklich nur um 6 Monate Deutschland-Aufenthalte geht...
...dann sollte man wohl in der Tat ohne sich - jedenfalls vorerst - selbst zu melden das monatelange Anmelde- und Zahlungsaufforderungsprozedere durchlaufen ;) siehe u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"



Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"



Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)

Bis all dies, d.h.
- Informations-/ Datenabfrage
- ZwangsANMELDUNG ("Direktanmeldung")
- ZahlungsAUFFORDERUNG
- ZahlungsERINNERUNG
- FestsetzungsBESCHEID
erfolgt sind, sind erfahrungsgemäß schon gut 3-6 Monate ins Land gegangen.
Das müsste ggf. noch einmal genauer eruiert werden.

Erst und nur falls der FestsetzungsBESCHEID mehr als ca. 2-4 Wochen vor der Abreise eintreffen sollte, könnte (sollte?) dann die betroffene Person A noch unbegründeten Kurz-Widerspruch einlegen...
>>> gem. Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 1 Monats nach Zugang des "Beitrags-/FESTSETZUNGsbescheides":
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
...wie z.B. unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26122.0

Dann dürften noch mind. weitere 2...4 Wochen oder Monate vergehen, bis überhaupt eine Bearbeitung oder Widerspruchsbescheidung ergeht...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
...siehe u.a. auch unter
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0

Falls Antworten/ Eingangsbestätigungen aus Köln eintreffen, welche keine rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide sind, dann könnten diese mit einer kleinen Bastelei ggf. noch beantwortet werden...
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0

Selbst falls ein WIDERSPRUCHsbescheid eingehen sollte, könnte die einmonatige Rechtsmittelfrist/ Klagefrist ausgesessen werden, wenn die Abreise aus Deutschland bevorsteht.

Und selbst falls eine "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung" kommen sollte
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
mit i.d.R. mind. 10 Tagen Zahlungsfrist, würden immer noch mind. ca. 1-2 Wochen vergehen, bis überhaupt die Vollstreckungsstelle beauftragt würde und sich bei Person A meldet. Wenn diese dann nicht mehr auffindbar ist und etwaige Konten in Deutschland aufgelöst sind, so dass auch Drittauskünfte ins Leere laufen, dann wäre das "strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizit" alles in allem praktisch durchexerziert ;) >:D

Vermutlich so ziemlich alles, was max. 2-4 Wochen vor der finalen Abreise aus Deutschland eintrifft, könnte Person A aber wohl als "unbekannt verzogen" zurücksenden - oder mglw. am besten gleich das Namensschild an einem etwaigen Briefkasten schon 2-4 Wochen vor der finalen Abreise entfernen...
...oder von Anfang an jegliches persönliches Namenschild an einem etwaigen Briefkasten vermeiden und unverzichtbaren privaten, geschäftlichen und behördlichen Briefverkehr allenfalls an eine ihr zugängliche c/o-Adresse senden lassen - ggf. an der Wohnadresse selbst, wenn z.B. ein anderer Name am Briefkasten steht und als c/o-Adresse angegeben wird (natürlich außer ggü. ARD-ZDF-GEZ und dem Einwohnermeldeamt)
Im Falle einer WG würde ja mglw. aufgeteilt gezahlt, was ein anderes und hinlänglich behandeltes Thema im Forum ist - oder die Methode würde in gemeinschaftlicher Absprache mit den anderen WG-Mitgliedern adaptiert, sofern dort Einigkeit darüber besteht, nicht zahlen zu wollen.
Ein fiktiver "Jorge Garcia" aus Spanien könnte also an seinen Briefkasten einfach nur "Wohnung nicht aufgeräumt" oder "Wohnung leer" oder einfach nur "Leer" schreiben - und ggü. erwünschten Kontakten dann die entsprechende c/o Adresse angeben - natürlich unter Vermeidung von Verwechslungen mit Angaben auf anderen Briefkasten an der gleichen Straßenadresse ;)

Zitat
Jorge Garcia
c/o Wohnung nicht aufgeräumt
Zitat
Jorge Garcia
c/o Wohnung leer
Zitat
Jorge Garcia
c/o Leer
(Das wirft die - allerdings nicht hier, sondern wenn, dann in eigenständigem Thread zu diskutierende- Grundsatzfrage auf, ob man nicht - auch als dauerhaft in Deutschland Wohnender - generell von persönlichen Namensschildern am Briefkasten Abstand nehmen könnte/ sollte und stattdessen in Analogie zu den "alias"- und/oder wegwerf-Email-Adressen den Briefkasten nur noch mit c/o-"alias"-Post-Adressen "schmücken" sollte - und zwar der besseren Kontrolle wegen mit entweder themenbezogenen Ersatznamen/-bezeichnungen oder konkret pro Absender/ Kontakt jeweils einen eigenständigen, d.h. für Vermieter, für Privat-Kontakte, für Vertragspartner usw. - je nach Bedarf/ Lust/ Laune - und Platz am Briefkasten  :laugh: )


WIe es im Falle eines späteren nochmaligen (ggf. meldepflichtigen) Aufenthaltes steht, d.h. inwiefern dann seinerzeit aufgelaufene und mglw. schon gemahnte und/oder in die Vollstreckung gegebene, aber beim Erst-Aufenthalt nicht beigetriebene Forderungen doch noch beigetrieben werden, ist (noch) nicht bekannt.
Es wäre aber vorstellbar, dass selbst dafür Wochen/ Monate vergehen, bis die Maschine in Köln das a) gerafft hat und b) die jeweiligen Schritte dann veranlasst hat. Darum sollte man sich wohl zunächst erst einmal keine Sorgen machen.
Inwieweit ggf. auch schon grenzüberschreitend Vollstreckungen veranlasst werden - vgl. z.B. für Bußgeld
"Bußgeld Vollstreckung Ausland"
https://www.google.com/search?q=bußgeld+vollstrckung+ausland
müsste ggf. noch geklärt werden. Ich kann mir aber (noch) nicht vorstellen, dass ARD-ZDF-GEZ mit ihren windiger bzw. mglw. überhaupt nicht vorhandenen Pseudo-Amts-/Vollstreckungshilfebefugnis auch schon "europäisch" agierten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 21:28 von DumbTV«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

n
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Eine Möglichkeit, um den ganzen Ärger zu vermeiden, ist das auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen:

Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16983.0

Anderes Bundesland in einem Studentenwohnheim ummelden mit c.o. beim BS.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 21:27 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Der BS, die Hochschulen und Studentenberater halten den Erasmus-Studenten zunächst grundsätzlich für beitragspflichtig.
Hier müsste man sich wirklich mal fragen, warum das so ist, da es nicht den Tatsachen entspricht. Denn ein ERASMUS-Student erhält aus der Finanzierung der EU lediglich einen Zuschuss, der weit unter dem BAFÖG-Satz liegt. Damit ist er erst einmal grundsätzlich zu befreien, obwohl er keinen BAFÖG-Bescheid oder andere vergleichbare Leistungsbescheide vorlegen kann. 

Es ist sowieso ein Unding, dass solche Gaststudenten aus der EU bei ihrem Aufenthalt in Deutschland offensichtlich berücksichtigen müssen, dass sie von einer Inkasso-Einrichtung einer "Rundfunkbehörde" verfolgt werden könnten. Da ich selbst mal mit einem ERASMUS-Programm in Italien gewesen bin, ist mir aus eigenen Erfahrung bekannt, dass der zusätzliche Finanzbedarf von 105 Euro für einen Aufenthalt von 6 Monaten eine nicht zumutbare Belastung ist. Da ich die Italiener bei meinem Auslandsaufenthalt im Gegensatz dazu als sehr gastfreundlich erlebt habe, finde ich das Verhalten der Rundfunkbehörden (ARD, ZDF und Deutschlandradio) in der Sache auch ziemlich zum Kotzen, um es mal deutlich auszudrücken. Diese anti-europäische Grundhaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollte daher eine Grund mehr dafür sein, dass der Rundfunkbeitrag endlich wieder abgeschafft wird.

Generell müssten sich die deutschen Vertreter der ERASMUS-Programme vielleicht mal die Verträge mit der EU ansehen, weil ich denke, dass diese Sache, so wie sie sich mir darstellt, ein Fall für ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission ist. Letztendlich werden nämlich die Zuschüsse aus den ERASMUS-Programmen dafür verwendet, dass das deutsche Fernsehen mit diesen Geldern bezuschusst wird. Auch wenn der ERASMUS-Zuschuss vor allem dazu dient, den finanziellen Mehrbedarf im Ausland zu decken, kann es nicht sein, dass er dazu verwendet werden muss, um das Geld irgendwelchen überfinanzierten Rundfunkanstalten in den Rachen zu werfen. Dies ist nur einer von vielen Ansätzen, die ich sehe, für eine Beschwerde bei der zuständigen EU-Kommission, die dann endlich mal selbst in der Sache „Rundfunkbeitrag“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten sollte. 

Siehe hierzu auch:
Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33451.0

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg195403.html#msg195403


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 23:05 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Über das Einwohnermeldegesetz muss hier nicht unbedingt vertieft diskutiert werden.

Trotzdem könnte auf folgenden Thread noch hingewiesen werden, um dem Studenten bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, durch Anträge an den Behördenleiter der Einwohnermeldebehörde diesen in das Thema mit einzubeziehen:

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0


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