Faxmitteilung ist bei Gerichten immer noch möglich
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und ist die effizienteste bewährte Form, unmittelbar vor Verhandlungslermin (Guillotine-Fallbeil gegen den Bürger)
- die Klage rund 3 Tage vorher zurücknehmen
- und binnen 4 Wochen auf das gleiche nochmals klagen
- unter Protest gegen Nichtbearbeitung der Anträge vor Termins-Anberaumung.
Das kommt dann beim jeweiligen Gericht gegen eine kundige Klägerfamilie gewöhnlich nicht mehr vor.
Hochladen ist bei ARD-Anstalten das Mittel der Wahl,
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wenn man ernsthaft Befreiungsanträge mit tatsächlich aussichtsreichen Nachweisen einreichen will.
Was zur Beitragsnummer hochgeladen wird, kommt natürlich in die Akte.
Strategisches Hochladen
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von umfangreichen Schriftsätzen und Gutachten:
Wirklich den Sendern gefährliche Vorgänge verschwinden sofort in der "digitalen Dunkelkammer"
und im besten Fall kommt eine Bearbeitung mit dem Textbaustein "wir sind im Recht, weil wir im Recht sind".
Wie man damit dann umgehen kann, ist OFF TOPIC und zudem komplex.
Strategisches Hochladen von Gutachten,
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beispielsweise 800 Seiten: Die werden wohl gar nicht eingefügt in die "digitale Dunkelkammer".
Nach jetzigem Stand nicht in der "!Verwaltungsakte" enthalten, sofern diese bei Klagen dem Gericht wie üblich zur Verfügung gestellt wird. Diese Problematik ist noch im gerichtlichen Klärungsstadium.
Digitale Kommunikation mit staatlichen Stellen durch den Bürger:
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Die übliche Bürger-IT - PC usw. nach Einschalten - ist den rechtlichen Anforderungen kaum gewachsen, sofern auch für Empfang vorgesehen. Das muss dann ausgeschlossen werden.
Die meisten schauen ja nicht täglich auf ihren PC. Immer mehr Leute haben immer weniger PC.
Die Risiken der digitalen Kommunikation aus Sicht des Bürgers sind noch nicht voll geklärt. Das ist aktuell ein Klärungsthema bei Gerichten. Bürger mit gut entwickelter IT-Kompetenz mögen es machen. Anderen wird zur Zeit noch abgeraten im internen Austausch.
Nicht zu verwechseln mit der "digitalen Identität" für alle Behördenvorgänge.
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- so in Großbritannien seit 2025, wohl auch in Österreich -
Diese ist real praktisch, obgleich datenschutzmäßig bedenklich. Sie unterstellt aber nicht einen tägliche oder sogar stündliche Empfangsbereitschaft, wie es hingegen zwischen Behörden und wohl auch Anwälten gilt.
Sie ist nur einseitig Kanal von unten noch oben durch Bürger-Iniative, nicht rechtlich vollwertig für den Antwort-Erhalt. Letzteres ist dann ein komplexes Thema für die Frage von rechtlicher Wirkung - soll hier nicht näher erörtert werden.
Gesamtschau:
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Da E-Mail-Adressen der Fachabteilungen meist nicht angegeben sind, ist bei ARD-Sachen das Hochladen zum bundesweit zentralen Kölner Computer nach bisheriger Meinungsbildung das Mittel der Wahl.
Da dies immer in die digitale Dunkelkammer zu verschwinden tendiert, sollten die ersten paar Seiten mit den Anträgen zusätzlich an den Intendanten der ARD-Anstalt verschickt werden.
Von da an verwalten nicht mehr die angelernten Callcenter-Mitarbeiter der Kölner Nicht-Rechtsperson ("Unperson"?) mit der doppelt falschen Etablissement-Bezeichnung "Beitrags"-"Service". Mit Adressierung von allem an Intendanten geht die Akte im gleichbleibenden bundesweiten Computer über an die Bildschirme der hausinternen kleinen ARD-Abteilungen. Dort will man verantwortungsbewusst bearbeiten. Da das im Massengeschäft gar nicht möglich ist, kollabiert das System dann? Sofern alle auf diese Weise Bearbeitung erzwingen?
Ja, man lernt immer dazu, wie man Sachen machen kann, die ein Gewohnheits-Un-Recht erschweren.