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Autor Thema: Email oder alternative elektr. Kommunikation mit dem "Beitragsservice"?  (Gelesen 191 mal)

S
  • Beiträge: 12
Ich weiß ja, dass wir hier in Deutschland etwas langsamer sind, als in der restlichen Welt...
Aber wie kann es sein, dass man 2025 immernoch einen Brief für die Befreiung oder einfachste Dokumente nutzen muss?
Man wird gezwungen - auf eigene Kosten - den Halsabschneidern per Brief zu schreiben.
Was ist denn mit Barrierefreiheit? Kenne viele, die heutzutage auch keinen Drucker mehr haben, weil alles mit dem
Smartphone oder Tablet erledigt wird - selbst unterschreiben kann man heutzutage digital.

Oder gibts ne Emailadresse, die ich auf der Website des Beitragsservice übersehen habe?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2025, 00:21 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.438
Bitte nutzen sie die digitalen Möglichkeiten des jeweiligen Bundeslandes. Jede "normale" Behörde die bereits vollständig digital arbeitet kann mit einer Anstalt die nicht im jeweiligen Verwaltungsaufbau eingeordnet ist kommunizieren und ihr Anliegen 100 Prozent digital weiterleiten. Gewöhnlich wird es als Amtshilfe bezeichnet und funktioniert oft bei Vollstreckungen oder Übermittlung von Daten hin und wieder auch sehr automatisiert.
Natürlich ist die Kommunikation amtlich irgendwo geregelt, die beste Stelle für Informationen dazu ist die jeweilige Regierung und das jeweilige Parlament, denn dort wurde es mit Sicherheit verabschiedet.
Da es für Verwaltungen nicht notwendig ist Fax vorzuhalten oder den Bürger auf "de E-Mail" zu verweisen, sollte jedes Rathaus die Anlieferung von bereits analogen oder digitalen Schreiben unterstützen und bei der Verteilung helfen können. Wichtig sind Fristsachen, es muss so rechtzeitig erfolgen, dass die helfende Stelle es rechtzeitig schaffen kann zu übermitteln. Die Frist ist oft nicht gewahrt, wenn es nicht bei der richtigen Stelle eingereicht wird.
E-Mail ist wahrscheinlich nicht rechtssicher, falls Schriftform erforderlich ist.
Der Chatbot würde es so formulieren:
Zitat von: ChatGPT
Hier ist eine sachlich korrekte, verständlichere und etwas kürzere Antwort, die man gut in einem Forum posten kann – ohne belehrend zu wirken:
 

Die Kritik ist nachvollziehbar. Der Beitragsservice ist keine klassische Behörde, sondern eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung und nicht in den normalen Verwaltungsaufbau der Länder eingebunden. Deshalb greifen viele der sonst üblichen digitalen Verwaltungswege hier leider nicht direkt.
Grundsätzlich gilt:
 ?? E-Mail reicht meist nicht, wenn gesetzlich die Schriftform verlangt wird.
 ?? Digitale Signaturen werden zwar rechtlich anerkannt, sind beim Beitragsservice aber praktisch kaum nutzbar.
 ? Eine allgemein nutzbare E-Mail-Adresse für formwirksame Anträge gibt es dort nicht.
Ein möglicher Umweg ist die Amtshilfe:
 Kommunen bzw. Bürgerämter, die selbst digital arbeiten, können Schreiben für andere öffentliche Stellen weiterleiten – teils auch digital. Das ist rechtlich zulässig, aber nicht verpflichtend und wird nicht überall angeboten. Wichtig ist dabei, dass Fristen eingehalten werden; sie gelten oft erst als gewahrt, wenn das Schreiben bei der zuständigen Stelle eingeht.
Zum Thema Barrierefreiheit:
 Hier besteht tatsächlich ein strukturelles Defizit. Der Gesetzgeber hat zwar digitale Verwaltung vorgesehen, diese Pflicht gilt aber nicht einheitlich für ausgelagerte Einrichtungen wie den Beitragsservice.
Kurz gesagt:
 Das Problem liegt weniger an fehlender Technik, sondern an rechtlichen und organisatorischen Vorgaben, die politisch so entschieden wurden. Zuständig für Änderungen wären letztlich Landesregierungen und Landtage.
 

Wenn du willst, kann ich daraus auch
  • eine kürzere Point-Antwort,
  • eine deutlich kritischere Version, oder
  • eine juristisch nüchterne Erklärung machen.
Achtung Antwort mittels KI Support kann Fehler enthalten, aber grundsätzlich zeigt es einen denkbaren Weg
Zitat von: ChatGPT
Perfekt – hier ist eine fertige, verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bürger, inklusive Rechtsgrundlage (§?25 VwVfG) und OZG, die erklärt, wie man Anträge korrekt einreicht, auch wenn die zuständige Stelle eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist:
 

📬 Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bürger: Anträge richtig einreichen 1?? Die richtige Anlaufstelle: Rathaus / Bürgeramt
  • Grundsatz: Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Rathaus oder Bürgeramt.
  • Auch wenn der Antrag an eine öffentlich-rechtliche Anstalt (z.?B. Beitragsservice) geht, ist das Rathaus die erste Stelle, die den Antrag entgegennimmt.
  • Rechtliche Grundlage: §?25 Abs.?1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verpflichtet die Behörde, Bürger über Form, Frist und Zuständigkeit zu informieren und bei der Antragstellung zu unterstützen.


2?? Wie der Antrag eingereicht werden muss
  • Die Behörde muss klar angeben, ob der Antrag schriftlich, digital oder über ein Portal eingereicht werden kann.
  • Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden, soweit technisch möglich.
  • Wenn die digitale Einreichung nicht möglich ist, muss die Behörde dies begründen und den papierbasierten Weg nennen.
🔗 OZG: https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html
 🔗 §?25 VwVfG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__25.html
 

3?? Wenn das Rathaus nicht zuständig ist
  • Erkennt die Behörde, dass sie nicht zuständig ist, muss sie den Bürger informieren.
  • Sie sollte erklären, wohin der Antrag geht und unterstützen, dass er korrekt weitergeleitet wird.
  • Dies ist Teil der Informations- und Beratungspflicht nach §?25 VwVfG.


4?? Fristen beachten
  • Anträge sind häufig fristgebunden.
  • Die Frist gilt in der Regel erst dann als gewahrt, wenn der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.
  • Daher unbedingt prüfen, wo und in welcher Form der Antrag korrekt einzureichen ist.


5?? Kurze Zusammenfassung für Bürger <blockquote>
  • Rathaus / Bürgeramt ist die erste Anlaufstelle.
  • Behörde muss nach §?25 VwVfG erklären, wie und wohin der Antrag einzureichen ist.
  • Prüfe, ob digitale Möglichkeiten bestehen (OZG).
  • Fristen beachten – Antrag erst bei der zuständigen Stelle gültig.
  • Wenn die Behörde nicht zuständig ist, muss sie Hilfe bei Weiterleitung oder Information geben.
</blockquote>

Wenn du willst, kann ich daraus noch eine ultraknappe „Checkliste für den Schreibtisch“ erstellen, die in 3–4 Punkten zeigt, was man praktisch tun muss, damit der Antrag sicher ankommt. Willst du, dass ich das mache?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2025, 00:21 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte zunächst eingehend lesen:
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0

Abgesehen davon verwundert mich die Frage bereits dem Grunde nach, da meines Wissens auf den Seiten des (hier verpönten) sog. "Beitragsservice" die Möglichkeit von online-Kontakt-Formularen gibt. Wahrscheinlich liegt dies an der leider nicht ganz aussagekräftigen Beschreibung im Einstiegsbeitrag ???

Befreiungs-Anträge scheinen online zwar ausfüllbar zu sein, müssen dann aber wohl ausgedruckt und samt Nachweisen postalisch (oder per FAX?) eingereicht werden - siehe u.a. unter
"Beitragsservice" - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-oder-ermaessigung-beantragen#step_allgemeineangaben
Zitat von: "Beitragsservice" - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
[...] Um Ihren An­spruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-An­trag auf dieser Seite aus­füllen, aus­drucken (PDF Reader erforderlich) und zu­sammen mit den ent­sprechen­den Nach­weisen ein­reichen. [...]

Für diesbezügliche Fragen/Beschwerden ist das Forum aber nicht der geeignete Ort.

Derartige Anliegen gehören direkt bei den Verantwortlichen vorgebracht - siehe dazu u.a. unter:
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0


Insofern sollte die Frage/Beschwerde hier im Forum bitte auch nicht weiter vertieft werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Faxmitteilung ist bei Gerichten immer noch möglich
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und ist die effizienteste bewährte Form, unmittelbar vor Verhandlungslermin (Guillotine-Fallbeil gegen den Bürger)
- die Klage rund 3 Tage vorher zurücknehmen
- und binnen 4 Wochen auf das gleiche nochmals klagen
- unter Protest gegen Nichtbearbeitung der Anträge vor Termins-Anberaumung.
Das kommt dann beim jeweiligen Gericht gegen eine kundige Klägerfamilie gewöhnlich nicht mehr vor.


Hochladen ist bei ARD-Anstalten das Mittel der Wahl,
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wenn man ernsthaft Befreiungsanträge mit tatsächlich aussichtsreichen Nachweisen einreichen will.
Was zur Beitragsnummer hochgeladen wird, kommt natürlich in die Akte.


Strategisches Hochladen
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von umfangreichen Schriftsätzen und Gutachten:
Wirklich den Sendern gefährliche Vorgänge verschwinden sofort in der "digitalen Dunkelkammer"
und im besten Fall kommt eine Bearbeitung mit dem Textbaustein "wir sind im Recht, weil wir im Recht sind".
Wie man damit dann umgehen kann, ist OFF TOPIC und zudem komplex.


Strategisches Hochladen von Gutachten,
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beispielsweise 800 Seiten: Die werden wohl gar nicht eingefügt in die "digitale Dunkelkammer".
Nach jetzigem Stand nicht in der "!Verwaltungsakte" enthalten, sofern diese bei Klagen dem Gericht wie üblich zur Verfügung gestellt wird. Diese Problematik ist noch im gerichtlichen Klärungsstadium.


Digitale Kommunikation mit staatlichen Stellen durch den Bürger:
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Die übliche Bürger-IT - PC usw. nach Einschalten - ist den rechtlichen Anforderungen kaum gewachsen, sofern auch für Empfang vorgesehen. Das muss dann ausgeschlossen werden.
Die meisten schauen ja nicht täglich auf ihren PC. Immer mehr Leute haben immer weniger PC.

Die Risiken der digitalen Kommunikation aus Sicht des Bürgers sind noch nicht voll geklärt. Das ist aktuell ein Klärungsthema bei Gerichten. Bürger mit gut entwickelter IT-Kompetenz mögen es machen. Anderen wird zur Zeit noch abgeraten im internen Austausch.   


Nicht zu verwechseln mit der "digitalen Identität" für alle Behördenvorgänge.
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- so in Großbritannien seit 2025, wohl auch in Österreich -
Diese ist real praktisch, obgleich datenschutzmäßig bedenklich. Sie unterstellt aber nicht einen tägliche oder sogar stündliche Empfangsbereitschaft, wie es hingegen zwischen Behörden und wohl auch Anwälten gilt.

Sie ist nur einseitig Kanal von unten noch oben durch Bürger-Iniative, nicht rechtlich vollwertig für den Antwort-Erhalt. Letzteres ist dann ein komplexes Thema für die Frage von rechtlicher Wirkung - soll hier nicht näher erörtert werden.


Gesamtschau:
--------------------------
Da E-Mail-Adressen der Fachabteilungen meist nicht angegeben sind, ist bei ARD-Sachen das  Hochladen zum bundesweit zentralen Kölner Computer nach bisheriger Meinungsbildung das Mittel der Wahl.
Da dies immer in die digitale Dunkelkammer zu verschwinden tendiert, sollten die ersten paar Seiten mit den Anträgen zusätzlich an den Intendanten der ARD-Anstalt verschickt werden.

Von da an verwalten nicht mehr die angelernten Callcenter-Mitarbeiter der Kölner Nicht-Rechtsperson ("Unperson"?) mit der doppelt falschen Etablissement-Bezeichnung "Beitrags"-"Service". Mit Adressierung von allem an Intendanten geht die Akte im gleichbleibenden bundesweiten Computer über an die Bildschirme der hausinternen kleinen ARD-Abteilungen. Dort will man verantwortungsbewusst bearbeiten. Da das im Massengeschäft gar nicht möglich ist, kollabiert das System dann?  Sofern alle auf diese Weise Bearbeitung erzwingen?

Ja, man lernt immer dazu, wie man Sachen machen kann, die ein Gewohnheits-Un-Recht erschweren.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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