Wer vorhaben sollte, eine sog. Untätigkeitsklage zu bestreiten, der darf das natürlich gerne tun.
Was bringt eine Untätigkeitsklage? Nichts, man schießt sich damit selbst ins Knie.
Wer seine Ruhe hat, sollte froh sein.
Die Untätigkeitsklage hat zur Folge, dass der Richter gezwungen ist, einen Beschluss zu fassen.
Wie diese Beschlüsse aussehen, ist uns bekannt.
Mich würde mal interessieren, wer im Forum den Unfug verbreitet, dass das etwas bringen würde?
Das sind verm. welche von der GEZ-Mafia direkt?
Edit "Bürger":
Ursprünglicher, zu pauschaler Thread-Betreff "Untätigkeitsklage ist Unfug!" musste relativiert werden.
Es kann durchaus Gründe geben (z.B. im Falle von über die regulären Fristen hinaus ausstehenden Entscheidungen über Befreiungsanträge, während parallel Forderungen oder gar Vollstreckungen weiterbetrieben werden). Daher bitte nicht pauschal "losfeuern".
Im Übrigen ist im Forum hinreichend erwähnt, dass anstelle einer "Untätigkeitsklage" wegen ausstehender Widerspruchsbescheidung auch "direkte Klage" möglich bzw. ggf. sinnvoller ist.
Bitte auch wenn, dann Verweise zu den Äußerungen, dass Untätigkeitsklagen sinnvoll seien. Mir ist aktuell nicht geläufig, dass das Thema von irgendjemandem überbeansprucht/ forciert wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.