Das Problem bei fiktiven Fällen, man vergißt so leicht, sich alle Details auszudenken

Also:
- Das Verfahren sei noch anhängig (Klage wurde eingereicht, angenommen, erwidert, aber es kam noch zu keinem Verfahren, Beschluß oder Urteil.)
- Genauer gesagt seien es zwei Verfahren, der Richter am VG habe in einem Akt von Willkür eine Klage in zwei "umgewandelt"; die Klageerwiderungen seien praktisch identisch, insbesondere was die "Stillhalte-Zusage" (s.o.) betrifft.
- Die GVin habe auf Ps Anfrage per eMail das Vollstreckungsersuchen übermittelt (siehe Anhang, realitätsnahes Beispieldokument)
- Die "beklagten" Bescheide seien genau die, die auch jetzt vollstreckt werden sollen.
Nehmen wir weiterhin an, die GVin sei bisher freundlich und auskunftsbereit gewesen. Ein Aktenzeichen (von einer Klage) und eine Schilderung des Sachverhalts sei ihr bereits übermittelt worden. Auch die Übersendung weiterer Dokumente sei angeboten worden. Sie habe aber darauf bestanden, die Vollstreckung weiterzuführen, es sei denn, die LRA ziehe das Ersuchen zurück ... Sind Gerichtsvollzieher denn bloße Handlanger ohne Befugnisse und Kompetenzen?
Jedenfalls gehe ich jetzt davon aus, daß P wie von "Bürger" oben skizziert weiter vorgehen sollte ...
P.S. Bei der Erstellung des Vollstreckungsersuchen-Beispieldokuments ist mir noch aufgefallen, daß die LRA unverschämterweise die GV-Kosten aus der Zwangsvollstreckung, die an der Klageerhebung seitens P damals "gescheitert" ist, beizutreiben versucht (letzte Zeile vor der Summe). Wäre so etwas denn zulässig?