Gegeben sei eine Person P, die nach Androhung der Zwangsvollstreckung Anfang 2016 (a) Eilrechtsschutz beantragt und (b) Klage gegen den Rundunkbeitrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht habe.
In der Klageerwiderung habe die LRA geschrieben, das Vollstreckungsersuchen sei zurückgenommen worden und das "Beitragskonto" von P sei einstweilen "mahn- und sollausgesetzt". Den Antrag auf Eilrechtsschutz habe P dann für erledigt erklärt.
Hinsichtlich seiner Klage habe P seit ca. 2 Jahren nichts mehr gehört - es gab bisher keine Verhandlung und auch keinen Beschluss seitens des Verwaltungsgerichts.
Gesetzt den Fall, dass P nun plötzlich wieder einen "Bescheid" des Beitragsservice/der LRA bekommen habe, für einen bisher noch nicht beschiedenen Zeitraum, z.B. Q4/2015, was könnte dann eine angemessene Reaktion sein?
Kennt jemand von Euch ähnliche Fälle?