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Autor Thema: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai  (Gelesen 10884 mal)

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cleverle2009

Der mit meiner Kommunalverwaltung geführte Schriftwechsel bezüglich der Weitergabe meiner Daten hat letztlich ergeben, es liegt eine Anweisung der Bayerischen Innenministers vor, wonach die Kommune die Daten weitergeben muss. Der Bayerische Innenminister ist - na was für einer? Ein Amigo - Parteisoldat der CSU. Die Wähler in Bayern wollen das so. Ich grüße schon lange keinen meiner Nachbarn mehr. >:D


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
„Der Meldedatenabgleich soll sicherstellen“, argumentiert die Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“ Wie der zurückliegende Abgleich aus den Jahren 2013/14 trage der neue Abgleich zur Beitragsgerechtigkeit und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.

Na was hat denn der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt und veröffentlicht? (Jahresbericht aus 2016)

Zitat
3.1.2  Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum BlnAGBMG haben wir außerdem darauf hingewiesen,
dass eine Regelungslücke bezüglich der regelmäßigen Datenübermittlungen
von den Meldeämternan an den Rundfunk Berlin-Brandenburg besteht.

Mit Inkrafttreten des BlnAGBMG fehlt eine geeignete gesetzliche Grundlage für diese Art der Datenübermittlungen.
Wir haben daher empfohlen, eine derartige Vorschrift in das BlnAGBMG aufzunehmen,
so wie es andere Bundesländer in ihren Landesmeldegesetzen getan haben.

Auch diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

>:D
Quelle: https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2016-Web.pdf

PS.
Kommentar:
Der erneut stattfindende sogen. "Einmalige Meldebestandsdatenabzug (Meldedatenabgleich)" ist nicht mehr "Einmalig".
Man(n) Frau könnte auch sagen, er gehört jetzt zur "Regelmäßigen Datenübermittlung" an  den Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Und da fehlt es ja an der gesetzlichen Regelung ... oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 09:44 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

g
  • Beiträge: 860
Abseits davon benötigt
der Beitragsservice
auch gar keinen Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrags um so etwas zu machen.

Laut meiner Stadtverwaltung darf im Grunde jeder meine Meldedaten abfragen, es sei denn es bestünde ein höheres Sicherheitsinteresse. (z.B. ein Zeugenschutzprogramm) Etwaige andere Richtlinien sind dahingehend wohl veraltet oder gelten nicht mehr, wie mir scheint. Oder meine Stadtverwaltung lügt.
Vorsicht!
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Die LRA schon. Der über Gott stehende BS jedoch : NIEMALS.
Wenn die Daten dennoch an den BS gehen, dann ist das rechtswidrig und damit kriminell, was da gemacht wird.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Und das alles wird von oben abgesegnet.


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...ergeben, es liegt eine Anweisung der Bayerischen Innenministers vor, wonach die Kommune die Daten weitergeben muss.
Der Bayerische Innenminister ist - na was für einer? Ein Amigo - Parteisoldat der CSU.
joke:
Vllt. hängt es damit zusammen, weil der Rundfunk staatsfern zu sein hat?

Siehste, er ist Innenminister und du immer noch Schuhputzer.

Ernsthaft: Einer der Innenminister hatte in jungen Jahren eine Spendenaktion für irgendwelche Hilfsbedürftige durchgeführt. Die Gelder flossen dann zum großen Teil in eine Druckereiausrüstung einer Partei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 14:13 von Bürger«

n
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Ärgerlicherweise ist die Datenübermittlung als "opt out" geregelt, d.h. man muss beantragen, dass man der Datenweitergabe widerspricht.
Zitat
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Solange der Widerspruch oben nicht vorliegt, darf jedes Kind das:
§ 44 Einfache Melderegisterauskunft
Also bitte Alle hier erstmal eine  Übermittlungssperre beantragen! Beispiel:
https://www.ilmenau.de/files/widerspruch_datenuebermittlung_bundesmeldegesetz.pdf

Jetzt kann nicht mehr jedes Kind die Daten abfragen.

Das nützt nichts gegen den Rundfunk, zumindest ist die gängige Praxis so.
Dafür muss eine Auskunftssperren nach § 51 durchgefochten werden:
§ 51 Auskunftssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html

Ich würde es mit der Begründung versuchen, dass meine Grundrechte verletzt werden, sowie Europarecht nicht eingehalten wird.

Die Datenweitergabe widerspricht dem EU-Recht, für eine Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:
Zitat
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Der Dank geht an LeckGEZ !!!

Zum Einlesen:

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308

Datenschutz im Land Brandenburg; eine Betrachtung dessen, was sein SOLL.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24501.msg155787.html#msg155787
(1) Die Länder haben in ihrer Gesetzgebung vorzusehen, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 zur Anwendung kommen.[...]

Meldedatenabgleich 2018 als Grundlage der Vollstreckung verstößt gegen BMG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26258.msg165462.html#msg165462

Die Diskussion über EMA und Datenweitergeabe bitte nicht hier sondern in den obigen Threads, sonst gibt es eine Warnung Thementreue ....


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

g
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Thementreue?
Im Eingangsthread ist zu lesen:
Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt sich per neuem Meldedatenabgleich auf die Spur der Nichtzahler
Danke erstmal. Ein Kind ist aber seit Geburt rechtsfähig, wohl aber nicht oder bedingt geschäftsfähig (darf Bonbons kaufen).
Die Daten werden, wie ich gehört habe, gegen Geld weitergegeben.
Daher würde ich jetzt vermuten, dass es sich um ein Rechtsgeschäft handelt?


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N
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Zitat
Vorsicht!
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Die LRA schon. Der über Gott stehende BS jedoch : NIEMALS.
Wenn die Daten dennoch an den BS gehen, dann ist das rechtswidrig und damit kriminell, was da gemacht wird.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Und das alles wird von oben abgesegnet.

Ich hatte die Auskunft damals glücklicherweise schriftlich erhalten:

Zitat
bezogen auf das Einwohnermeldeamt hat grundsätzlich jede Person oder Stelle Anspruch auf Erteilung einer Melderegisterauskunft über eine andere Person, sofern er/sie Angaben machen kann, die zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person bei der Meldebehörde beitragen, wie z. B. Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht oder frühere Anschrift (§ 44 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Die Meldebehörde darf eine Auskunft nur verweigern, wenn der gesuchten Person dadurch Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann und deswegen eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 BMG eingetragen hat.

Gemäß § 10 Abs. 1 BMG i. V. m. § 19 Bundesdatenschutzgesetz hat die Meldebehörde der betroffenen Person auf Antrag schriftlich Auskunft zu erteilen über

    die zu Ihr gespeicherten Daten und Hinweise sowie deren Herkunft,
    die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen und die Arten der zu übermittelnden Daten sowie
    die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung und regelmäßigen Datenübermittlungen.


Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Selbstauskunft, die Sie bei uns beantragen können.

Des Weiteren können Sie sich zusätzlich auch an den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung ********** wenden, um von anderen Stellen im Haus Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind.

Ein Schelm, der natürlich nun argumentiert, dass die persönliche Freiheit sehr wohl in Gefahr gerät, wenn man annehmen muss, sehr bald ins Gefängnis zu müssen, wenn man die Daten heraus gibt, aber ich würde aus nachvollziehbaren Gründen davon absehen ;)


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Ich geh dann rüber in den anderen thread.

Nur noch kurz zwei Fragen
Danke Nevrion. Bitte nochmal nachfragen, ob das auch für eine nicht rechtsfähige Stelle zutrifft und bitte von wem die Anweisung kommt, dass an den BS direkt übermittelt werden muss und welcher Betrag fällig wird?


@noGez99,
Lt. deinem link steht da bundesmeldegesetz und user pinguin spricht davon, dass der Bund für das Meldewesen zuständig ist.
Darf denn da der Innenminister eines Bundeslandes Weisungen erteilen? Muss das nicht eher der Innenminister des Bundes machen?
Rundfunk ist aber wiederum Ländersache.


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