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Beitragsservice ist keine Behörde

Begonnen von power-dodge, 07. Mai 2013, 10:27

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Dauercamper

Das LG Tübingen hat doch nicht grundsätzlich alle Vollstreckungen(iS BS)verweigert, oder doch  ???

Das LG hat in einem Einzelfall die Vollstreckung ausgesetzt, bis zur Klärung durch den EuGH

übrigens: nicht ich bin der Meinung das Internet nichts kostet und jeder hat, sondern der Vertreter des BS vor dem BverfG)
;)

GEiZ ist geil

Zitat von: Dauercamper am 03. Juni 2018, 22:37
übrigens: nicht ich bin der Meinung das Internet nichts kostet und jeder hat, sondern der Vertreter des BS vor dem BverfG)
;)

Nein, der Vertreter der Landesregierungen, Opa Dörr hat das gesagt.

mullhorst

#122
Wenn im Verwaltungsverfahrensgestz §2 Abs 1 eindeutig steht "gilt nicht für Rundfunkanstalten".
Worauf bezieht sich denn der Ausschluss? Da es im Verwaltungsverfahrensgestz steht, kann und  muss davon ausgegangen werden, dass es sich um Aufgaben der Verwaltung (des örr) handelt.
Ausgeschlossen ist ausgeschlossen - Ausnahmen müssten - alleine schon wegen der Normenklarheit -  im VwVfG vermerkt sein. Ist es aber nicht!
Da kann auch sonstwas im Kochbuch der Kanzlerin oder im RBStV stehn.
Immer noch der Ansicht: Keine Behörde > keine hoheitliche Tätigkeit.


Edit "Bürger":
Diskussion driftet seit mehreren Beiträgen vom Kern-Thema des Threads ab, weshalb dieser zwecks Moderation vorerst geschlossen werden muss.
Zur letzteren Frage siehe und diskutiere bitte in dazu geeigneten, bereits bestehenden Threads wie u.a. unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Aus gegebenem Anlass hier auch gleich noch ein Querverweis auf die bzgl. Thread-Thema "Beitragsservice ist keine Behörde" tangierende Diskussion unter
Behörde? Ausführ. v. Landesrecht/ Legitimationszusammenh./ Selbsttitulierg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28486.0.html

Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.