Archiv > Pressemeldungen März 2018

Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen

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Bürger:
So langsam habe ich den Verdacht, dass "Eumann-Wahl" zum Synonym für "Einmann-Wahl" wird...
Vielleicht ist das sogar sprachlich schon implizit?
"eu Mann" = "ein Mann"?
Nur eine Frage des Dialakts - oder der Dialektik?
Sei's drum...

Siehe aktuell weitere "Eumann-/Einmann-Wahl" unter
Einziger Kandidat Buhrow: Intendantenwahl beim WDR für den 23. März angesetzt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26830.0.html

Wenn's bei Herrn Kompa nicht mit der LMK klappt, dann vielleicht als Intendant beim WDR?
Gleich schon mal die nächste "Konkurrenten"-Klage aufsetzen...?
;)

drone:
Nachgereicht... Das vorläufige amtliche Endergebnis:

Blog von Markus Kompa, 14.03.2018, 12:54 Uhr
Kompa ./. LMK featuring Marc Jan Eumann

--- Zitat ---Nach nunmehr einer Woche ist das Crowdfunding für die punktuelle Entfilzung von Rheinland-Pfalz abgeschlossen. 386 Leute haben insgesamt 10.140,50 € überwiesen, zumeist den „Rundfunkbeitrag“ iHv 17,50 €. Einer zahlte gar das 10-fache. Außerdem versprach jemand im Heise-Forum, die von der Plattform erhobenen Verwaltungskosten iHv 2,9 % auszugleichen, hielt Wort und überwies 400,- €. Respekt!

Dank der Geldgeber, die ungefähr das Monatsgehalt eines LMK-Direktors zusammenbrachten, kann ich mir nun den fünfstelligen Prozess leisten. Die Beschwerde wurde bereits eingelegt und von Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler überzeugend begründet. Dann schauen wir mal, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diesen von der Politik aufmerksam verfolgten Fall entscheiden wird.

Die Süddeutsche Zeitung hatte im Januar die politische Kultur der verabredeten „Wahl“ Eumanns treffend mit „Ganz schön retro“ [1] kommentiert. Derartige Karrieren sollte man doch wohl eher in einem afrikanischen Schwellenland als im Deutschland des Jahres 2018 erwarten.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.kanzleikompa.de/2018/03/14/kompa-lmk-featuring-marc-jan-eumann/


[1] Süddeutsche Zeitung, 17. Januar 2018, 18:54 Uhr
Ganz schön retro
von Claudia Tieschky
http://www.sueddeutsche.de/medien/medienaufsicht-ganz-schoen-retro-1.3830366
siehe auch im Forum unter
Causa Jan Eumann: Ganz schön retro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25972.0.html

drone:
Telepolis (heise.de), 30.03.2018
Der Fall Marc Jan Eumann (5)
von Markus Kompa

--- Zitat ---Rheinland-Filz
Was bisher geschah: [...]

Wenn eine Partei seit fast drei Jahrzehnten die Regierung stellt, ist bei der Besetzung öffentlicher Ämter eine Verfilzung realistisch gesehen unausweichlich. Kontrollierbar ist allenfalls der Grad an Anstandslosigkeit, wie dreist die Parteibuch-Kaste das grundgesetzlich vorgegebene Prinzip der Bestenauslese außer Kraft setzt. Problematisch ist vor allem auch die Negativ-Auslese, da gute Leute nicht in die Politik gehen oder es im rauen Klima innerhalb einer Partei lange aushalten. Wenn sich Berufspolitiker nicht durch Kompetenz und Persönlichkeit für Mandate und Ämter qualifizieren, sondern durch Sitzfleisch, Stehvermögen, Konspiration und Opportunismus, muss man sich über das hemdsärmlige Personal nicht wundern.

SPD-Hochburg Rheinland-Filz [...]

Grundrechtsfreier Raum [...]

Narrenfreiheit und Narrenkappe
Anders als das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße billigte das Oberverwaltungsgericht nicht nur der LMK-Versammlung Narrenfreiheit zu, sondern hielt und erklärt auch den Antragsteller zum Narren. So sprach ihm das Gericht die Antragsbefugnis ab, da seine Bewerbung nicht ernstlich gemeint gewesen sei, da diese Spitzen gegen den ausgekungelten Kandidat enthielt. Sogar aus Äußerungen, die nach der Bewerbung in politischem Kontext gefallen waren, wollte das Gericht allen Ernstes folgern, der Antragsteller hätte kein Interesse an dem sensationell vergüteten Job.

Damit nicht genug, behauptete bzw. insinuiere das Gericht u.a. in einer Pressemitteilung [1], der Antragsteller hätte geäußert, er habe „formal“ kandidiert. Tatsächlich aber hatte er sich zunächst formlos nach den Anforderungen des (wie sich herausstellte, nicht existierenden) Verfahrens erkundigt und sich nach dieser Interessenbekundung dann auch formal beworben – im Gegensatz zu Herrn Dr. Eumann, von dem keine Bewerbung aktenkundig ist. Wie sich ein Bewerber öffentlich darstellt, ist aber allein dessen Sache. Wenn er einen fünftstelligen Betrag für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einsetzt, ist die Unterstellung mangelnder Ernstlichkeit ein Affront - und in der Verwaltungsrechtsgeschichte offenbar ein Novum.

Wenn ein Gericht einem Antragsteller allerdings eine so nicht getätigte Äußerung in den Mund legt und ihn damit in einer Pressemitteilung in Misskredit bringt, etwa bei den 392 Personen, die ihm zur Finanzierung des Rechtsstreits ihren „Rundfunkbeitrag“ anvertraut hatten, ist dies eine für ein Gericht bemerkenswert unprofessionelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten. (Standesgemäße Abmahnung ist raus ...)

Gratulation
Zum 1. April tritt Herr Dr. Eumann dann nun sein Amt als neuer Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation an. Herzlichen Glückwunsch!

--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/news/Der-Fall-Marc-Jan-Eumann-5-4009214.html

[1] Pressemitteilung des OVG (Nr. 9/2018 vom 29.03.2018 - Aktenzeichen 2 B 10272/18.OVG)
https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/eilantrag-gegen-besetzung-der-stelle-des-lmk-direktors-auch-in-zweiter-instanz-erfolglos/

drone:
vgl. dazu auch:

Blog von Markus Kompa, 29. März 2018, 16:59 Uhr
Pressemitteilung: Genosse Eumann wird neuer LMK-Direktor

--- Zitat ---Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Beschwerde des Rechtsanwalts Markus Kompa gegen die Wahl von Herrn Dr. Marc Jan Eumann als neuen Direktor der LMK heute per Beschluss abgewiesen – mit folgender Begründung:

1. Die LMK-Versammlung hat Narrenfreiheit.
2. Die Bewerbung sei nicht ernst gemeint gewesen.

Die einen haben Narrenfreiheit, die anderen werden zu Narren erklärt.

Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die des Herrn Dr. Eumann, der trotz fehlender Karenz und Eigenschaft als Jurist für ein Amt antrat, für das er in NRW genau diese Voraussetzungen per Gesetz installierte. Der private Rundfunk wird in Rheinland-Pfalz nunmehr von einer Person kontrolliert, die beim Umgang mit fremden Finanzen u.a. sogar strafrechtlich aufgefallen ist. [...]

In der aktuellen Pressemitteilung legt das Oberverwaltungsgericht Kompa die Formulierung in den Mund, Kompa hätte sich in der Weise geäußert, als hätte er lediglich „formal“ kandidiert. Der Presseanwalt hat daraufhin das Gericht abgemahnt und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt – kostenpflichtig.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.kanzleikompa.de/2018/03/29/pressemitteilung-genosse-eumann-wird-neuer-lmk-direktor/

gerechte Lösung:
Dank an Herrn Kompa für sein Engagement und seine Hartnäckigkeit.
Der Filz in Sachen Rundfunk ist nicht nur Rheinland-Filz. Der ist überall in der Branche öff.-rech. .
Nur Weniges an Skandalen wird bekannt.
Wir kennen es aus dem Forum.

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