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Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen

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ChrisLPZ:

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übermedien, 01.03.2018

Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen
Ein Kommentar von Boris Rosenkranz


--- Zitat ---Marc Jan Eumann kann sich also wieder beglückwünschen lassen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat gestern entschieden, dass seine Wahl zum Direktor der Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK) rechtens ist. Zwei Eilanträge, die Wahl für nichtig zu erklären, wies das Gericht ab. Eumann kann nun Obermedienaufseher von Rheinland-Pfalz werden – wenn nicht einer der beiden Antragsteller in die nächste Instanz geht. […]

Das Gericht hat nun entschieden, dass es in Ordnung ist, dass die LMK hinter verschlossenen Türen darüber entscheidet, wer Chef der Anstalt wird: „Mangels gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Regelungen“, hieß es, habe die Versammlung „frei darüber entscheiden können, wie sie die Wahl vorbereite, auf welche Weise sie nach geeigneten Bewerbern für die Stelle des LMK-Direktors suche und wen sie zur Vorstellung und zur Wahl zulasse“. Auch dass die LMK auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtete und eine, so das Gericht: „informelle Findungskommission“ einsetzte, war demnach korrekt.
Das ist eine bemerkenswerte Entscheidung, die noch mal einiges über die Vergabepraxis solcher Stellen offenbart und jeden aufregen sollte, der Rundfunkbeitrag bezahlt, also: alle. Denn aus Rundfunkbeiträgen wird diese Anstalt, die das Privatfernsehen beaufsichtigt, finanziert. Wer ihr Chef wird, dafür gibt es allerdings keinerlei Gesetz in Rheinland-Pfalz, nicht mal eine interne Satzung. Seit Jahren wurde das einfach so entschieden, nach Gusto – und oft auch nach Parteibuch. Nach außen sollte davon so wenig wie möglich dringen. […]

Was bei der Aufregung um die Wahl Eumanns unterging: Die LMK-Versammlung wählte auch einen Stellvertreter, dessen Posten ebenfalls nicht ausgeschrieben wurde. Gewählt wurde Harald Zehe, was nicht überraschte. Zehe arbeitet seit 1989 in der LMK und ist inzwischen seit gut 18 Jahren in diesem Amt.  […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://uebermedien.de/25906/gericht-laesst-ominoese-eumann-wahl-durchgehen/

Zum Thema siehe u.a. auch:
Umstrittene Wahl bei Medienanstalt landet vor Neustadter Verwaltungsgericht vom 12.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25604.msg161616.html#msg161616

Einfach mal gratulieren - Die umstrittene Wahl des SPD-Medienpolitikers Marc Jan Eumann zum LMK-Direktor vom 23.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25709.msg162396.html#msg162396

Causa Jan Eumann: Ganz schön retro vom 17.01.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25972.msg163826.html#msg163826

--- Zitat ---[…] Der Fall zeigt, wie eng Politik und Medienaufsicht verwoben sind […]
--- Ende Zitat ---
Vermutlich kann man hier auch die Judikative hinzuzählen  >:(

noGez99:
Unglaublich was da gemauschelt wird.

Wenn es ein Kandidat der AFD wäre, hätte die Gerichtsentscheidung anders gelautet!

drone:
Siehe dazu auch den Blogeintrag von Herrn Kompa:

Blog von Markus Kompa, 28. Februar 2018 um 15:55 Uhr
VG Neustadt, Kompa ./. LMK – Pressemitteilung

--- Zitat ---[...] Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat mit heutigem Beschluss nach zwei Monaten meinen Eilantrag abgelehnt. Herr Dr. Eumann darf sich daher vorläufig wieder gratulieren lassen.

Nach Rechtsauffassung des VG Neustadt soll Art. 33 Abs. 2 GG nicht einschlägig sein, weil die Wahl in der alleinigen Verantwortung des pluralistischen Gremiums, der LMK-Versammlung liege. Die Stärkung des demokratischen Elements lasse die Bedeutung des Art. 33 Abs. 2 GG zurücktreten. [...]

In dem Beschluss sagt das Gericht also sinngemäß, dass die Beteiligten Narrenfreiheit hatten. Davon macht man offenbar auch reichlich Gebrauch. Lustig liest sich etwa die gerichtliche Bewertung einer Äußerung des geschätzten Herrn Dr. Braun, deren Sinn sich schwer erschließen lasse.

Der kostspielige Antrag war mir die Sache aber wert, denn auf anderem Weg wäre ich nie in den Besitz der höchst unerhaltsamen Akte über dieses mehr als fadenscheinige Verfahren gekommen. Die Akte ist ein Offenbarungseid an Unprofessionalität und Mauschelei. Während mir für meine Bewerbung künstliche Formalitäten in den Weg gelegt wurden, hatte Herr Dr. Eumann nicht einmal eine Bewerbung geschickt. In der Akte gibt es von ihm keinerlei Papiere, nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis.

Ich habe nun zwei Wochen Zeit, um ggf. eine Instanz weiter zu gehen.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.02.2018 – 5 L 1378/17.NW [...]

--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.kanzleikompa.de/2018/02/28/vg-neustadt-kompa-lmk-pressemitteilung/

marx:

--- Zitat von: drone am 01. März 2018, 17:31 ---Nach Rechtsauffassung des VG Neustadt soll Art. 33 Abs. 2 GG nicht einschlägig sein, weil die Wahl in der alleinigen Verantwortung des pluralistischen Gremiums, der LMK-Versammlung liege. Die Stärkung des demokratischen Elements lasse die Bedeutung des Art. 33 Abs. 2 GG zurücktreten. [...]

--- Ende Zitat ---

Die Entscheidung des VGs ergibt doch nur dann einen Sinn, wenn es zur Auffassung gekommen ist, die LMK wäre keine Behörde und bei der Bewerbung ginge es nicht um ein Amt.

"Die Stärkung des demokratischen Elements [der LMK-Versammlung] lasse die Bedeutung des Art. 33 Abs. 2 GG zurücktreten."


--- Zitat ---(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

--- Ende Zitat ---

Peli:
@ meine Vorposter

Wieso wundert Ihr Euch immer noch über die Verwaltungsgerichte? Dass diese durch und durch ÖRR-hörig sind, hat sich doch seit Einführung des neuen Rundfunkbeitrages über die Maßen in allen Gerichtsverhandlungen bewiesen. Warum sollten sie in diesem Fall anders entscheiden. Regierung, ÖRR und Verwaltungsgerichtsbarkeit bilden zum Thema Rundfunk in allen Fragen eine Einheit. Hier halten alle zusammen, wenn nicht wirklich Wesentliches geschieht.

LG Peli

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