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Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen

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volkuhl:


FAZ, 02.04.2018
MEDIENPOLITIK
Demokratischer Witz im Land der Narren
Posse mit dickem Ende: Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz weist die Beschwerde gegen die Wahl des Landesmedienchefs ab – und rügt den Beschwerdeführer.
von Michael Hanfeld


--- Zitat ---An diesem Osterei hat der Presseanwalt Markus Kompa keine Freude. Und es ist kein Aprilscherz: Am Gründonnerstag hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seine Beschwerde gegen die Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zurückgewiesen. Wie zuvor das Verwaltungsgericht Neustadt meint das Gericht zweiter Instanz, das Wahlverfahren sei „rechtlich nicht zu beanstanden“ (Az.: 2 B 10272/18.OVG). Das Gericht geht aber noch einen Schritt weiter und weist Kompas Beschwerde nicht nur zurück, sondern erachtet sie sogar als unzulässig. Unzulässig deshalb, weil Kompa – der als Bewerber zur Wahl nicht zugelassen worden war – den Job bei der LMK gar nicht angestrebt, sondern nur „einen missliebigen Konkurrenten“ habe verhindern wollen. Dies sei bei Kompas Bewerbung der Fall, und deshalb sei seine Beschwerde nichtig, vorläufigen Rechtsschutz dürfe man nicht „missbräuchlich“ in Anspruch nehmen. Diese Rüge freilich will Kompa nicht auf sich sitzen lassen. Er hat das Gericht abgemahnt und verlangt eine Unterlassungserklärung.
[...]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/landesmedienchef-rheinland-pfalz-15519729.html

ope23:
Ein Scherzkeks hält nicht mehrere Instanzen durch. Spaßpolitiker und Satireparteien sind meistens nur kommunal aktiv, ihre Aktionen nur von wenigen Wochen Dauer. Das sollte auch ein Richter irgendwie wissen.

Hanfelds Kommentar (weiterlesen!) ist eine ziemliche Watsche, der Senatsvorsitzende wird namentlich benannt und in einen.. sagen wir... unsicheren Kontext gesetzt. Ich denke mal, dass der Vorsitzende diesen Kommentar auch lesen wird.

Die Leserkommentare sind übrigens eher geteilter Meinung - aber eine gewisse Willfährigkeit bis Treudoofheit mag ich den meisten schon allein von der Gedankenverknüpfung her nicht absprechen.

Dass sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz selbst zum (Oster)Ei macht (oder machen lässt), ist ein weiteres Indiz für einen Rechtsbankrott in Sachen öffentlicher Rundfunk.  >:(

beat:
Das ganze ist ein Freibrief für die Genossen von der SPD und für die anderen staats-tragenden Parteien, sich den Staat und damit das Geld der Bürger zur fetten Beute zu machen. Die Verhältnisse sind neo-feudalistisch, nur dass heute nicht mehr der Adel willkürlich regiert und raubt, sondern die Parteiokratie unter dem Anschein von Rechtsstaatlichkeit macht, was sie will und woran sie verdient. Die SPD-Funktionäre kontrollieren den angeblich staatsfernen Gefängnisfunk, nehmen bei der Gelegenheit den "Beitragszahler" und Bürger aus und orientieren sich an Ulbrichts Erkenntnis, es müsse demokratisch aussehen. Formal wird also gewählt. In sozialistischer Manier steht aber nur ein Kandidat zur Verfügung für den Zigtausend-Euro-Posten. Die Jurisdikative leistet an der Grenze zur Rechtsbeugung eifrig Schützenhilfe, um dem geradezu absurden Verfahren ein Deckmäntelchen von Rechtsstaatlichkeit überzuhängen.

Zeitungsbezahler:
Nanana, nun hau mal nicht auf unsere Spezialdemokraten, schließlich muß man dafür sorgen, daß im demokratischen ÖRR auch die politischen Christen vertreten sind, die andersfarbigen Parteien entsprechend ihrem Proporz schließlich auch, somit wird niemand enttäuscht sein, weil das nächste mal die andere Partei zum Zuge kommt.
Und wenn sich die AFD nicht selbst zerfleischt, wird es gar nicht soviele Jahre dauern, bis auch sie vom System, was sie aktuell (noch) bekämpfen, profitieren werden.

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