In Brandenburg sieht das nicht anders aus. Seit dem Einreichen meiner Begründung beim VG Potsdam verging bereits ein Jahr ohne Aktionen des Gerichts oder der Beklagten. Die mündliche Verhandlung scheint eine sehr wirksame Bremse zu sein, da sie die meisten Ressourcen bei den Parteien und beim Gericht bindet.
In der Lokalpresse (MAZ) werden regelmäßig Artikel veröffentlicht, dass die drei Brandenburger VGs mit über 12000 Asylverfahren beschäftigt sind. Vermutlich haben sie auf Grund der Dringlichkeit Vorrang.
Faktisch ist wegen der langsamen Judikative der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt.
Wenn es weitergeht, kann man dann einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG und EuGH stellen