Ich habe mich einmal auf eine Formulierung in einem Steuerbescheid verlassen, die mit suggerierte, ich müsste keinen Einspruch einlegen, weil der Bescheid bezgl. mehrerer aufgeführten Punkte als vorläufig bezeichnet wurde. Ich habe nie einen lausigen Cent zurück bekommen. Insofern bin ich davon überzeugt, dass diejenigen, die die letzten 5 Jahre den sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt haben, nichts zurück erhalten werden. Das wird schon daran scheitern, dass die Finanzminister der Länder nicht die 40 Milliarden im Säckel haben, die nötig wären das zurück zu zahlen, was man sich widerrechtlich genommen hat. Zudem heisst es in §10(3) des sogn. RBStV:
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Für die meisten Zahlungen gab und gibt es aber einen rechtlichen Grund, nämlich den bislang gültigen sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. dessen Umsetzung in jeweiliges Landesrecht. Die sogn. Beiträge der Jahre 2013 und 2014 sind zudem verjährt, außer bei denen, die sich dagegen wehren, das Geld behalten sie also unter allen Umständen. Ich schätze, dass man auch in den Fällen, in denen die Urteile rechtskräftig geworden sind, nicht eine Sekunde darüber nachdenken wird, den Betroffenen ggf. etwas zurück zu zahlen. Das trifft sicher auch die Gerichtskosten, die jeweils angefallen sind. Ich habe übrigens in meinen ganze Leben noch nie von der Rückabwicklung von Gerichtsurteilen gehört oder gelesen. Ich halte das für eine Erfindung der Richterin in Karlsruhe. Auch bei der sogn. Brennelementesteuer wurde kein Urteil rückabgewickelt. Die Steuer wurde einfach nie rechtswirksam festgesetzt, weil sich die Energieversorger dagegen gewehrt und letztlich obsiegt haben. Hier aber klagt eine Minderheit gegen den sogn. Rundfunkbeitrag. Stellt das BVerfG tatsächlich fest, dass der sogn. Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, so werden davon allenfalls die profitieren, die selbst geklagt haben und deren Klage noch nicht entschieden ist.
Ich betone, dass m. E. dem BVerfG gar keine Wahl bleibt als die Verfassungswidrigkeit festzustellen. Das wird aber, auch davon bin ich überzeugt, nicht dazu führen, dass die Sender am Tag nach einem entsprechenden Urteil pleite wären und die Bürger nicht mehr zahlen müssten. Das BVerfG hat sich schon mehrfach als recht flexibel erwiesen, wenn es gilt lange Übergangsfristen einzuräumen, in denen ein als verfassungswidrig festgestellter Zustand fortbestehen konnte. Das würde voraussichtlich auch hier der Fall sein. Gegen ein dann womöglich wieder verfassungswidriges neues Gesetz müsste man zudem wieder die Ochsentour starten.
Hier wurde schon sehr oft festgestellt, dass zwischen Politik, ÖR-Sender, Verwaltung und Gerichten eine Kumpanei besteht, die fast unmöglich zu knacken ist. Das ändert sich ja nicht dadurch, in dem ein paar Figuren in roten Kleidern ein partiell unangenehmes Urteil sprechen. Noch am gleichen Abend, an dem ein negatives Urteil über den sogn. Rundfunkbeitrag gefällt würde, werden sich Politiker aller Parteien zu Wort melden und bestätigen, dass sie unverbrüchlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen, dessen Zukunftssicherung allen sehr am Herzen liegt, weil "die ÖR-Sender sichern ja die Demokratie". Und schließlich hätte das Gericht ja die Bestandsgarantie noch einmal deutlich hervorgehoben. Die so zum wiederholten Male vergewaltigte "Demokratie" kommt zwar aus dem Schluchzen kaum noch 'raus, aber wen kümmert das? Die Intendanten praktisch aller Sender, die Sprecher in den Nachrichtensendungen, und sonst noch jeder, der meint er müsse dazu etwas sagen, vom Arbeitgeberverband bis zum DGB-Vorsitzenden, von den Kirchen bis zum Verband der Verleger, von Universitätsprofessoren bis zu Ex-Bundespräsidenten, sie alle werden betonen, dass die supertupper-guten Sender Deutschlands auch morgen für uns alle da sein werden und ihr irrsinnig wichtiges, tolles, notwendiges und unabhängiges Programm selbstverständlich weiter produzieren werden. Mit Fussball satt, Olympia, Karneval bis zum abwinken, Tatort, Helene Fischer und den Nachrichten über Trump und den Rest der Welt, den die Politik für wichtig hält.
Genau so wird es kommen, wenn, ja wenn das BVerfG den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt. Nun muss das Gericht nur noch liefern. Und genau daran krankt es ja. Mir kann keiner weismachen, die wüssten nicht seit mehr als 5 Jahren, dass dieser "Beitrag" nicht kompatibel mit der Verfassung ist. So weltfremd ist kein Richter, dass er die Diskussionen nicht schon im Vorfeld mitbekommen hat. Und so blöd sind die nicht, dass sie nicht wissen, dass die Gutachten zutreffen, die die Finger in die Wunde legen. Seit mehr als 5 Jahren wissen sie, dass eines Tages die Entscheidung fallen muss. Und seit Jahren denken sie vermutlich intensiv darüber nach, wie sie aus der Nummer raus kommen. Womöglich haben sie gehofft, es genügten kleine Korrekturen den "Beitrag" zu retten. Die Chance gab es ggf. noch 2013, als die Erregung über den manipulativen Charakter der Macher noch nicht solche Wellen geschlagen hatte. Aber das ist perdu, nun brennt die Hütte auch andernorts. Also ihr rote Robenträger, worauf wartet ihr? Darauf, dass in der Schweiz entschieden wurde? Auf das Ergebnis der Wahl in Bayern? Auf den gestrigen Tag?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.