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Autor Thema: Diskussion: Vorbereitung auf Urteil/e des BVerfG bzgl. des "Rundfunkbeitrages"  (Gelesen 7062 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Liebes Forum,

unter Umständen steht bekanntlich in nicht zu ferner Zeit das eine oder andere Urteil des BVerfG zu verschiedenen Frageaspekten der möglichen Verfassungswidrigkeit der Erhebung des sogenannten "Rundfunkbeitrags" an.

Zwar findet sich - die vielen, vielen Zahler betreffend - unter § 10 / 3 des RBStV die Feststellung, man habe (nach Maßgabe der im BGB festgehaltenen Verjährungsfristen und unter Auferlegung der Beweislast) ggü. seiner "Anstalt"  das Recht der Rückforderung "ohne rechtlichen Grund gezahlter "Rundfunkbeiträge"". Das Recht der Rückforderung" zu haben, ist aber selbstredend nicht gleichzusetzen damit, dass dieses Recht i. F. d. F. auch Erfüllung finden wird, der Zahler also tatsächlich ohne weiteres sein Geld zurückerhielte, sollte die Erhebung des "Rundfunkbeitrags" als verfassungs- bzw. eu-rechtswidrig eingestuft werden. Insofern könnte dieser benannte Passus des RBStV - zumal angesichts vglw. schwammiger Formulierungen wie "ohne rechtlichen Grund" - auch als Beruhigungspille für Leichtgläubige (& gleichzeitig als "Warnung" für Verständige) aufgefasst werden.

Es könnte also auch einmal Gegenstand der Diskussion sein, ob und in welcher Form zahlerInnenseitig diesbzgl. "Vorbereitungsmassnahmen" nützlich bzw. denkbar wären.

Ein Aspekt in dem Zusammenhang und an verschiedener Stelle hatte ja schon in der - insbesondere ja selbst unter juristischen Fachleuten noch immer strittigen - Frage bestanden, ob ggf. auch im aktuellen "öffentlich-rechtlichen" Kontext Zahlungen "unter Vorbehalt" (also basierend auf einer nachweisbar zugestellten Vorankündigung bzw. entspr. Vermerken auf dem Überweisungsträger) eine Schutzwirkung für den Zahler beiderlei Geschlechts entfalten könnten oder würden (vom sogenannten "Beitragsservice" ja bekanntlich (aus gutem Grund?) hingegen vehement in Abrede gestellt).

Ein weiterer mglw. auch im obigen Kontext relevanter Gesichtspunkt war in jüngerer Zeit aufgetaucht, & zwar bzgl. der als rechtswidrig eingestuften seinerzeitigen Feuerwehrabgabe - allerdings anhand vglw. vager Aussagen, & auch Sichtung des BVerG-Urteils ergab nichts Konkretes - dass seinerzeitige freiwillige Zahler (die sich also nicht [in welcher Form?] zur Wehr gesetzt hatten) ihr Geld nicht zurückbekommen hatten, hätten, haben würden oder was immer.

Wäre es insofern nicht der Diskussion wert, ob bzw. auf welchem "institutionellen Level" z. B. eine vorsorgliche Rückforderung sogenannter "Rundfunkbeiträge" als wirksam denkbar wäre - bzw. ggf. überhaupt erst eine Verpflichtung der "Anstalt" zur Erstattung konstituieren könnte? Letzteres bezogen auf die Möglichkeit, dass eine denkbare Verfassungswidrigkeit allein - also ohne rechtzeitige individuelle Geltendmachung - als einen solchen Anspruch nicht begründend eingestuft werden könnte, schlicht, um ggf. die verdienten "Anstalten" vor dem GAU zu bewahren?


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v
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Verstehe ich das richtig? Ich soll mir einen Kopf machen, wie die obrigkeitshörigen Zahlschafe, die sich darauf verlassen, dass "die" (die bereits mehr oder weniger erfolgreich gegen den Beitrag kämpfen) den Beitrag schon irgendwann kippen werden, ihre gezahlten Beiträge zurück erhalten?

Interessanter fände ich eine Diskussion darüber, wie im Falle eines Falles die Urteile an den VGen "zurückgedreht" werden können und den Klägern der entstandene Schaden ersetzt wird.


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n
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Zitat
wie im Falle eines Falles die Urteile an den VGen "zurückgedreht" werden können und den Klägern der entstandene Schaden ersetzt wird.

Richtig! diese Frage gehört in jede Gerichtsverhandlung (und in das Protokoll aufgenommen!!)
Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig eingestuft wird, wie wird dann ein abweisendes Urteil zurückabgewickelt?


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Lieber @volkuhl,

um mit Deinem zweiten Statement anzufangen, wäre auch die dort aufgeworfene Frage m. E. garantiert ein in diesem Thread zu thematisierender Aspekt.

Was Deinen zu erahnenden Einwand unter Pos. 1 betrifft, würde ich die Frage tatsächlich mit "Ja" beantworten. Dafür gibt es Gründe:

Überlege Dir, mit wie wenigen Mitmenschen die Bewegung gegen die Abzocke des Bürgers mit dem "Rundfunkbeitrag" überhaupt angefangen hat. Wie denen seinerzeit ein Vogel gezeigt wurde (auch manchem Besucher). Das bedeutet verglichen mit heute, dass jetzt schon ein nicht kleiner Anteil von Beitragsgegnern a priori den ehemaligen Zahlern angehört. Wenn weiter ggw. tatsächlich erst 10 %  den Anstalten (bzw. deren Sonnenkönigen mit ihren sechsstelligen Gehältern) bzw. der Parteienoligarchie in Bezug auf "ihren" öffentlich-rechtlichen Rundfunk Kopfschmerzen bereiten, heisst das, dass ggw. noch etwa 90% von 40 Mio. blechen. Die Zahler - die je nachdem aber auch anders könnten - bilden also derzeit sowieso die weit überwiegende Mehrheit. Von denen leben die "Anstalten" und ihre Sonnenkönige. Die müssten unter Umständen ins Boot, statt diese - mit so etwas wie "Strafe-Muss-Sein"-Atttüde - draussen vor sich hinpaddeln und ggf. dann wieder klein beigeben zu lassen.

Was wiederum bedeutet

- dass zum einen viele erst so langsam (und auch aufgrund u. a. Deiner Vorarbeit) allmählich auf den Geschmack kommen, bzw. für sich Möglichkeiten entdecken, sich gegen die Abzocke zugunsten dieser kleinen Medien-Elite zu wehren. Ein fiktiver Besucher jedenfalls hat das auch in seinem eigenen Bekannten- / Kollegenkreis inwischen mehrfach erfahren und beobachten können.  Bezogen darauf hast Du schon immer Dir auch "für andere einen Kopf gemacht", das würdest Du in der aktuellen Sache also nicht erst ab jetzt machen.

- Was eventuelle Begründungen für den Sachverhalt, dass manche eben erst langsam wach werden angeht, würde jedenfalls der Besucher sich nicht das Recht herausnehmen, da eine Trennung zwischen Spreu und Weizen vornehmen und sich zu sagen wollen, haben doch bisher nicht mitgemacht, also sollen sie doch sehen wie sie klarkommen. Die nun quasi vor's Schienbein zu treten, wäre das insofern & im Sinne ergebnisorientierten Arbeitens als ein kluger Schachzug anzusehen? Zumal wenn man sich überlegt, dass ja durchaus das BVerfG hinter den Kulissen auch längst weichgekloppt worden sein könnte, also tatsächlich nur eine breite aussergerichtliche Handlungsweise den Unsinn des staatsfernen Staatsfunks in dieser Form abzustellen in der Lage wäre?

Zusammenfassend würde man mit entsprechenden Gedanken letztlich also auch für sich selber aktiv, wenn auch indirekt.


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Deinen Feststellungen @ lieber noGEZ99 schliessen sich bestimmt jede Menge fiktiver Besucher an...

..
Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig eingestuft wird, wie wird dann ein abweisendes Urteil zurückabgewickelt?

...wie auch Deine Frage manchen bewegen dürfte. Aber ob bzw. wie die Frage ggf. beantwortet wird, dürfte auch da weiterhin von der Masse abhängen, die sich gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag" wendet.

Hätte das BVerfG den Eindruck, die Frage interessiert keinen, dann würde es schlicht keine "Rückabwicklung" geben. Wenn aber schon der Herr Kirchhof höchstselbst in seinem Gutachten die "öffentliche Akzeptanz" des sogenannten "Rundfunkbeitrags"  als wichtiges Element einer Güterabwägung eingestuft hatte, dann werden derartige Erwägungen auch dem BVerfG nicht völlig fremd sein.

Insofern (auch noch mal an @vollkuhl :-)): Wenn sich keiner beklagt hätte, gäbe es die 150 Verfassungsbeschwerden gar nicht.  Und bei 500 Verfassungsbeschwerden käme bestimmt auch der größte ÖRR-Freund ins Nachdenken. Die können aber nur von den vielen kommen, die jetzt noch zahlen -  und bislang nur abends in die Matratze oder ins Kopfkissen beissen.


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Dein Ansinnen in allen Ehren, aber ich bin da raus...

Mir persönlich geht es nicht primär um die Bekämpfung der Nutznießer des Zwangsbeitrags, insofern ist mir das "Überleben" derer rundweg egal - solange ICH nicht zu deren Finanzierung beitragen muss.

Selbstverständlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er/sie den Kampf gegen den Rundfunkbeitrag aufnimmt. Dass sich nach wie vor neue Gesichter am runden Tisch einfinden, die ernsthaftes Interesse bekunden, bestätigt Deine Ansicht, dass das Ende der Fahnenstange bzgl. der Anzahl der Zwangsbeitragsgegner noch nicht erreicht ist. Das ist gut so und diese Menschen unterstütze ich gerne, so gut ich kann.

Im Falle einer "positiven" Entscheidung des BVerfG (in unserem Sinne), ist mir aber herzlich Egal, wie weiter mit den Anstalten verfahren wird und ob diese (gesponsort durch den Steuerzahler) in der Lage sind, die zu unrecht erhobenen Beiträge zurück zu zahlen. Ich gehe eher davon aus, dass die derzeitigen Nutznießer des Zwangsbeitrags eben NICHT in der Lage sein werden, die Beiträge zurück zu zahlen. Ergo werden die Länder mit Steuermitteln herangezogen und ich quasi über meine Steuern ein zweites Mal abgezockt...
So gesehen, habe ICH kein Interesse daran, den bisher Ängstlichen ihren Zwangsbeitrag zu erstatten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich habe mich einmal auf eine Formulierung in einem Steuerbescheid verlassen, die mit suggerierte, ich müsste keinen Einspruch einlegen, weil der Bescheid bezgl. mehrerer aufgeführten Punkte als vorläufig bezeichnet wurde. Ich habe nie einen lausigen Cent zurück bekommen. Insofern bin ich davon überzeugt, dass diejenigen, die die letzten 5 Jahre den sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt haben, nichts zurück erhalten werden. Das wird schon daran scheitern, dass die Finanzminister der Länder nicht die 40 Milliarden im Säckel haben, die nötig wären das zurück zu zahlen, was man sich widerrechtlich genommen hat. Zudem heisst es in §10(3) des sogn. RBStV:

Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Für die meisten Zahlungen gab und gibt es aber einen rechtlichen Grund, nämlich den bislang gültigen sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. dessen Umsetzung in jeweiliges Landesrecht. Die sogn. Beiträge der Jahre 2013 und 2014 sind zudem verjährt, außer bei denen, die sich dagegen wehren, das Geld behalten sie also unter allen Umständen. Ich schätze, dass man auch in den Fällen, in denen die Urteile rechtskräftig geworden sind, nicht eine Sekunde darüber nachdenken wird, den Betroffenen ggf. etwas zurück zu zahlen. Das trifft sicher auch die Gerichtskosten, die jeweils angefallen sind. Ich habe übrigens in meinen ganze Leben noch nie von der Rückabwicklung von Gerichtsurteilen gehört oder gelesen. Ich halte das für eine Erfindung der Richterin in Karlsruhe. Auch bei der sogn. Brennelementesteuer  wurde kein Urteil rückabgewickelt. Die Steuer wurde einfach nie rechtswirksam festgesetzt, weil sich die Energieversorger dagegen gewehrt und letztlich obsiegt haben. Hier aber klagt eine Minderheit gegen den sogn. Rundfunkbeitrag. Stellt das BVerfG tatsächlich fest, dass der sogn. Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, so werden davon allenfalls die profitieren, die selbst geklagt haben und deren Klage noch nicht entschieden ist.

Ich betone, dass m. E. dem BVerfG gar keine Wahl bleibt als die Verfassungswidrigkeit festzustellen. Das wird aber, auch davon bin ich überzeugt, nicht dazu führen, dass die Sender am Tag nach einem entsprechenden Urteil pleite wären und die Bürger nicht mehr zahlen müssten. Das BVerfG hat sich schon mehrfach als recht flexibel erwiesen, wenn es gilt lange Übergangsfristen einzuräumen, in denen ein als verfassungswidrig festgestellter Zustand fortbestehen konnte. Das würde voraussichtlich auch hier  der Fall sein. Gegen ein dann womöglich wieder verfassungswidriges neues Gesetz müsste man zudem wieder die Ochsentour starten.
Hier wurde schon sehr oft festgestellt, dass zwischen Politik, ÖR-Sender, Verwaltung und Gerichten eine Kumpanei besteht, die fast unmöglich zu knacken ist. Das ändert sich ja nicht dadurch, in dem ein paar Figuren in roten Kleidern ein partiell unangenehmes Urteil sprechen. Noch am gleichen Abend, an dem ein negatives Urteil über den sogn. Rundfunkbeitrag gefällt würde, werden sich Politiker aller Parteien zu Wort melden und bestätigen, dass sie unverbrüchlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen, dessen Zukunftssicherung allen sehr am Herzen liegt, weil "die ÖR-Sender sichern ja die Demokratie". Und schließlich hätte das Gericht ja die Bestandsgarantie noch einmal deutlich hervorgehoben. Die so zum wiederholten Male vergewaltigte "Demokratie" kommt zwar aus dem Schluchzen kaum noch 'raus, aber wen kümmert das? Die Intendanten praktisch aller Sender, die Sprecher in den Nachrichtensendungen, und sonst noch jeder, der meint er müsse dazu etwas sagen, vom Arbeitgeberverband bis zum DGB-Vorsitzenden, von den Kirchen bis zum Verband der Verleger, von Universitätsprofessoren bis zu Ex-Bundespräsidenten, sie alle werden betonen, dass die supertupper-guten Sender Deutschlands auch morgen für uns alle da sein werden und ihr irrsinnig wichtiges, tolles, notwendiges und unabhängiges Programm selbstverständlich weiter produzieren werden. Mit Fussball satt, Olympia, Karneval bis zum abwinken, Tatort, Helene Fischer und den Nachrichten über Trump und den Rest der Welt, den die Politik für wichtig hält.

Genau so wird es kommen, wenn, ja wenn das BVerfG den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt. Nun muss das Gericht nur noch liefern. Und genau daran krankt es ja. Mir kann keiner weismachen, die wüssten nicht seit mehr als 5 Jahren, dass dieser "Beitrag" nicht kompatibel mit der Verfassung ist. So weltfremd ist kein Richter, dass er die Diskussionen nicht schon im Vorfeld mitbekommen hat. Und so blöd sind die nicht, dass sie nicht wissen, dass die Gutachten zutreffen, die die Finger in die Wunde legen. Seit mehr als 5 Jahren wissen sie, dass eines Tages die Entscheidung fallen muss. Und seit Jahren denken sie vermutlich intensiv darüber nach, wie sie aus der Nummer raus kommen. Womöglich haben sie gehofft, es genügten kleine Korrekturen den "Beitrag" zu retten. Die Chance gab es ggf. noch 2013, als die Erregung über den manipulativen Charakter der Macher noch nicht solche Wellen geschlagen hatte. Aber das ist perdu, nun brennt die Hütte auch andernorts. Also ihr rote Robenträger, worauf wartet ihr? Darauf, dass in der Schweiz entschieden wurde? Auf das Ergebnis der Wahl in Bayern? Auf den gestrigen Tag?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 16:12 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
An Alle,

ich möchte es umdrehen: wir sollten uns Gedanken machen was wir tun können wenn das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag NICHT kippt - wenn also das BVerfGericht Plan A ist, was können wir nun schon vorbereiten für ein Plan B wenn Plan A nicht greift.

Gruß

Lieven


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

o
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Als einen Plan B23 schlug ich schon vor längerer Zeit vor, sich dann um eine Partizipation am öffentlichen Rundfunk zu bemühen.

Etwa, dass man sich als Normalbürger in einem regulären Auswahlverfahren für so einen warmen Posten im Rundfunkrat bewerben kann mit der Aussicht auf parlamentarische(?) Abende mit Kaviar und Anne Will oder so.

Oder dass, wie bei Zwangsmitgliedschaftsclubs (IHK, Krankenkasse, usw.) üblich, eine Vollversammlung installiert wird, die dann die wesentlichen Beschlüsse fasst.

Am Ende kann eine rundfunkliche Vollversammlung dann den öffentlichen Rundfunk von innen heraus abschaffen wegen Obsoletheit.

Man muss nicht schon wieder an die Kammerrebellen in Hamburch denken...


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Ich habe mich einmal auf eine Formulierung in einem Steuerbescheid verlassen, die mit suggerierte, ich müsste keinen Einspruch einlegen, weil der Bescheid bezgl. mehrerer aufgeführten Punkte als vorläufig bezeichnet wurde. Ich habe nie einen lausigen Cent zurück bekommen. Insofern bin ich davon überzeugt, dass diejenigen, die die letzten 5 Jahre den sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt haben, nichts zurück erhalten werden.

Vorläufigkeit gilt immer nur für den als vorläufig beschriebenen Sachverhalt. Diese läuft bis zur Aufhebung oder Änderung des Bescheides (also möglicherweise ewig). Ggf. kannst du die lausigen Cents also noch einfordern.
Die Rundfunkbescheide sind leider nicht vorläufig. Wären sie es, hätte ich nie geklagt. In meiner Verhandlung habe ich den Antrag gestellt, eine Vorläufigkeit in den Bescheid aufzunehmen und in Aussicht gestellt, meine Klage dann zurück zu ziehen. Hiergegen hat sich der NDR mit Händen und Füssen gewehrt. Meine Frage an den Richter, welcher Nachteil für den NDR daraus entsteht wenn man sich so sicher ist, dass das BVerfG grünes Licht gibt, konnte mir niemand beantworten.

Warum nicht grds. jeder F-bescheid des BS mit einer Vorläufigkeit versehen ist, darüber darf spekuliert werden (analog zur Vorläufigkeit hinsichtlich des SolZ in jedem ESt-Bescheid). Hierdurch würden die VG´s von den RF-Klagen entlastet werden und könnten sich Ihren Asylklagen widmen. Gleichzeitig hätte man die Möglichkeit, gezahlte Beiträge zurück zu fordern, wenn das BVerfG gegen die LRA´s entscheidet.


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Gleichzeitig hätte man die Möglichkeit, gezahlte Beiträge zurück zu fordern, wenn das BVerfG gegen die LRA´s entscheidet.

Da liegt der Hase beim Hund. Man will unter keinen Umständen in die Situation kommen etwas zurückzahlen zu müssen. Daher vermeidet man natürlich eine entsprechende (Selbst-)Verpflichtung. Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass diejenigen, die den sogn. Rundfunkbeitrag beschlossen haben, sich der Tatsache bewusst waren, dass sie eine verfassungswidrige Finanzierung verabschieden. Es ist ja nicht so, dass die Sender und Staatskanzleien/Regierungen nicht über juristische Fachleute verfügen. Immerhin zweifelte die damalige Thüringische Landesregierung im Herbst 2010 aus verfassungsrechtlichen Gründen an der neuen Abgabe, wobei sie sich auf ein umfangreiches Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhof bezog. Der Regierungssprecher Peter Zimmermann fürchtete laut Presseberichten die "problematische Nähe des geplanten Wohnungs-/ Betriebsstättenbeitrags zu einer Steuer" (1). Dass das Land Thüringen dennoch für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stimmte, ist m. E. kein Beleg dafür, dass die zuvor geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zutreffen oder gar ausgeräumt wurden, zumal die Bedenken sich explizit auf den Charakter einer Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe bezogen.

M. Boettcher

(1) siehe http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376-all.html


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Natürlich will man das nicht.
Das erstaunliche für mich war und ist, dass die Gerichte das Spiel mitspielen. Zum einen besteht die Gefahr, sich mit seinen Urteilen der Lächerlichkeit auszusetzen. Zum anderen nimmt man sehendes Auges Zusatzbelastungen, nämlich zahlreiche Verfahren und Urteile, in Kauf, statt schlank auszusetzen und den Ball ans BVerfG weiterzugeben.

Um aber wieder zum Thema zurück zu kommen: Nach meiner Überzeugung ist jeder gezahlte Euro verloren. Ohne wenn und aber.


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
??? Vorbereitung auf Rückforderung ??

HAHAHA... träumt mal weiter !!!

Das aber eine solche Diskussion erfolgt - angesichts der Tatsache dass noch nicht einmal ein Termin feststeht - ist m. E. n. ein lächerliches Wunschdenken...
Naja, auf der anderen Seite steht der Karnevall vor der Tür! "Allaf und Helau"

Bei meinem Termin war man noch nicht einmal bereit eine (nötige!) Aussetzung des Verfahrens zuzustimmen... Wie wissen warum...
Die Frage wer denn ggf. meinen Schaden dann ersetzen würde, konnte vom (unabhängigen) "Richter" ebenso nicht beantwortet werden!

Ebenso schließe ich mich Volkuhl an: was interessieren mich die Bürger die sich über die Abzocke ärgern, dennoch es dabei belassen um weiterhin abgezockt zu werden? Es ist davon auszugehen, dass der Beitrag nach der "Behandlung" abgeändert wird. Derjenige der glaubt, dass dadurch eine Rückforderung ansteht, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank... um es salopp auszudrücken!

Der Beitrag bleibt bestehen! Die bekommen ihr Geld! Auch nach der Abänderung! Nur eben in abgeänderter Form und etwas besser mit der Verfassung vereinbart...
 
Rückforderung? Gez noch?


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@118AO: es wäre ggf. interessant, wenn man eine "Schadensbilanz" aufstellen könnte. Wobei ich nicht allein die Steuern auf Wohnen meine, sondern auch den Aufwand, der mit jedem Schreiben an einen Bürger verbunden ist, den vielen Klagen und der Zeit, die dafür vom Kläger, Anwälten, Gerichten usw. aufgewendet wurde, den Gerichtskosten. Und nicht zuletzt den Schaden, was die Glaubwürdigkeit und Reputation von Verwaltungsgerichten betrifft. Die VG sind m. E. völlig unten durch und erkennbar ungeeignet Streit zwischen Bürger und Staat unvoreingenommen zu analysieren, zu bewerten und zu schlichten. Politik und Macher in den Sendern tragen zum Schaden bei , den man angesichts des Stellenwertes, den vor allem die Politiker dem ÖR-Rundfunk beimessen, folgerichtig als Schaden an der Gesellschaft betrachten muss.

Es könnte jetzt noch die Beschädigung des BVerfG hinzu kommen. Bzw. eigentlich wird sichtbar, dass das BVerfG schnarch-langsam agiert. Vor ca. einem Jahr wurde eine Entscheidung angekündigt, bis heute steht kein Termin. Das ist erbärmlich angesichts der Tatsache, dass dem BVerfG der Streit um die Rundfunkfinanzierung durchaus bekannt ist. Und sicher hat man die Urteile des BVerwG aus 2016 gelesen, auch schon fast 2 Jahre her. Das die Urteile nicht das 'Gelbe vom Ei' sind, ist bekannt. M. E. spielt man in Karlsruhe auf Zeit. Es könnte sein, dass man sich verrechnet. Sollten die Schweizer die Rundfunkfinanzierung kippen oder nur knapp bestätigen, wird es irgendwann auch für den ÖR-Rundfunk in Deutschland eng. Würde man eine bundesweite Kampagne wie in der Schweiz bekannt machen, man könnte einiges erreichen. Wobei es hier nicht um eine Abstimmung gehen würde, sondern um eine systematische, massenhafte Zahlungsverweigerung. Schon eine Verdoppelung derjenigen, die nicht mehr zahlen, und eine Flut von Klagen, würden den Betrieb von BS und Gerichten massiv betreffen. Spätestens bei jährlich mehr als 100 Mio Mahnschreiben des BS wird die Legitimationskrise der Anstalten unübersehbar.  Und wenn erst einmal eine Landesregierung über die Höhe des Rundfunkbeitrags zu scheitern droht, wird die Politiker die schiere Angst erfassen. Klingt vielleicht utopisch, aber ich denke, dass man Widerstand gegen den sogn. Rundfunkbeitrag leichter organisieren kann, als den gegen irgend ein anderes politisches Vorhaben.

Der Profät Di Abolo hat recht: auch jetzt lohnt es noch die Zahlungen an den Rundfunk sofort einzustellen. Die Konsequenzen sind überschaubar, die ersten Monate passiert sogar rein gar nichts. Zwei Erinnerungen kann man locker in die Tonne treten, dem Festsetzungsbescheid wiedersprechen. Das kostet eine Briefmarke und maximal 8 € Säumnisgebühr. Klage einzureichen kostet eine weitere Briefmarke. Das Gute: man kann jederzeit den Widerstand abbrechen. Mehr als die investierten Briefmarken kostet das nicht. Für 8 € nicht gezahlte Versäumnisgebühr setzen die LRA keinen GV in Marsch. Also: worauf noch warten?

M. Boettcher


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  • This is the way!
Guten Tag X!

Handelsblatt: EuGH erweitert Richter-Haftung für fehlerhafte Urteile, link:

http://www.handelsblatt.com/archiv/offensichtlich-falscher-umgang-mit-europarecht-kann-zivilrechtliche-haftung-ausloesen-eugh-erweitert-richter-haftung-fuer-fehlerhafte-urteile/2278338.html

EuGH Rechtssache C-224/01, Urteil vom 20. September 2003, link:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=48649&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

BGH, BVerwG, VG´s und OVG´s! Schon an UNS GEZahlt? Hihihi!

Zum Thema: Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes geht es hier lang:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html

Das BVerfG entscheidet gerade ohne das wahre Ausmaß zu kennen!

Vollautomatische digitale staatsfremde Verwaltung!
ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservus: Nuts?

Jetzt kommen die mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf "die Idee" mit den staatlichen Beihilfen!?!
Daran und an vieles andere hätten die Länderkönige_innen mal vorher denken müssen!

Wir sind hier noch lange nicht fertig!


An alle!
Stellt sofort die GEZahlungen ein!


Rechtssprechung und Gesetzgebung auf Zuruf der ... piep ... piep ... (zensiert) ARD/ZDF Lobby!
Ein derart unschlüssiges rechtliches Gesamtkonzept ist eine bodenlose Frechheit!!!!
Das ist hier noch lange nicht vorbei!
Digital durch jede Wohnung marschieren!!! Das Demokratieprinzip mit Füßen treten!

Über die Schwächsten der Gesellschaft rüberrollen!!! Massen-VolX-streckungen!!!

Vor Gericht das VolX wie Rotz am Ärmel behandeln!
Vergesst das ALLE nicht! Niemals!

Davor hätten uns ARD und ZDF schützen müssen! Die ganze Spitze und alle die daran mitgewirkt haben gehören gefeuert!

 >:(

Ey DU! Come to the bright side of life! Join the GEZ-Boykott-Forum!
Hier wird rechtlich heimGEZahlt und über die Wiederaufnahme der Verfahren nachgedacht!

Der verfahrensbeendende Beschluss – und das Wiederaufnahmeverfahren, Rechtslupe, link:

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/der-beschluss-wiederaufnahmeverfahren-3110775


:)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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