Es scheint die rückwirkende Befreiung hat funktioniert. Herr X´s ang. Schulden haben sich somit reduziert. Wg. eines Fehlers des JC der einen kompl. Zeitraum falsch berechnete und X deshalb kein rechtsgültiger ALG2 Bescheid dafür vorliegt, konnte X dafür keine Befreiung beantragen.
X hatte einen schriftlichen, termingerechten, berechtigten Widerspruch dagegen beim JC eingelegt, diesem wurde nach mittlerweile fast 4 (!) Monaten noch nicht schriftlich beschieden (nur oberflächliche mündliche Aussage einer Art Teamleiterin!).....auch dem mittlerweile eingeschalteten Rechtsschutz scheint es bisher nicht gelungen, dem Jobcenter eine schriftliche verbindliche Antwort zu entlocken.-
...wenn nun der "Rundfunk" wieder einmal beim armen Herrn X pfänden will, kann er die Vollstreckungsstelle dann an das JC verweisen, dass sie dort das Geld für fraglichen Zeitraum eintreiben?
Edit, der BS des WDR hat X auch eine recht übersichtliche Aufstellung geschickt aus der die ang. noch geschuldeten Zeiträume, sowie die "befreiten" hervorgehen. Dafür ein Lob - allerdings werden dort über 30,- ang. "Verzugszinsen / Mahngebühren" erwähnt, was sogar wenn Forderung berechtigt wäre, ziemlich hoch erscheint.