@Crustinho
Widerspruchsbescheid 18.03.2017, die Klage sollte innerhalb von einem Monat beim VG sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Zudem könnte es passieren, dass das Einschreiben nicht mehr pünktlich ankommt, deswegen würde eine Person X, es in so einem knappen Fall zusätzlich faxen. Zumindest die wichtigsten Daten und Unterschreiben nicht vergessen. Das Fax sollte zur Sicherheit vor dem 19.04. raus gehen.
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Wenn keine Forderungen für einen möglicherweise verjährten Zeitraum erhoben wurden, dann würde eine Person X dazu erst etwas schreiben, wenn so eine Forderung bekannt würde.
Sollte eine Vollstreckung ohne Bekanntgabe erfolgen auch auf Zeiträume, welche verjährt seien und dort keine Bescheide bekannt sind, dann würde Person X Verjährung anzeigen und auch gegen die Vollstreckung vorgehen, insbesondere dann, wenn die Gegenseite behaupten würde, dass Titel vorhanden seien, welche vermeintlich in der Vergangenheit versendet wurden.
Anders sieht es nur aus, wenn die Bescheide für verjährte Zeiten erstmalig jetzt zugeschickt und tatsächlich bekannt gegeben würden. Hier gibt es zwei verschiedene Rechtsmeinungen, im ersten Fall, wo der "Behörde" der Umstand der "Beitragspflicht" bekannt war, aber die Forderungen nicht erhoben wurden wird von Verjährung ausgegangen. Im anderen Fall wenn der Umstand der "Beitragspflicht" erst später bekannt wurde, dann ist die zweite Rechtsmeinung, dass die Verjährungsfrist erst mit diesen Zeitpunkt beginnt, so dass es passieren könnte, dass eine Forderung nicht verjährt sei.
Bisher ist Person X zu dieser unterschiedlichen Sichtweise noch keine abschließende Entscheidung usw. bekannt, es kommt damit wohl immer auf den Einzelfall an.
Ausgehend vom ersten Meldedatenabgleich müssten je nach Übertragungsdatum das Wissen um 2013 bis 2014 um Forderungen zu stellen bekannt gewesen sein. So dass davon ausgegangen werden könne, dass alles bis 2013 verjährt sei. Das jedoch hinderte "Behörden" nicht auch ältere Forderungen geltend zu machen. Das war der Fall, falls durch den Meldedatenabgleich Personen (also nicht beitragspflichtige Wohnungen) wieder entdeckt wurden und Ihnen Schreiben zugingen, dass Sie in der Vergangenheit nicht erreichbar waren und jetzt bitteschön bis zum letzten Kontakt nachzahlen sollten. Dazu gibt es im Forum ein eigenes Thema. Teilweise wurden dieses Sachen fallen gelassen, je nach Reaktion der betroffenen Person.