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  • VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr: 06. Februar 2018

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr  (Gelesen 8246 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlungen

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dienstag, 06.02.18

ab 9.30 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

1. Verhandlung um  9.30 Uhr

2. Verhandlung um 10.30 Uhr

3. Verhandlung um 11.30 Uhr

Besondere Anmerkung von mir:
Verhandlungszeit immer für eine Stunde uuuunnnddd

jetzt kommst:

jeweils vor der gesamten Kammer!!

Vorsitzender Richter, zwei weitere Richter und 2 ehrenamtliche Richter!

Na dann, allmählich kommt Aktion in diese Termine!

(so viel ich weiß, wurde dies nicht gefordert)

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Karlsruhe/@49.0128105,8.3842744,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc3f46ab90c6f5f41?sa=X&ved=0ahUKEwjz9cKc7cbSAhVMSZoKHSM4CPIQ_BIIaTAN


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2018, 20:26 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
@karlsruhe   zunächst Glückwunsch zu Deinem 4.444 Posting

hast nähere Info´s über Kläger ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 09:57 von karlsruhe«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nähere Informationen zu Kläger und Inhalt der Verhandlungen kommenden Dienstag am Runden Tisch in Karlsruhe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 09:57 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 3
Hallo, hier im Forum!
Hab mich in der Vergangenheit fleißig bedient an Argumentationen....
Herzlichen Dank an ALLE Mitstreiter.

Person W hat Termin um 09:30 Uhr
Klage (formal) wurde am 14.10.2015 eingereicht.
Klagebegründung (ausführlich) 29 Seiten, + 13 Seiten Anlage am 17.11.2015
Dann Schreiben vom VG Karlsruhe 26.09.2016: "der Rechtsstreit dürfte ausgeschrieben... und eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich sein..."
Person W hat natürlich nicht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.

Jetzt gilt es, sich noch weiter zu präparieren.
Ist in der letzten Zeit doch etwas in Bewegung gekommen.
Person W wird ergänzende Stellungnahme einreichen.
 :)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat
Am 06.02. läd Richterin N. und ihre gesamte 8. Kammer zur Kammervorstellung ab 9.30 Uhr ein.
Viele kennen die Richterin aus meiner Verhandlung vom 30.05.2017 und zwei Mitstreiterinnen aus der Verhandlung vom 25.10.2016.
Das Schauspiel besteht aus 3 Akten, 10.30 Uhr und 11.30 Uhr. Die Kläger sind uns bekannt.

Anmerkung:
das "meiner" bezieht sich nicht auf mich, sondern ich stelle nur die Benachrichtigung eines eifrigen Mitstreiters ein :)



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wünsche dann mal gutes Gelingen!!

Bitte bedenken und einbringen:

vor Ort immerhin über 150 Verfassungsbeschwerden beim
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe anhängig!!


Also mal einen Steinwurf entfernt.

Kann leider selber nicht teilnehmen.

Von mir aus gutes Gelingen, es ist angerichtet!! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2018, 23:11 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n
  • Beiträge: 1.456
Und bitte immer fragen:
Wie wird ein eventuell abweisendes Urteil rückabgewickelt, wenn das BVerfG auf nicht verfassungsgemäss entscheidet? Wie werde ich entschädigt?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
JOO gutes Stichwort:

RÜCKABWICKLUNG!!!!!

wollen wir mal nicht aus den Augen verlieren!! 8)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2018, 00:06 von seppl«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H
  • Beiträge: 1
Hallo an alle ich wolte heute dabei sein, und den Gericht angerufen, die 8 kamma hat nur am 27.03  drei Termine wg. rundfunk. Gibt es was neues zu den Terminen oder umsonst Urlaub genomen ?

P.S am telefon: "wir wissen nichts über heutige verhandlungen wg. rundfunkbeitrag"


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die in der Überschrift genannten Verhandlungen sind heute angesetzt und finden statt,
zumindest ist nichts gegenteiliges bekannt.


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s
  • Beiträge: 236
und wie wars?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 691
Ja, mich interessiert das auch brennend! Also - wie war es während der Verhandlung?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Am Verhandlungstag waren drei Verhandlungen angesetzt, der dritte und letzte Kläger ist nicht erschienen.

Die erste Verhandlung startete um 9.30 Uhr.
Es hat sich die gesamte Kammer, drei Berufsrichter/-innen und zwei ehrenamtliche Richter-/innen vorgestellt.
Das Gericht prüft die Anwesenheit, Kläger und Vertreter der Beklagten Rundfunkanstalt waren anwesend.
Auf den zusammenfassenden Sachverhalt der Berichterstatterin wurde vom Kläger nicht verzichtet.
Die Berichterstatterin verlas die wesentlichen Punkte (Bescheide etc.) des Verfahrens und die wesentlichen Punkte der Klagebegründung.
Das Gericht bespricht mit dem Kläger den Antrag seiner Klage. Der Kläger hat nicht nur eine Ablehnung der Bescheide beantragt, sondern auch einen "Feststellungsantrag" gestellt.
Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass ein "Feststellungsantrag" nicht notwendig sei, da sich dieser eigentlich schon inhaltlich in seinem "Ablehnungsantrag" enthalten sei.
Der Kläger hat sich entschieden keinen "Feststellungsantrag" zu stellen.
Der Kläger bekam das Wort und hat diverse Rechtsgründe und Rechtsfragen zu den Themen vorgetragen, die man im Forum als allgemein bekannt, entsprechende früheren Verhandlungen nachlesen kann.
Das Gericht weist darauf hin, dass man als Kläger auch schon vor der mündlichen Verhandlung seinen Schriftsatz mit Rechtsgründe und Rechtsfragen abgeben kann, damit sich das Gericht auf die Fragen besser vorbereiten kann. Jedoch ist es zulässig seinen Schriftsatz auch in der Verhandlung abzugeben. Das Gericht fragt den Kläger ob er noch weiteren Schriftsatz abgeben möchte und ob er noch weitere Rechtsfragen habe.

Der Kläger diskutierte eingehend mit dem Gericht das Thema Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO.
Das Gericht sieht keine Aussetzung des Verfahrens vor und wird daran festhalten. Jedoch kann der Kläger seine Antrag auf Aussetzung abgeben, das Gericht wird sich dazu im Urteil äußern.

Der Kläger erwähnt, dass sein Vermieter, der auch in der Wohnung wohnen würde, beiläufig erwähnt habe, dass er auch  Rundfunkbeitrag bezahlen würde.

Durch diese Aussage veränderte sich die komplette  Verhandlung, da es gilt: "Eine Wohnung, ein Beitrag".

Das Gericht beschloss die Verhandlung zu unterbrechen, damit die Gegenpartei in der Verhandlungspause telefonisch prüfen konnte, ob der "Mitbewohner" unter der angegebenen Adresse bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt. Die "Datenrecherche" hat allerdings ergeben, dass der "Mitbewohner" unter der angegebenen Adresse wohl doch keinen Rundfunkbeitrag bezahlt.

Somit hat sich für das Gericht wieder der Ausgangszustand der Verhandlung ergeben und bat den Kläger weitere Rechtsfragen zu stellen oder weitere Dokumente abzugeben.

Der Kläger legte dem Gericht seinen "unbedingten" Beweisantrag zur mobilen Nutzung und Verbreitungsgrad neuartiger Rundfunkempfangsgeräte.

Das Gericht belehrte (im positiven Sinne) den Kläger und die acht Zuschauer dahingehend, dass selbst studierte Juristen oft die Begriffe "unbedingt" und "bedingt" nicht verstehen oder nicht kennen.

Über einen "unbedingten" Beweisantrag muss in der Verhandlung (jetzt) entschieden werden, d.h. eine Ablehnung muss in der Verhandlung begründet werden.
Über einen "bedingten" Beweisantrag muss erst im Urteil entschieden werden, sofern dieser abgeleht wird.
Wird einem Beweisantrag stattgegeben, wird eine neue Verhandlung einberufen.

Das Gericht schlug dem Kläger vor, seinen Beweisantrag in einen "bedingten" zu ändern, damit das Gericht die nächsten Tage nutzten kann, um sich mit dem Beweisantrag näher beschäftigen zu können.

Der Kläger stimmte dem Änderungswunsch des Gerichtes zu.

Damit waren für den Kläger und das Gericht alle Rechtsfragen und Rechtsgründe angesprochen und mit Zustimmung aller Beteiligten wurde die Verhandlung beendet.

Auf das Ergebnis des Beweisantrages darf man gespannt sein.



Die zweite Verhandlung lief entsprechend, da die Klägerin im Publikum bereits seit der ersten Verhandlung anwesend war.
Somit war der Klägerin das Gericht und die bereits aufgeführten Themen bekannt.
Auch die Klägerin gab wieder Dokumente zur Klagebegründung und Antrag auf Aussetzung ab.
Die alleinerziehende Klägerin gab an, unterhalb der Vollstreckungsgrenze zu sein, somit bestünde bei ihr keine erfolgreiche Vollstreckungsmöglichkeit. Sie hat nur Angst vor einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, und der Erfahrung, dass sie im Falle z.B. beim Kauf einer notwendig benötigten Waschmaschine, plötzlich keine Maschine auf Raten oder finanziert kaufen könne.

Der Beklagte weist die Klägerin darauf hin, ihre eingeschränkte finanzielle Situation der Rundfunkanstalt mitzuteilen, z.B. in der Form eines Befreiungsantrages.

Auch das Gericht weist die Klägerin und das Publikum darauf hin, dass es anzuraten wäre, immer einen Befreiungsantrag zu stellen.

Ebenso weiste das Gericht wörtlich darauf hin:
"Eine Klage auf einen Befreiungsantrag ist gerichtsgebührenfrei!"

Hierzu meinte das Gericht auch, dass das Thema "Härtefall" ein Thema sein könnte, worüber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch zu entscheiden hat.

Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Das heißt, auch wenn sich das BVerfG gegen den Zwangsbeitrag entscheidet, sind bisher gezahlte Beiträge futsch und Forderungen nach abgelehnter Klage bleiben vollstreckbar. Lediglich Forderungen in aktuelle Klagen, die während der Entscheidung des BVerfG anstehen, sind dann nicht mehr rechts- oder bestandskräftig.

Anmerkung:
Dies könnte auch ein Grund für die Ablehnung der Aussetzung und eine beschleunigte Aktivität bei den VGs in der Ablehnung von Klagen sein...  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 23:33 von Bürger«
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n
  • Beiträge: 1.456
Danke für den Bericht!! Das ist sehr hilfreich!!

Zitat
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Die logische Folge ist doch dann wie bei den Steuerbescheiden, dass in den Festsetzungsbescheid ein Vorbehalt rein muss.

Kann man das Gericht nicht darauf festnageln:
Entweder Aussetzung nach  § 94 VwGO oder Vorbehalt im Festsetzungsbescheid?

So als Anregung für die Mitleser und die nächsten Klagen.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema, ein Gericht „festnageln“ zu wollen, in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr“.
Es ist zu erwarten, dass sich ein Gericht nicht unbedingt "festnageln" lässt.  ;)
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 23:34 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

S
  • Beiträge: 403
Schon merkwürdig. Das gleiche VG äußerte sich in einer Verhandlung am 30.05.17 noch wie folgt:

Zitat
[...]
Wenn Karlsruhe entscheidet, muss halt gegebenenfalls rückabgewickelt werden.
[...]

Siehe hierzu:
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg148126.html#msg148126

Und gestern nun entgegengesetzt:

Zitat
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

D.h. der Kläger in der Verhandlung am 30.05.17 wurde vom VG getäuscht.  Alternative Fakten? :-\

Jedenfalls gut, dass wir jetzt Klarheit bzgl. einer angeblichen Rückabwicklung aufgrund eines entsprechenden Entscheids des BVerfG haben. Danke für die Berichterstattung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 23:35 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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