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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 11. Januar 2018, 23:45

Titel: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 11. Januar 2018, 23:45
Verhandlungen

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dienstag, 06.02.18

ab 9.30 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

1. Verhandlung um  9.30 Uhr

2. Verhandlung um 10.30 Uhr

3. Verhandlung um 11.30 Uhr

Besondere Anmerkung von mir:
Verhandlungszeit immer für eine Stunde uuuunnnddd

jetzt kommst:

jeweils vor der gesamten Kammer!!

Vorsitzender Richter, zwei weitere Richter und 2 ehrenamtliche Richter!

Na dann, allmählich kommt Aktion in diese Termine!

(so viel ich weiß, wurde dies nicht gefordert)

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Karlsruhe/@49.0128105,8.3842744,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc3f46ab90c6f5f41?sa=X&ved=0ahUKEwjz9cKc7cbSAhVMSZoKHSM4CPIQ_BIIaTAN
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: FKupp am 13. Januar 2018, 22:34
@karlsruhe   zunächst Glückwunsch zu Deinem 4.444 Posting

hast nähere Info´s über Kläger ?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 14. Januar 2018, 16:39
Nähere Informationen zu Kläger und Inhalt der Verhandlungen kommenden Dienstag am Runden Tisch in Karlsruhe.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: nawaros am 17. Januar 2018, 20:59
Hallo, hier im Forum!
Hab mich in der Vergangenheit fleißig bedient an Argumentationen....
Herzlichen Dank an ALLE Mitstreiter.

Person W hat Termin um 09:30 Uhr
Klage (formal) wurde am 14.10.2015 eingereicht.
Klagebegründung (ausführlich) 29 Seiten, + 13 Seiten Anlage am 17.11.2015
Dann Schreiben vom VG Karlsruhe 26.09.2016: "der Rechtsstreit dürfte ausgeschrieben... und eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich sein..."
Person W hat natürlich nicht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.

Jetzt gilt es, sich noch weiter zu präparieren.
Ist in der letzten Zeit doch etwas in Bewegung gekommen.
Person W wird ergänzende Stellungnahme einreichen.
 :)
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 20. Januar 2018, 09:55
Zitat
Am 06.02. läd Richterin N. und ihre gesamte 8. Kammer zur Kammervorstellung ab 9.30 Uhr ein.
Viele kennen die Richterin aus meiner Verhandlung vom 30.05.2017 und zwei Mitstreiterinnen aus der Verhandlung vom 25.10.2016.
Das Schauspiel besteht aus 3 Akten, 10.30 Uhr und 11.30 Uhr. Die Kläger sind uns bekannt.

Anmerkung:
das "meiner" bezieht sich nicht auf mich, sondern ich stelle nur die Benachrichtigung eines eifrigen Mitstreiters ein :)

Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 05. Februar 2018, 20:31
Wünsche dann mal gutes Gelingen!!

Bitte bedenken und einbringen:

vor Ort immerhin über 150 Verfassungsbeschwerden beim
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe anhängig!!


Also mal einen Steinwurf entfernt.

Kann leider selber nicht teilnehmen.

Von mir aus gutes Gelingen, es ist angerichtet!! 8)
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 05. Februar 2018, 22:56
Und bitte immer fragen:
Wie wird ein eventuell abweisendes Urteil rückabgewickelt, wenn das BVerfG auf nicht verfassungsgemäss entscheidet? Wie werde ich entschädigt?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 05. Februar 2018, 23:06
JOO gutes Stichwort:

RÜCKABWICKLUNG!!!!!

wollen wir mal nicht aus den Augen verlieren!! 8)

Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Hiurikas am 06. Februar 2018, 07:56
Hallo an alle ich wolte heute dabei sein, und den Gericht angerufen, die 8 kamma hat nur am 27.03  drei Termine wg. rundfunk. Gibt es was neues zu den Terminen oder umsonst Urlaub genomen ?

P.S am telefon: "wir wissen nichts über heutige verhandlungen wg. rundfunkbeitrag"
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 06. Februar 2018, 08:17
Die in der Überschrift genannten Verhandlungen sind heute angesetzt und finden statt,
zumindest ist nichts gegenteiliges bekannt.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: samson_braun am 06. Februar 2018, 18:39
und wie wars?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Mork vom Ork am 07. Februar 2018, 11:12
Ja, mich interessiert das auch brennend! Also - wie war es während der Verhandlung?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 07. Februar 2018, 16:51
Am Verhandlungstag waren drei Verhandlungen angesetzt, der dritte und letzte Kläger ist nicht erschienen.

Die erste Verhandlung startete um 9.30 Uhr.
Es hat sich die gesamte Kammer, drei Berufsrichter/-innen und zwei ehrenamtliche Richter-/innen vorgestellt.
Das Gericht prüft die Anwesenheit, Kläger und Vertreter der Beklagten Rundfunkanstalt waren anwesend.
Auf den zusammenfassenden Sachverhalt der Berichterstatterin wurde vom Kläger nicht verzichtet.
Die Berichterstatterin verlas die wesentlichen Punkte (Bescheide etc.) des Verfahrens und die wesentlichen Punkte der Klagebegründung.
Das Gericht bespricht mit dem Kläger den Antrag seiner Klage. Der Kläger hat nicht nur eine Ablehnung der Bescheide beantragt, sondern auch einen "Feststellungsantrag" gestellt.
Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass ein "Feststellungsantrag" nicht notwendig sei, da sich dieser eigentlich schon inhaltlich in seinem "Ablehnungsantrag" enthalten sei.
Der Kläger hat sich entschieden keinen "Feststellungsantrag" zu stellen.
Der Kläger bekam das Wort und hat diverse Rechtsgründe und Rechtsfragen zu den Themen vorgetragen, die man im Forum als allgemein bekannt, entsprechende früheren Verhandlungen nachlesen kann.
Das Gericht weist darauf hin, dass man als Kläger auch schon vor der mündlichen Verhandlung seinen Schriftsatz mit Rechtsgründe und Rechtsfragen abgeben kann, damit sich das Gericht auf die Fragen besser vorbereiten kann. Jedoch ist es zulässig seinen Schriftsatz auch in der Verhandlung abzugeben. Das Gericht fragt den Kläger ob er noch weiteren Schriftsatz abgeben möchte und ob er noch weitere Rechtsfragen habe.

Der Kläger diskutierte eingehend mit dem Gericht das Thema Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO.
Das Gericht sieht keine Aussetzung des Verfahrens vor und wird daran festhalten. Jedoch kann der Kläger seine Antrag auf Aussetzung abgeben, das Gericht wird sich dazu im Urteil äußern.

Der Kläger erwähnt, dass sein Vermieter, der auch in der Wohnung wohnen würde, beiläufig erwähnt habe, dass er auch  Rundfunkbeitrag bezahlen würde.

Durch diese Aussage veränderte sich die komplette  Verhandlung, da es gilt: "Eine Wohnung, ein Beitrag".

Das Gericht beschloss die Verhandlung zu unterbrechen, damit die Gegenpartei in der Verhandlungspause telefonisch prüfen konnte, ob der "Mitbewohner" unter der angegebenen Adresse bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt. Die "Datenrecherche" hat allerdings ergeben, dass der "Mitbewohner" unter der angegebenen Adresse wohl doch keinen Rundfunkbeitrag bezahlt.

Somit hat sich für das Gericht wieder der Ausgangszustand der Verhandlung ergeben und bat den Kläger weitere Rechtsfragen zu stellen oder weitere Dokumente abzugeben.

Der Kläger legte dem Gericht seinen "unbedingten" Beweisantrag zur mobilen Nutzung und Verbreitungsgrad neuartiger Rundfunkempfangsgeräte.

Das Gericht belehrte (im positiven Sinne) den Kläger und die acht Zuschauer dahingehend, dass selbst studierte Juristen oft die Begriffe "unbedingt" und "bedingt" nicht verstehen oder nicht kennen.

Über einen "unbedingten" Beweisantrag muss in der Verhandlung (jetzt) entschieden werden, d.h. eine Ablehnung muss in der Verhandlung begründet werden.
Über einen "bedingten" Beweisantrag muss erst im Urteil entschieden werden, sofern dieser abgeleht wird.
Wird einem Beweisantrag stattgegeben, wird eine neue Verhandlung einberufen.

Das Gericht schlug dem Kläger vor, seinen Beweisantrag in einen "bedingten" zu ändern, damit das Gericht die nächsten Tage nutzten kann, um sich mit dem Beweisantrag näher beschäftigen zu können.

Der Kläger stimmte dem Änderungswunsch des Gerichtes zu.

Damit waren für den Kläger und das Gericht alle Rechtsfragen und Rechtsgründe angesprochen und mit Zustimmung aller Beteiligten wurde die Verhandlung beendet.

Auf das Ergebnis des Beweisantrages darf man gespannt sein.



Die zweite Verhandlung lief entsprechend, da die Klägerin im Publikum bereits seit der ersten Verhandlung anwesend war.
Somit war der Klägerin das Gericht und die bereits aufgeführten Themen bekannt.
Auch die Klägerin gab wieder Dokumente zur Klagebegründung und Antrag auf Aussetzung ab.
Die alleinerziehende Klägerin gab an, unterhalb der Vollstreckungsgrenze zu sein, somit bestünde bei ihr keine erfolgreiche Vollstreckungsmöglichkeit. Sie hat nur Angst vor einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, und der Erfahrung, dass sie im Falle z.B. beim Kauf einer notwendig benötigten Waschmaschine, plötzlich keine Maschine auf Raten oder finanziert kaufen könne.

Der Beklagte weist die Klägerin darauf hin, ihre eingeschränkte finanzielle Situation der Rundfunkanstalt mitzuteilen, z.B. in der Form eines Befreiungsantrages.

Auch das Gericht weist die Klägerin und das Publikum darauf hin, dass es anzuraten wäre, immer einen Befreiungsantrag zu stellen.

Ebenso weiste das Gericht wörtlich darauf hin:
"Eine Klage auf einen Befreiungsantrag ist gerichtsgebührenfrei!"

Hierzu meinte das Gericht auch, dass das Thema "Härtefall" ein Thema sein könnte, worüber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch zu entscheiden hat.

Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Das heißt, auch wenn sich das BVerfG gegen den Zwangsbeitrag entscheidet, sind bisher gezahlte Beiträge futsch und Forderungen nach abgelehnter Klage bleiben vollstreckbar. Lediglich Forderungen in aktuelle Klagen, die während der Entscheidung des BVerfG anstehen, sind dann nicht mehr rechts- oder bestandskräftig.

Anmerkung:
Dies könnte auch ein Grund für die Ablehnung der Aussetzung und eine beschleunigte Aktivität bei den VGs in der Ablehnung von Klagen sein...  ;)
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 07. Februar 2018, 17:21
Danke für den Bericht!! Das ist sehr hilfreich!!

Zitat
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Die logische Folge ist doch dann wie bei den Steuerbescheiden, dass in den Festsetzungsbescheid ein Vorbehalt rein muss.

Kann man das Gericht nicht darauf festnageln:
Entweder Aussetzung nach  § 94 VwGO oder Vorbehalt im Festsetzungsbescheid?

So als Anregung für die Mitleser und die nächsten Klagen.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema, ein Gericht „festnageln“ zu wollen, in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr“.
Es ist zu erwarten, dass sich ein Gericht nicht unbedingt "festnageln" lässt.  ;)
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Shuzi am 07. Februar 2018, 18:15
Schon merkwürdig. Das gleiche VG äußerte sich in einer Verhandlung am 30.05.17 noch wie folgt:

Zitat
[...]
Wenn Karlsruhe entscheidet, muss halt gegebenenfalls rückabgewickelt werden.
[...]

Siehe hierzu:
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg148126.html#msg148126

Und gestern nun entgegengesetzt:

Zitat
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

D.h. der Kläger in der Verhandlung am 30.05.17 wurde vom VG getäuscht.  Alternative Fakten? :-\

Jedenfalls gut, dass wir jetzt Klarheit bzgl. einer angeblichen Rückabwicklung aufgrund eines entsprechenden Entscheids des BVerfG haben. Danke für die Berichterstattung.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 07. Februar 2018, 18:29
Die aktuelle Erklärung vom  Di. 06.02.18 zum Thema Rückabwicklung hat das Publikum der Verhandlung auch überrascht, ging es doch gemäß der Erklärung vom 30.05.17 von einer mehr oder weniger "automatischen" Rückabwicklung aller bereits bezahlter und geforderten Zwangsbeiträge aus.

Möglicherweise sollte das Thema in zukünftigen Verhandlungen weiter angesprochen werden.

Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: faust am 07. Februar 2018, 21:22
... zwei Dinge zur "Rückabwicklung":

Erstens wissen die es offensichtlich selber (noch) nicht, die gucken genauso in die Luft wie wir.

Zweitens gibt es jetzt zwei nachweislich verschiedene Aussagen von ein und demselben Gericht - wie geil ist das denn !?

Stichwort: "Einheitliche Rechtsprechung" - das ist (im Henneckeschen Sinne) wohl (wenn es denn überhaupt noch eines weiteren bedürfte) ein weiterer Sargnagel für die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dranbleiben!
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 07. Februar 2018, 21:58
Zitat: Markus KA
aus der Verhandlung VG Karlsruhe, 30.05.17
Zitat
Das Thema Rückabwicklung war tatsächlich so gemeint, wie ich es verstanden habe und hat mit dem Gericht erstmal nichts zu tun.

Die Richterin hat erklärt, sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, dass der Rundfunkstaatsvertrag null und nichtig ist, muss alles rückabgewickelt werden, damit wird man noch viel Arbeit haben. Rückabgewickelt heisst, dass es vom Rundfunk noch einmal geprüft wird, dann sind die Bescheide nachträglich aufzuheben und die bezahlten Beiträge zurückzuerstatten.

Anmerkung:
Hervorhebungen, vorallem farblich, sind von mir. 8)
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: drboe am 07. Februar 2018, 22:44
Ich habe dazu schon kurz danach geschrieben, dass ich an Rückabwicklungen nicht glaube. Siehe
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg150317.html#msg150317
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es zu einer Rückabwicklung niemals kommen wird und diese ein reines Hirngespinst der Richterin bleiben wird.

M. Boettcher
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Bürger am 08. Februar 2018, 02:41
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Abgesehen von der mehr als vagen Vorstellung einer etwaigen "Rückabwicklung" von Zahlungen, welche schon längst in der Maschine verbrannt sind, bevor sie überhaupt hineingekommen sind:

Nach meiner bescheidenen bisherigen Kenntnis würden die Bescheide aber nicht automatisch nach einer abgelehnten Klage bestandskräftig werden - jedenfalls nicht, sofern gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden und somit das Urteil/ der Beschluss vorerst keine Rechtskraft erlangt.

Insofern wäre oben zitierte Aussage des Gerichts entweder falsch - oder mglw. nicht ganz korrekt wiedergegeben...?
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 08. Februar 2018, 07:32
Ergänzung:

Der Zuschauer der Verhandlung geht davon aus, dass das Gericht davon ausgeht, dass Festsetzungsbescheide erst nach dem Ende des Rechtsweges durch den Instanzenweg bestandskräftig werden.
Sollte nach einer Klage innerhalb einer Frist keine Beschwerde eingereicht werden, dann wird das Urteil rechtskräftig und der Festsetzungsbescheid wird bestandskräftig.
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: 118AO am 08. Februar 2018, 12:08

"Eine Klage auf einen Befreiungsantrag ist gerichtsgebührenfrei!"


Kann jemand das bestätigen? Kenne jemanden, dem eine solche Klage bevorsteht und dieser jemand geht bislang davon aus, dass wieder Gerichtskosten fällig werden?!?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Gerichtskosten“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen z. B. auch mit dem Wort "Härtefall" oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Hierzu auch:
Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25768.msg163074.html#msg163074 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25768.msg163074.html#msg163074)

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: nawaros am 08. Februar 2018, 18:01
Vielen Dank für die Wiedergabe. Der "Zuschauer" in der ersten Reihe bedankt sich bei allen Mitwirkenden im Forum.
Auf das Ergebnis ist der "Zuschauer" auch sehr gepannt.
Das Forum wird darüber informiert.

Vor einer mündlichen Verhandlung ist die gegebene Empfehlung aus dem Forum, schon einmal als Zuschauer Verhandlungen zugegen gewesen zu sein, sehr, sehr hilfreich.

Als Kläger steht man dem ganzen viel gelassener gegenüber.
Natürlich auch durch die wertvollen Tipps aus dem Forum.




Die erste Verhandlung startete um 9.30 Uhr.
Es hat sich die gesamte Kammer, drei Berufsrichter/-innen und zwei ehrenamtliche Richter-/innen vorgestellt.
Das Gericht prüft die Anwesenheit, Kläger und Vertreter der Beklagten Rundfunkanstalt waren anwesend.
Auf den zusammenfassenden Sachverhalt der Berichterstatterin wurde vom Kläger nicht verzichtet.
Die Berichterstatterin verlas die wesentlichen Punkte (Bescheide etc.) des Verfahrens und die wesentlichen Punkte der Klagebegründung.
Das Gericht bespricht mit dem Kläger den Antrag seiner Klage. Der Kläger hat nicht nur eine Ablehnung der Bescheide beantragt, sondern auch einen "Feststellungsantrag" gestellt.
Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass ein "Feststellungsantrag" nicht notwendig sei, da sich dieser eigentlich schon inhaltlich in seinem "Ablehnungsantrag" enthalten sei.
Der Kläger hat sich entschieden keinen "Feststellungsantrag" zu stellen...(siehe Fortsetzung Beitrag auf Seite 1)
Titel: Re: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: nawaros am 24. März 2018, 21:53
Es ist ein Urteil "im Namen des Volkes" zu oben genannter Verhandlung ergangen. Zugestellt am 28.02.2018

....Sehr niederschmetternd! Eher "im Namen des SWR"! Es wird immer klarer in was für einer abgedrehten Welt wir leben!

Der Kläger hat nicht das Gefühl, dass in irgend einer Weise auf seine Argumente eingegangen wurde.

Auch die Hoffnung, dass der gestellte Beweisantrag "Mobile Nutzung" sich positiv auswirken könnte wurde zerschlagen.
Hierauf erfolgte diese Begründung:
"Der in der mündlichen Verhandlung vom 06.02.2018 bedingt gestellte Beweisantrag ist bereits unzulässig. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist kein geeigneter Beweisgegenstand. Im Übrigen knüpft die Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs. 1RBStV an das Innehaben einer Wohnung an und nicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes an, sodass es auf die Frage nicht ankommt."
Was für Formulierungen???
Den Antrag auf Zulassung der Berufung, beim VG Karlsruhe werde ich nicht weiter verfolgen. Das gleiche Gericht entscheidet über die Zulassung. So ein Kasperletheater!
Hab auch das Geld nicht für einen Anwalt und mir ist die Zeit dafür echt zu schade.

In diesem Urteil geht es ja um den Zeitraum Januar 2013 bis Juni 2015 für die Rundfunk-Zwangs-beiträge in Höhe von 537,96€
Für den nachfolgenden Zeitraum kann man das Procedere 08/15 ja wiederholen? Immer wieder Sand ins Getriebe geben.
Außerdem habe ich parallel als Gewerbetreibender einen Widerspruch beim SWR eingelegt.
Mal schauen wann der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Freiwillig zahle ich nicht!

Es ist schon ziemlich frustrierend!
Hut ab vor allen Mitstreitern.

Wen es interessiert kann ich die 20 Seiten "Unrechts"- Urteil zukommen lassen oder wenn Bedarf besteht auch hier einstellen.
Ob so ein Urteil überhaupt rechtskräftig ist ohne die Unterschriften der Richter? - Ach so, dieser Ausdruck wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Danke an alle Unterstützer!
Damit wir eine bessere Welt unseren Kindern hinterlassen!

Edit "Markus KA":
Weitere Hinweise zum Beweisantrag:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg169093.html#msg169093 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg169093.html#msg169093)