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Autor Thema: TV-Rebell streitet vor Gericht  (Gelesen 6300 mal)

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TV-Rebell streitet vor Gericht
Autor: 17. November 2017, 13:30

Bildquelle: http://up.picr.de/30972131dx.png

Allgemeine Zeitung, 17.11.2017

Umweltaktivist aus der Altmark will keine Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen
TV-Rebell streitet vor Gericht

Magdeburg/Altmark. „Christfried Lenz gegen den Mitteldeutschen Rundfunk“, hieß es in dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg. Der Umweltaktivist aus Rittleben (bei Apenburg) hatte gegen seinen Beitragsbescheid für Rundfunk und Fernsehen geklagt.

Von Christian Wohlt

Zitat
„Am Fernsehen nehme ich seit vier Jahrzehnten nicht mehr teil und mein Gewissen verbietet mir, es zu subventionieren“, so seine Begründung.
[…]
Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/tv-rebell-streitet-gericht-9370665.html


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Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#1: 18. Dezember 2017, 15:36
Zitat
Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. […]

Der Richter hat offensichtlich wie viele andere Richter von nichts eine Ahnung, was mir auch bei meinem eigenen Verfahren vor einem Verwaltungsgericht aufgefallen ist, bei dem die Vertreterin der ÖRR-Anstalten und ich die Richterin darüber aufklären mussten, dass es mehre anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt. 

Generell ist zum blöden Beispiel des Richters anzumerken, dass die KFZ-Steuer und die Kirchensteuer nicht alle Bürger zahlen müssen. Von einem Beitrag zum Ausbau des Straßenbau habe ich noch nie etwas gehört. Gegen diesen könnte ich mich auch als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel nicht wehren, da diese schließlich auch Straßen benutzen. Eine vergleichbare Nützlichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist für mich nicht erkennbar.   


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#2: 18. Dezember 2017, 16:02
@art18GG
Man zahlt auch keine Erschließungskosten, wenn man kein Grundstück besitzt, keine Mineralölsteuer, wenn man kein Kfz hat, keine auf Zigaretten, so man Nichtraucher ist und auch nicht für einen Reisepass, wenn man in Deutschland bleibt oder nur in Länder reist, in die man mit dem Personalausweis einreisen kann. Wer nicht baut, muss für keinen Bauantrag löhnen, wer nichts erbt nicht für einen Erbschein.

Es gibt sehr viele Leistungen des Staates, die zwar angeboten werden, für die man aber nur zahlen muss, wenn man sie in Anspruch nimmt. Es ist sicher nicht zuviel verlangt, wenn man dies Prinzip auch für den Rundfunk (wieder) einführt. Mit der geräteabhängigen Gebühr war das immerhin leidlich erfüllt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#3: 18. Dezember 2017, 20:15
Wenn jemand mit dem Zwangs-, Manipulations- und Korruptionssystem ARD ZDF D-Radio nichts zu tun haben will, dann gibt es für diesen frei denkenden Menschen umgehend den Begriff "Rebell".
Nach dem gleichen Sprachgebrauch sind alle ARD ZDF D-Radio Befürworter wohl Verbrecher. Letztendlich haben die Parasiten, die das größte Zwangssystem der Welt wollen, welches nur darauf ausgerichtet ist Wohnungsinhaber zu ewigen Zahlsklaven zu transmutieren, keine andere bzw. bessere Bezeichnung verdient.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

N
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Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#4: 19. Dezember 2017, 16:17
Zitat
Richter Christoph Zieger setzte sich geduldig mit den Argumenten des Altmärkers auseinander. Über die Zulässigkeit der Beitragspflicht für öffentlich-rechtliche Sender gäbe es laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei davon auszugehen, dass die Beitragspflicht dem Grundgesetz nicht widerspricht.
Auf welcher Grundlage geht er denn davon aus, dass die Beitragspflicht nicht dem Grundgesetz nicht widerspricht? Momentan sieht es ja eher so aus, als spräche mehr dagegen, dass es legitim ist, als dafür.

Zitat
Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. Auch hier seien die Bürger in der Pflicht für etwas zu zahlen, egal ob sie davon einen direkten Nutzen haben oder nicht.

Als Richter hätte man durch kurze Recherche mit dem Smartphone über Google in 5 Minuten heraus bekommen, dass der Beitrag keine Steuer ist und damit auch daher nicht vergleichbar. Das haben andere Richter für ihn bereits vor Jahren entschieden. Da fragt man sich schon, ob mit der Begründung das Urteil überhaupt rechtens sein kann. Zu Gute kann ich dem Richter höchstens halten, dass der Angeklagte anscheinend die Radio Dienste des ÖR nutz. Zumindest wird nichts gegenteiliges behauptet. Das würde zumindest grundlegend eine Beitragserhebung rechtfertigen.


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Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#5: 19. Dezember 2017, 16:28
Straßenausbaubeiträge zahlt man, weil man dort Grundstückseigentum hat.
Da stimmt der Anknüpfungspunkt. Auch wenn es nur für die Möglichkeit der Nutzung ist.

Rundfunkbeitrag zahlt man weil, man wohnt.
Das hat nichts mit der Nutzungsmöglichkeit zu tun. Da stimmt schon der Anknüpfungspunkt nicht.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

V
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Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#6: 19. Dezember 2017, 18:17
Alle Bürger haben die Möglichkeit die ö.-r. Programme zu empfangen. Mio. Bürger wollen es anscheinend jedoch nicht (siehe Zuschaueranteile der ö.-r. Programme). Ein Vorteil gegenüber anderen ist nicht vorhanden, wenn alle die Möglichkeit zur Nutzung haben. Radios gibt es schon ab 10 bis 20 €, damit stellen die fehlenden Geräte keine Hinderung dar. Damit existiert kein Sondervorteil und die Abgabe kann kein Beitrag sein.

Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zur Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen werden von den VGs bewusst übergangen:

Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

Es wird überhaupt nicht differenziert. Es gibt keine andere Gruppe als "alle" (=Nutzer + Nichtnutzer). Es fehlt die Gruppenbildung nach den BVerfG Kriterien.

Die Grenze zur Willkür wurde durch das Verwaltungsgericht auch hier überschritten.


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Re: TV-Rebell streitet vor Gericht
#7: 19. Dezember 2017, 18:35
Zum Thema Straßenausbaubeiträge:

Beim Straßenausbau entsteht eine bleibende wirtschaftliche Aufwertung des Grundstückes. Wer ein Grundstück gekauft hat, wird es zu einem höheren Preis verkaufen können, wenn zwischenzeitlich das Grundstück seitens der Gemeinde durch eine Straße erschlossen wurde bzw. eine vorhandene Straße mit einem Fußweg aufgewertet wurde. Dieser wirtschaftliche Vorteil des Grundstückseigentümers wird mit dem Straßenausbaubeitrag abgegolten.

Folglich kann man einmalige Straßenausbaubeiträge nicht mit fortlaufenden Rundfunkbeiträgen vergleichen.


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