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Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse

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iamtino:
ich finde dieses System einfach nur noch abartig..

pinguin:
So einfach ist das nicht.

Enthält der Lohn Aufwandsentschädigungen bzw. vom Staat vorgeschriebene Erschwerniszulagen, erhöhen diese u. U. den nichtpfändbaren Betrag, da diese gemäß BAG u. U. unpfändbar sind.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.8.2017, 10 AZR 859/16
ECLI:DE:BAG:2017:230817.U.10AZR859.16.0

Pfändbarkeit von Zulagen
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2017-8&nr=19546&pos=0&anz=6


--- Zitat ---1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.
--- Ende Zitat ---

Uwe:
Das P-Konto als Pfändungsschutz bei Kontopfändung
Der Pfändungsschutz beim P-Konto

 
Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto ab dem 01. Juli 2017 zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.133,80 Euro je Kalendermonat.

Quelle:
https://www.p-konto-info.de/

PersonX:
Jeder darf ein einziges P-Konto haben. Ein Giro Konto lässt sich innerhalb von 4 Wochen nach der Pfändungsverfügung in ein P-Konto umwandeln, so das zumindest der Grundbetrag sicher ist.
Ein Guthaben auf dem Konto, welches über der Grenze liegt wäre pfändbar.
Eine Erhöhung des Betrags ist möglich, wenn es Personen gibt, welche versorgt werden, z.B. eigene Kinder oder auch bei verpflichteten Unterhaltszahlungen.
Voraussetzung für die Umwandlung es darf kein Gemeinschaftskonto sein.


Person A könnte wenn Sie sich beeilt die Umwandlung noch prüfen und versuchen. Und zusätzlich den Geldeingang reduzieren, damit nicht mehr Geld im Monat eingeht als in der Freigrenze. Nicht verbrauchtes Guthaben ist wohl im nächsten Monat auch nicht sicher, wenn durch den Geldeingang der Betrag über die Freigrenze steigt. Zumindest hat PersonX das bisher so verstanden.

Nachteile könnten Kontoführungsgebühren, ein fehlender Dispo, weil P-Konto immer nur ein  Guthabenkonto, und der Verlust einer Kreditkarte sein. Genaueres kann die Bank erklären.

Frühlingserwachen:
Wenn der Pfändungs und Überweisungsbeschluss des GV bei der Bank eintrifft, und es besteht kein P-Konto wird das Konto insofern ein Guthaben besteht, sofort ausgekehrt, das Konto und sämtliche Karten gesperrt.

Sollte bei Pfändungs und Überweisungsbeschluss des GV ein P-Konto bestehen, hat der Kunde ( Schuldner) noch 28 Tage Zeit die Schulden zu bezahlen. Anschließend treten die P-Konto-Bedingungen in Kraft.

Wenn ein P-Konto besteht, und  kein Pfändungs und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingeht, wird das Konto wie ein ganz normales Girokonto geführt. Allerdings fällt der Überziehungskredit weg. Es muss also immer im Plus sein.
Im Falle eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses erhält die Bank vom GV ein 9 Seitiges ausgefülltes Schreiben. Wie man es unten stehend einsehen kann.
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf

Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz

Stand 1.Januar 2018

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