"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Niedersachsen
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
iamtino:
Hallo ihr lieben,
nehmen wir mal an, die Person A hatte eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" im Briefkasten über den fiktiven Betrag von 800 Euro
Die Person verdient aber nur mal angenommen 1500 Euro netto. Die Person muss ja noch seine Kosten (Miete, Strom, Telefon usw.) zahlen. wenn tatsächlich 800 Euro gepfändet würden, wäre der Person die Zahlung der Fixkosten so gut wie nicht mehr möglich.
Die Bankverbindung hat die Person der Stadtkasse natürlich nicht mitgeteilt. Dennoch hat die Kasse anscheinend die Bankverbindung bekommen. Was kann nun gemacht werden?
118AO:
Ohne den rechtlichen Sachstand zu kennen wäre die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos das Erste, das mir einfällt.
x123:
Von Personn A's 1500,- netto (alleinstehend) werden max. 256,34€ einbehalten.... der Rest ist pfändungsfrei.
(Natürlich pro Monat...)
Gruß
mistersh:
--- Zitat von: x123 am 27. Oktober 2017, 11:25 ---Von Person A's 1500,- netto (alleinstehend) werden max. 256,34€ einbehalten.... der Rest ist pfändungsfrei.
(Natürlich pro Monat...)
--- Ende Zitat ---
Das mag vielleicht auf Pfändungsschutzkonto zutreffen aber nicht auf ein normales Konto.
Und aus Person M's Erfahrung heraus kann er nur sagen, wenn die Pfändungsverfügung im eigenen Briefkasten landet ist die mindestens am gleichen Tag oder früher schon bei der Bank.
x123:
Dann solltest Du mal mit deiner Bank reden und die Tabelle mitnehmen .. ;)
Klar, wenn natürlich noch mehr Guthaben drauf ist, wird´s dementsprechend einbehalten.....
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