"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Niedersachsen
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
Frühlingserwachen:
@Kurt
--- Zitat ---Bei den Rundfunksachen handelt es sich um Pfändungs- und Einziehungsverfügungen.
--- Ende Zitat ---
Das hatte mir die Angestellte auf der Bank auch so erklärt.
Trotzdem wird auf Grundlage bestimmter §en dies durchgezogen. Und welche das sind, würde ich gerne wissen ::)
Kurt:
Hallo >Frühlingserwachen<
da kann ich nur auf wiki verweisen - da sind etliche Paragrapen aufgeführt:
--- Zitat ---Die Kontopfändung ist eine Unterart der Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte, die in den §§ 828 ff. ZPO abschließend geregelt ist. Soweit Konten bei Kreditinstituten pfändbare Teile aufweisen, können diese gepfändet werden durch
- einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (abgekürzt: PfÜB) gem. § 829 ZPO. Mit der Zustellung des PfÜB an die Bank wird die Kontopfändung rechtswirksam; oder
- behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung (§ 281, § 282, § 309, § 314, § 315 AO). Mit der Zustellung der Einziehungsverfügung an die Bank wird die Pfändung bewirkt (§ 309 Abs. 2 AO).
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung
Gruß
Kurt
Frühlingserwachen:
In dem Fall interessiert mich aber nicht wiki, sondern was im Original in den Pfändungsverfügungen drin steht.
Es mag ja sein, dass der eine oder andere Paragraph aus dem wiki da mitmischt, ich möchte es genau wissen.
Frühlingserwachen:
So sieht die Original Pfändungs- und Einziehungsverfügung der GV an die Banken und Sparkassen aus.
Die Banken prüfen da leider überhaupt nichts mehr, inwieweit Paragraphen fehlerhaft sind, oder generell fehlen.
Das der Schuldner nachweislich gemahnt wurde, wird schlichtwegs übergangen, und interessiert die nicht. Da ist meiner Überzeugung nach schon der erste gravierende Fehler in den Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, und diese deshalb nichtig.
Allerdings sollte im Vorfeld das Vollstreckungsgericht und der GV auf diesen Mangel hingewiesen werden.
Wie gesagt, die Banken prüfen da nichts mehr. Dann bleibt nur noch, sich mit der Bank rumstreiten.
z.B
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)
Vom 12. März 1974
§ 14
Mahnung
--- Zitat ---(1) Vor der Beitreibung ist der Pflichtige zu mahnen. Schriftliche Mahnungen sind verschlossen auszuhändigen oder zuzusenden.
(2) An die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen kann durch ortsübliche Bekanntmachung gemahnt werden.
(3) Mit der Mahnung ist für die Zahlung eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.
(4) Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn dadurch der Zweck der Vollstreckung gefährdet würde oder wenn Zwangsgeld, Kosten der Vollstreckung sowie Nebenforderungen beigetrieben werden sollen.
--- Ende Zitat ---
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVGBWpP14
Es wird eine Mahngebühr in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung erwähnt, auch wenn der angebliche Schuldner nie eine Mahnung erhalten hat.
pinguin:
Warum wird im Text des angehängten Bildes noch auf Dokumente über die Rundfunkgebühren verwiesen?
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