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Autor Thema: Abgaben gleicher Wirkung -> EU-Recht  (Gelesen 1058 mal)

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Abgaben gleicher Wirkung -> EU-Recht
Autor: 07. September 2017, 19:47
Eine Abgabe, die von einer ganzen Branche erhoben wird, muß auch der ganzen Branche zugute kommen.

MIt europäischem Recht ist es nicht vereinbar, wenn die aus einer Abgabe resultierenden Mittel für die ganze Branche erhoben werden, aber nur einem Teil der Branche nützlich sein sollen.

U.a.:

Rechtssache C-17/91
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=Pflichtbeitrag&docid=97845&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1060235

mfg
Pinguin


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