Noch Fragen?
Ja. Frage: Thema verfehlt?
Es geht nicht um einfache Briefpost oder förmliche Zustellung.
Es geht darum, dass man als Beitragsschuldner nie, zu keinem Zeitpunkt, ein handfestes Schreiben bekommt, so richtig eine "Urkunde", meinetwegen einen "Titel" auf gutem Papier, vor dem ein Richter oder ein GV zusammenzucken sollte.
Jeder Steuerbescheid vom Finanzamt ist wertvoller als der Papiermüll von seiten des öR und ihrer getäuschten Zuarbeiter (Stadtkassierer & Co):
Angefangen mit den belanglosen Bettelbriefen, dann über die defekten "Festsetzungsbescheide" und für die Gerichtsverfahren anscheinend regelmäßig bis auf den gedruckten Rechtsbehelf völlig unerheblichen "Widerspruchsbescheide" bis hin zu den Vorladungen durch den GV. Und nach kurzer Suche im WWW sieht es so aus, dass man bei der Verhaftung allenfalls nur eine Abschrift des Haftbefehls erhält, also auch hier nix Handfestes.
Man kann Steuerbescheide bei anderen öffentlichen Stellen wirksam einreichen. Gerade heute vier Kopien vom Steuerbescheid 2016 gemacht...
Kann man irgendetwas vom BS oder vom öR irgendwo einreichen? Nein, jedes Schreiben taugt einfach nichts. Selbst die zum Preis von (mindestens) 8 Euro käuflichen "Festsetzungsbescheide" taugen nicht einmal, um den RF-Beitrag von der Steuer absetzen zu wollen - nein, nicht weil das sowieso nicht vorgesehen ist, sondern weil die "Festsetzungsbescheide" defekt sind, es sind einfach keine Bescheide. Ich glaube, die Finanzamtsleute lachen sich regelmäßig scheckig über diese Möchte-Gern-"Festsetzungsbescheide" der LRA.
Und schließlich: Es wird hier reichlich dokumentiert, dass man ohne jeden Schriftverkehr plötzlich Handschellen sehen kann. Also haben die öR-Schreiben von vornherein keine Wirkung.
Das ist für mich kein Gutes Verwaltungshandeln. Warum eigentlich so beim öR, wenn die Rechtslage doch so simpel ist: Jede bewohnte Wohnung ein Beitrag?
Wenn Karlsruhe hier mal aufräumen würde, wäre verdammt viel gewonnen.
Eine fiktive Antwort auf meine Verwunderung: Würde der öR verwaltungsrechtlich korrekt handeln, könnte sie keinen Beitrag erheben. An irgendeiner Stelle klemmt es verwaltungslogisch immer, ob Konflikt Landes/Bundes/EU-Recht, ob Abgabe/Steuer/Beitrag, ob Fiktion von Konsum von Rundfunk, ob... Den LRA könnte also ein Rundfunkbeitrag zustehen, nur eintreiben können sie ihn nicht mangels rechtlicher Fundierung bei der Umsetzung.
(Gibt's ja immer mal, dass irgendwelche Ansprüche bestehen, aber aufgrund fehlender Ausführungsverordnung nicht eingetrieben werden können.)(Ich habe übrigens die Streitschrift von Dr. Hennecke *nicht* gelesen, der sich augenscheinlich auch mit der rein verwaltungsrechtlichen Umsetzung befasste.)