Petitions zum § 4 Abs. 6 RdFunkBeitrStVtr
Hallo,
nach Sichtung der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG, BVerwG, OVG etc. sehe ich kaum eine rechtliche Möglichkeit, um dem Rundfunkbeitrag zu entgehen. Meines Erachtens besteht kaum bzw. besser keine Hoffnung, dass z. B. das BVerfG den Rundfunkbeitrag doch noch in Frage stellen könnte.
Die einzige persönliche bzw. individuelle Möglichkeit, um dem Rundfunkbeitrag doch noch zu entgehen, scheint mir der § 4 Abs. 6 RdFunkBeitrStVtr zu sein.
RiBSG a. D. Dirk H. Dau (Dau, jurisPR-SozR 13/2017 Anm. 4, 06.07.2017) schreibt in diesem Zusammenhang: …
Im Jahr 2015 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 8,1 Mrd. Euro Rundfunkbeiträge eingenommen. Einen großen Teil davon haben zwischen 1,75 und 2,7 Mio. Haushalte „verdeckt“ Armer (IAB-Forschungsbericht 5/2013, S. 11) gezahlt, also Personen, die ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht geltend gemacht haben und deshalb von der Beitragspflicht nicht befreit waren. Eine weitere große Gruppe sind Studenten, die keine Leistungen nach dem BAföG (mehr) beziehen. Sie werden auch dann nicht von der Beitragspflicht befreit, wenn ihr Einkommen ihren grundsicherungsrechtlichen Bedarf unterschreitet.
(fett durch M.A.)
Offensichtlich müssen 1,75 und 2,7 Mio. Haushalte den Rundfunkbeitrag leisten, obwohl diese unter Grundsicherungsniveau leben. Viele dieser Haushalte dürften Wohngeld beziehen. Dadurch (nur Wohngeldbescheid) sind diese Haushalte aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit.
Darüber hinaus stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob es nicht zu einer Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips kommt, wenn Haushalte, die durch ESt- Bescheide nachgewiesen unter Grundsicherung leben, trotzdem den Rundfunkbeitrag leisten müssen.
Ich habe deshalb eine Petition an den Deutschen Bundestag verfasst. Diese Schreiben ist ganz bewusst etwas "weinerlich" verfasst.
Noch nicht abgeschickt.
Über Kommentierungen würde ich mich freuen.
Michael